Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde über die Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt beraten. In diesem Zusammenhang mit der Verhinderung von Korruption sollte die für die Stadt Billerbeck geltende Regelung vorgestellt werden. Als Anlage ist die neue Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Stadt Billerbeck beigefügt.
I. A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Dienstanweisung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung
RdErl. des Innenministeriums vom 26.04.2005
Gesetz zur Verbesserung der Korrutionsbekämpfung vom 16.12.2004