Betreff
Wiederbesetzung und Umbesetzung von Ausschüssen
Vorlage
FBZD/075/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. In den Betriebsausschuss wird Herr Peter Wiesemann wird als sachkundiger Bürger gem. § 58 Abs. 3 für Herrn Johannes Lanfermann gewählt.

 

  1. Der sachkundige Bürger Herr Carsten Rampe wird als stellvertretendes Mitglied in die folgend aufgeführten Ausschüsse gewählt:

 

    1. Schul- und Sportausschuss
    2. Betriebsausschuss
    3. Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss
    4. Umwelt- und Denkmalausschuss
    5. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Sachverhalt:

 

Laut dem anliegenden Antrag der SPD-Fraktion möchte Herr Johannes Lanfermann aus dem Betriebsausschuss ausscheiden. Als Nachfolger wird der sachkundige Bürger Peter Wiesemann vorgeschlagen.

 

Die Nachfolge eines ausgeschiedenen Ausschussmitgliedes ist im § 50 Abs. 3 letzter Satz GO NW geregelt: „Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Hierfür genügt ein einfacher Ratsbeschluss.

 

Ferner soll laut dem anliegenden Schreiben der SPD-Fraktion vom 23. August 2007 der sachkundige Bürger Carsten Rampe als stellvertretendes Mitglied in folgende Ausschüsse gewählt werden:

 

    1. Schul- und Sportausschuss
    2. Betriebsausschuss
    3. Jugend-, Familien-, Senioren- und Kulturausschuss
    4. Umwelt- und Denkmalausschuss
    5. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

 

 

 

Auch die Bestellung von zusätzlichen stellvertretenden Mitgliedern wird wie eine Neu- bzw. Umbesetzung gewertet.

 

Nach der geltenden Rechtsprechung zur Gemeindeordnung ist die Abberufung eines Ausschussmitgliedes und seine Ersetzung durch ein anderes nur durch einstimmigen Ratsbeschluss möglich. Kommt ein einstimmiger Ratsbeschluss nicht zustande, bleibt nur die Möglichkeit, den Ausschuss durch Mehrheitsbeschluss aufzulösen und insgesamt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (§ 50 Abs. 3 GO NW) neu zu besetzen. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1,2,3 usw. ergeben. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das vom Bürgermeister zu ziehende Los.

 

Die Bürgermeisterin ist nicht stimmberechtigt.

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Schreiben der SPD-Fraktion vom 23. August 2007