Betreff
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF)
Vorlage
FBF/042/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck führt das Neue Kommunale Finanzmanagement zum 1. Januar 2009 ein.

 


Sachverhalt:

 

Das gemeindliche Haushalts- und Rechnungswesen wurde durch das NKF-Einführungsgesetz vom 16. November 2004 grundlegend geändert. Das bisherige kameralistische Rechnungswesen wird durch das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) ersetzt. Nach dem NKF-Einführungsgesetz sind die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet, spätestens zum 1. Januar 2009 das NKF einzuführen. Nach dem in der Ratssitzung am 27. September 2005 vorgestellten Maßnahmen und Zeitplan ist die Einführung für Billerbeck zum 1. Januar 2008 vorgesehen, auch deswegen vor dem 1. Januar 2009, um terminlich auf Besonderheiten reagieren zu können.

 

Inzwischen haben umfangreiche Arbeiten zur bilanziellen Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens, der Sonderposten, der Pensionsrückstellungen und vieles mehr stattgefunden. Zusätzlich wurde das Personal für das neue Verfahren sensibilisiert und geschult, sowie die EDV-technischen Voraussetzungen für die Umstellung geschaffen. Ein wesentlicher Schritt zur Einführung des NKF, die Produktbildung, wurde im HFA am 11. Juni 2007 und im Rat am 19. Juni 2007 beraten.

 

Nicht zuletzt aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen ist es nunmehr sinnvoll, den Einführungszeitpunkt für das NKF auf den 1. Januar 2009 zu verschieben. Die höheren Steuereinnahmen haben unmittelbaren Einfluss auf die Berechnung der so genannten Ausgleichsrücklage in der Eröffnungsbilanz. Die Ausgleichsrücklage ist ein besonderer Teil des bilanziell auszuweisenden Eigenkapitals und hat hinsichtlich des Haushaltausgleiches eine besondere Funktion. Danach gilt ein Haushalt als ausgeglichen, wenn ein Fehlbetrag in der Ergebnisplanung bzw. Ergebnisrechnung durch die Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Solange Mittel der Ausgleichsrücklage zur Verfügung stehen, ist die Haushaltssatzung nicht genehmigungspflichtig und es bedarf auch keines Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Die Ausgleichsrücklage darf maximal ein Drittel des bei der Eröffnungsbilanz festgestellten Eigenkapitals betragen, höchstens jedoch ein Drittel der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen. Die Höhe der Steuereinnahmen und jährlichen allgemeinen Zuweisungen bemisst sich nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Haushaltsjahre. Die so einmal festgestellte Höhe der Ausgleichsrücklage stellt eine feste Größe dar. Das bedeutet, dass die einmalig aufgrund der Steuereinnahmen ermittelte Höhe auch für zukünftige Bilanzen unverändert bleibt. Es sollte also besonderes Augenmerk darauf gelegt werden, dass die Ausgleichsrücklage möglichst hoch festgesetzt werden kann. Aufgrund der jetzt absehbaren Entwicklung der Steuereinnahmen wurde verwaltungsseitig eine Vergleichsberechnung für den Einführungstermin 1. Januar 2008 und 1. Januar 2009 vorgenommen. Das Ergebnis ist anliegend beigefügt. Danach ergibt sich aus dieser Perspektive ein Vorteil aus der späteren Einführung des NKF für die Stadt Billerbeck. Dieser Vorteil wird auch von weiteren Gemeinden im Kreis Coesfeld gesehen.

 

Die mögliche Verschiebung des Einführungstermins des NKF um ein Jahr wurde auch mit der beauftragten Wirtschaftsprüferin, Frau Hahne, diskutiert. Auch sie sieht durchaus Vorteile in einer späteren Einführung, zumal dies auch nach dem Stand des Einführungsverfahrens zu begrüßen ist.

 

Schließlich ist anzumerken, dass alle Fachbereiche stark in den Einführungsprozess zum NKF eingebunden sind. Gerade im Haushaltsjahr 2007 in der Vorbereitungsphase standen wichtige Entscheidungen und große Investitionen an. An erster Stelle ist hier die Einrichtung der Ganztagshauptschule zu nennen, die erhebliche personelle Kapazitäten gebunden hat. Hinzu kam die Durchführung von für die Stadt Billerbeck wichtigen Veranstaltungen. Auch aus diesem Grunde wäre eine Einführung des NKF zum 1. Januar 2008 mit terminlichen Risiken verbunden, die nicht vernachlässigt werden sollten.

 

Unter Einbeziehung der sich aus steigenden Steuereinnahmen ergebenden positiven Entwicklung für die Ausweisung der Ausgleichsrücklage und aufgrund des Standes des Verfahrens wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, den Termin für die Einführung des NKF vom 1. Januar 2008 auf den 1. Januar 2009 zu verschieben.

 

I. A.

 

 

 

   Peter Melzner                                              Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Berechnung der Ausgleichsrücklage 2008 und 2009