Betreff
Antrag der CDU Fraktion vom 05.03.2021
hier: Verkehrsführung im Gewerbegebiet Hamern
Vorlage
FBZD/0555/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Für die Vorwegweisung wird ein neues Schild wie an der Anlage 1 beschrieben und an dem neuen Standtort aufgestellt. Es wird ein zusätzliches Verkehrszeichen an der Josef-Suwelack-Straße (siehe Anlage 2) aufgestellt. Darüber hinaus werden die Betonringe und Betonquader durch Pflanzbeete mit einer Schrägbordeinfassung ersetzt.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat den Fraktionsantrag der CDU zur Verkehrsführung im Gewerbegebiet Hamern in der letzten Sitzung zur weiteren Beratung an diesen Ausschuss verwiesen.

 

Am 25. April 2021 fand mit den hauptsächlich betroffenen Firmen und Anliegern ein Ortstermin statt, bei dem die nachstehenden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verkehrsführung führen, vorgestellt und intensiv diskutiert wurden.

 

Die Ausgangslage wird wie folgt beschrieben:

 

Bei der Erweiterung des Gewerbegebietes Hamern wurde den ursprünglichen Grundstückeigentümern zugesichert, dass die Erschließung dieser Erweiterungsflächen und auch der im Bereich der Kläranlage bereits bestehenden Gewerbebetriebe über die Raiffeisenstraße erfolgen soll. Zu diesem Zweck wurde die von der Josef-Suwelack-Straße links abgehende Straße im Bereich der alten Brennerei Ahlers für den LKW-Verkehr gesperrt.

 

Dieses Verbot für LKW wurde in letzter Zeit wiederholt von vielen missachtet.

Um dem Verbot für LKW´s Nachdruck zu verleihen, wurde im Frühjahr die Eingangssituation durch das Aufstellen von Betonringen und Betonquadern auf eine gesetzliche zugelassene Mindestbreite von 3 Metern eingeengt. Hiermit wurden 2 Ziele erreicht. Zum einen wurde die Geschwindigkeit im Bereich der dort wohnenden Anlieger erheblich reduziert. Zum anderen wurde durch die Torsituationen die Aufmerksamkeit auf das LKW-Verbot unterstrichen.

 

Verwaltungsseitig wurden im Vorfeld des Anliegertermines die gesamte Situation in den Blick genommen und folgende Feststellungen getroffen und ein Konzept entwickelt:

 

  1. Das Werbeschild der Fa. Suwelack im direkten Eingangsbereich des Gewerbegebietes Hamern kann von Auswertigen und Ortsunkundigen, durch die zwei aufgebrachten roten Dreiecke Missverstanden werden und zum linksabbiegen in die Raiffeisenstraße animieren. Immer wieder kommt es nach Aussage der Firmen im Bereich Ziel/Ueding dazu, dass Anlieferer der Fa. Suwelack dort wenden müssen bzw. auch die für den LKW gesperrte Straßen nutzen um zur Fa. Suwelack zu gelangen.

 

  1. Die Seitens der Stadt Billerbeck angebrachte Vorwegweisung für die Raiffeisenstraße ist zu klein und unübersichtlich gestaltet. Außerdem steht das Schild zu weit von der Einmündung der entsprechenden Straße. Für den LKW -Fahrer kommt noch erschwerend hinzu, dass wenn er in die Josef-Suwelack-Straße einfährt das Schild zu früh kommt und nicht ausreichend wahrgenommen wird.

 

  1. Das LKW-Verbot für die von der Josef-Suwelack abbiegenden Straße wird erst wahrgenommen, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist.

 

 

Den Anliegern wurden folgende Verbesserungsvorschläge aufgezeigt:

 

Der Firma Suwelack wird empfohlen, die Dreiecke auf dem Werbeschild zu entfernern. Sie sind nicht direkter Bestandteil des Logos von daher entbehrlich.

 

Die Vorwegweisung soll durch ein größeres und klar gegliedertes Schild verbessert werden. (siehe Anlage 1)

Der Standort des Schildes soll näher an die Einmündung der Raiffeisenstraße versetzt werden.

Im Bereich der von der Josef-Suwelack-Straße abbiegenden Straße wird bereits im Vorfeld auf das Verbot der Einfahrt für LKW durch ein zusätzliches Verkehrszeicehen hingewiesen. (siehe Anlage 2)

 

Die Betonringe und Betonquader werden durch Pflanzbeet ersetzt. Die ca. 2 Meter breiten Beet werden durch sogenannte Schrägbords eingefasst wie sie an Verkehrsinseln verwendet werden. Hierdurch können Felgenschäden verhindert werden. Ferner werden sogenannte Katzenaugen aufgebracht, damit auch bei Dunkelheit die Einengungen zu erkennen sind.

 

All diese Maßnahmen sind nach Überzeugung der Verwaltung und auch der Anlieger, sehr geeignet die Verkehrsführung in dem gesamten Gewerbegebiet zu verbessern. Mit den Anliegern wurde vereinbart, die entsprechenden Maßnahmen unverzüglich nach der Beratung durch diesen Ausschuss um zusetzten. Die Beschriftung des Vorwegweisers erfolgt in Abstimmung mit den Firmen.   Die Kosten für die Maßnahmen werden ca. 5.000,00 € betragen und stehen in den verschiedenen Produkten zur Verfügung.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung in engem Kontakt mit den dort wohnenden Anliegern wie auch mit den Gewerbetreibenden eine Evaluation der Maßnahmen in Jahresfrist durchführen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen wie vorbeschrieben zu verfahren.

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 

 

 

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Vorwegweiser (Anlage 1)

Verkehrszeichen (Anlage 2)

Übersichtsplan (Anlage 3)