Betreff
Errichtung einer Hähnchenmastanlage für 39.900 Tiere am Dielbach
Vorlage
FBPB/232/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:              

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Für das Grundstück Gemarkung Beerlage, Flur 38, Flurstück 42, ist der Antrag zur Errichtung eines Hähnchenmaststalles für 39.900 Tiere als eigenständige, gewerbliche Anlage geplant. Der Antragsteller und Betreiber ist der Landwirt des angrenzenden Betriebes.

 

Der Stall soll als Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4  BauGB errichtet werden. Es handelt sich somit um eine bauliche Anlage, welche wegen ihrer besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen ihrer nachteiligen Wirkung auf die Umgebung bzw. wegen ihrer besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Grundvoraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit solcher Vorhaben ist außerdem, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Letzteres ist durch den vorhandenen Wirtschaftsweg gegeben. Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet Baumberge im Tal des Dielbaches. Nach § 2 der „Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Baumberge…“ ist das Errichten baulicher Anlagen, … unzulässig. Eine Ausnahme ist nach § 3 der Verordnung zuzulassen, sofern es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt. Dies ist hier nicht der Fall, da es sich um gewerbliche Tierhaltung handelt. Eine Ausnahme kann zugelassen werden, wenn keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind und wenn dies mit dem Wohl der Allgemeinheit vereinbar ist. Über den Antrag auf Zulassung einer Ausnahme ist durch den Kreis Coesfeld zu entscheiden. Diese Ausführungen gelten auch für die Ställe in Alstätte und Osthellermark, da auch hier der Landschaftsschutz als Belang zu berücksichtigen ist und eine gewerbliche Tierhaltung zu Grunde liegt. Neben dem Landschaftsschutz kann als öffentlicher Belang einem solchen Vorhaben auch die Darstellung in einem Flächennutzungsplan entgegenstehen. Theoretisch wäre es möglich für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in einem Flächennutzungsplan Eignungsflächen auszuweisen. Für landwirtschaftliche Betriebe nach § 35 Abs. 1 BauGB ist dies nicht möglich. Wie bereits in der letzten Sitzung ausgeführt wird von Seiten der Verwaltung keine reelle Möglichkeit gesehen hier planerisch tätig zu werden.

 

Aufgrund der Lage in einer Senke ist der Stall kaum einsehbar. Für den geplanten Standort wurde von Seiten der Unteren und Höheren Landschaftsbehörde eine Zustimmung in Aussicht gestellt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem wird eine Zufahrt über den Acker und nicht durch das Wäldchen gefordert.

 

Die verschiedenen Auflagen zum Schutz der angrenzenden Biotope und des Gewässers werden durch den Kreis Coesfeld und die Bezirksregierung formuliert. Die Dimensionierung und Gestaltung des Baukörpers ist wie bei den anderen Stallanlagen geplant. Die Ansichten des Gebäudes sind vergleichbar mit denen des Gebäudes am Standort 4 (Alstätte).

 

Von Seiten der Stadt Billerbeck ist zu dem Standort auszuführen, dass er relativ hofnah ist. Zwischen dem Hof und der Anlage liegen ca. 100 Meter, welche sich insbesondere durch ein zu erhaltendes Biotop ergeben. Aufgrund der Topographie ist eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht zu erwarten. Zusätzlich bieten die vorhandenen Biotope einen Sichtschutz. Eventuell ist die Errichtung eines zweiten Stalles zu einem späteren Zeitpunkt geplant, der hier noch möglich wäre.

 

Abgesehen von der ökologischen Wertigkeit, die nicht durch die Stadt Billerbeck zu bewerten ist, ist der gewählte Standort von den zur Verfügung stehenden Flächen aus Sicht des Landschaftsbildes der günstigste. Die übrigen hofnahen Flächen liegen alle an oder auf Bergkuppen und sind daher weithin sichtbar. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

 

i. A.                                                     i. A.                                                    

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Bezirksauausschusses vom 5. September 2007, TOP 2 ö.S.,       und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom

                   11. September 2007, TOP 5 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan

Übersicht der Lage aller Ställe