Betreff
Verschmelzung der "Aktion Münsterland" und der "Münsterland Touristik" zum Verein "Münsterland Marketing e.V."
Vorlage
FBZD/083/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Gründung des Vereins Münsterland Marketing e.V. durch die Verschmelzung der Aktion Münsterland e.V. und des Münsterland Touristik e.V. auf der Grundlage des im Entwurf beigefügten Verschmelzungsvertrags wird zugestimmt.
  2. Der Kreis wird aufgefordert, gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld auf eine Änderung der beabsichtigten Beitragsregelung (kein Einbezug der Festbetragsfinanzierung in den Mitgliedsbeitrag; kein Eintritt des Kreises in die Beitragspflicht für nicht in den Verein beigetretene oder ausgetretene Städte und Gemeinden) zu drängen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Positionierung des Münsterlandes im Wettbewerb sollen die bestehenden Organisationen der Aktion Münsterland e.V. und des Münsterland Touristik Grünes Band e.V. zu einem Verein Münsterland Marketing e.V. verschmolzen werden. Wegen der weiteren Einzelheiten hierzu wird auf die in Anlage beigefügte Mustersitzungsvorlage für die Räte und Kreistage im Münsterland einschließlich der Anlage (Verschmelzungsvertrag, Satzung, Beitragsordnung) verwiesen.

Dem Prozess der Verschmelzung der beiden Vereine für das Münsterland kann grundsätzlich zugestimmt werden. Er entspricht auch den Anregungen aus den Städten und Gemeinden des Kreises Coesfeld im Sinne einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung und eines sparsamen Einsatzes öffentlicher Mittel.

 

Die aktuellen Beitragsregelungen, die auf Seite 3 / 4 der Mustervorlage dargestellt sind lassen sich wie folgt zusammenfassen:

-          Aktion Münsterland 12 Cent je Einwohner (6 Cent Kreis, 6 Cent Kommune)

-          Münsterlandtouristik 43 Cent je Einwohner (21,5 Cent Kreis, 21,5 Cent Kommune)

Darüber hinaus finanzieren die Münsterlandkreise und die Stadt Münster nach Mitteilung der Vorlage jährlich noch einen Festbetrag von 333.000,00 Euro zur Umsetzung der CI – Strategie Münsterland einschließlich des Regionalen Kulturbüros.

Mit der neuen Beitragsregelung, der vorgeschlagenen Satzung und der Beitragsordnung ist vorgesehen, die beiden bisherigen Beiträge der Aktion Münsterland und der Münsterland Touristik zusammen zu fassen und auch den festbetragsfinanzierten Anteil von 333.000,00 Euro jährlich in den Jahresbeitrag einzubeziehen.

Der neue Beitrag für die Münsterlandkreise soll sich auf 45 Cent je Einwohner beziehen, der für die Städte und Gemeinden auf 25 Cent je Einwohner allerdings mit der Regelung, dass dieser Beitrag durch die Kreise zu übernehmen ist, wenn die Städte und Gemeinden nicht Mitglied des Vereins werden oder austreten. Das Stimmrecht im Verein ist an die Zahlung des Mitgliedsbeitrages gekoppelt (1 Stimmrecht je 100 Euro Beitrag).

 

Der Beschlussvorschlag, auf eine Änderung der Beitragsregelungen zu drängen, gründet auf folgende Erwägung:

 

Die Einbeziehung der bisherigen Festbetragsfinanzierung von 333.000,00 Euro zur Förderung der Münsterland – CI und des Regionalen Kulturbüros schafft für die Kreise eine Dauerausgabeposition und entzieht diesen Bereich der jährlichen Erörterung und Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsberatung der Kreise und damit auch der notwendigen Überprüfung, ob diese Aufgaben dieser Form und in diesem Umfang auch weiterhin notwendig ist. Der Einfluss der Kreise ist auf ihre Stellung in der Mitgliedsversammlung beschränkt, eine autonome Kreistagentscheidung könnte nur noch mit dem sehr weit reichenden Schritt einer vollständigen Kündigung der Mitgliedschaft erfolgen.

 

Die Regelung, dass die Kreise für die Beiträge der Kommunen eintreten, die nicht Mitglied des Vereins werden, macht die Kommunen zu Mitgliedern zweiter Ordnung. Die hier getroffene Regelung steht zweifellos in dem Spannungsverhältnis zwischen dem Bemühen, den Verein auf eine breite mitgliedschaftliche Basis zu stellen und die von den Gesamtaktivitäten auch profitierenden Nichtmitgliedskommunen mittelbar zu beteiligen und „Trittbrettfahrer“ zu vermeiden. Auf der anderen Seite wird die autonome Entscheidung einer jeden Kommune zu Beitritt oder nicht Beitritt hierdurch quasi entwertet, da diese unabhängig von ihrer Entscheidung in jedem Falle entweder direkt oder mittelbar über die Kreisumlage die auf sie anfallenden Beiträge zu tragen haben. Dies ist gerade für eine Marketingorganisation, die sich für ein erfolgreiches Handeln die Zustimmung aller Mitglieder einwerben muss und insbesondere im Geschäftsbereich Touristik als Dienstleisterin am Markt bewähren muss, untypisch und auch nicht leistungsfördernd. Für die durch die Entwurfsverfasser gewollte finanzielle Stabilität des Vereins und die Beteiligung aller an den Grundzügen des Regionalmarketings, unabhängig von der konkreten Leistungsabnahme z.B. in der Touristik, wäre es ausreichend, dass durch die Kreise der Großteil des Beitrages von 45 Cent pro Einwohner geleistet wird und der Anteil von 25 Cent pro Einwohner der Kommunen tatsächlich ausschließlich nach der jeweiligen Entscheidung von diesen aufgebracht wird, ohne die hier vorgesehene Ausfallregelung mit der Folge der Zwangsfinanzierung durch den Kreis und Weiterleitung über die Kreisumlage.

Soweit eine unbedingte Eintrittsregelung der Kreise wirklich gewollt ist, sollte dagegen der Gesamtmitgliedsbeitrag ausschließlich auf die Kreise entfallen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Der bisherige Beitrag zur Aktion Münsterland von (2007: 692,16 Euro) ist nach der seinerzeitigen Entscheidung der Übernahme aller Beiträge der kreisangehörigen Gemeinden durch den Kreis Teil der Kreisumlage und wird da in voller Höhe durch die Kreisumlage entrichtet. Der Beitrag zum Münsterland Touristik Grünes Band e.V. (2007: 2.483,90 Euro) wird aktuell aus dem städtischen Haushalt gezahlt (HHST. 79000.66101).

 

Bei Inkrafttreten einer Beitragsregelung wie vorgesehen wäre ein auf die Stadt Billerbeck entfallender Gesamtbeitrag von rd. 3.185,00 Euro (bei 11.543 Einwohnern) aufzubringen und im Haushalt zu veranschlagen.

 

Verwaltungsseitig wird vorschlagen wie im Beschlussvorschlag aufgeführt der Verschmelzung zuzustimmen, mit der Maßgabe auf eine Änderung Beitragsregelung hinzuwirken.

 

 

 

 

I. A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                               Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                3.174,00

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                    79000.66101

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

 

Mustersitzungsvorlage für die Räte und Kreistage im Münsterland

Verschmelzungsvertrag

Satzung

Beitragsordnung