Sachverhalt:
Im Rahmen des o. g. Planfeststellungsverfahren fand ein Erörterungstermin bezüglich aller Einwendungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange statt. Dort wurde deutlich, dass die Stadt Billerbeck die Forderung, den neu ausgebauten Wirtschaftsweg in geschlossener Bauweise zu kreuzen, nicht aufrechterhalten kann. Aufgrund des großen Durchmessers des Rohres ist eine geschlossene Kreuzung so aufwändig, dass sie für die Bedeutung der Straße unverhältnismäßig wäre. Verbunden wäre diese Kreuzung zudem mit einer Grundwasserhaltung, die sich auch auf die benachbarten landwirtschaftlichen Flächen negativ auswirkt. Durch genaue vertragliche Regelung soll sichergestellt werden, dass die Wiederherstellung der Straße in entsprechender Qualität und mit Gewährleistung erfolgt.
i. A. i. V.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer
Sachbearbeiterin Allgemeiner Vertreter