hier: Verkehrsführung im Gewerbegebiet Hamern
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Für die Vorwegweisung wird ein neues Schild wie an der Anlage 1 beschrieben und an dem neuen Standtort aufgestellt. Es wird ein zusätzliches Verkehrszeichen an der Josef-Suwelack-Straße (siehe Anlage 2) aufgestellt. Darüber hinaus werden die Betonringe und Betonquader durch Pflanzbeete mit einer Schrägbordeinfassung ersetzt.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Billerbeck hat den Fraktionsantrag der CDU zur Verkehrsführung im Gewerbegebiet
Hamern in der letzten Sitzung zur weiteren Beratung an diesen Ausschuss
verwiesen.
Am 25. April 2021
fand mit den hauptsächlich betroffenen Firmen und Anliegern ein Ortstermin
statt, bei dem die nachstehenden Maßnahmen, die zur Verbesserung der
Verkehrsführung führen, vorgestellt und intensiv diskutiert wurden.
Die Ausgangslage
wird wie folgt beschrieben:
Bei der
Erweiterung des Gewerbegebietes Hamern wurde den ursprünglichen
Grundstückeigentümern zugesichert, dass die Erschließung dieser
Erweiterungsflächen und auch der im Bereich der Kläranlage bereits bestehenden
Gewerbebetriebe über die Raiffeisenstraße erfolgen soll. Zu diesem Zweck wurde
die von der Josef-Suwelack-Straße links abgehende Straße im Bereich der alten
Brennerei Ahlers für den LKW-Verkehr gesperrt.
Dieses Verbot für
LKW wurde in letzter Zeit wiederholt von vielen missachtet.
Um dem Verbot für
LKW´s Nachdruck zu verleihen, wurde im Frühjahr die Eingangssituation durch das
Aufstellen von Betonringen und Betonquadern auf eine gesetzliche zugelassene
Mindestbreite von 3 Metern eingeengt. Hiermit wurden 2 Ziele erreicht. Zum
einen wurde die Geschwindigkeit im Bereich der dort wohnenden Anlieger
erheblich reduziert. Zum anderen wurde durch die Torsituationen die Aufmerksamkeit
auf das LKW-Verbot unterstrichen.
Verwaltungsseitig
wurden im Vorfeld des Anliegertermines die gesamte Situation in den Blick
genommen und folgende Feststellungen getroffen und ein Konzept entwickelt:
- Das
Werbeschild der Fa. Suwelack im direkten Eingangsbereich des
Gewerbegebietes Hamern kann von Auswertigen und Ortsunkundigen, durch die
zwei aufgebrachten roten Dreiecke Missverstanden werden und zum
linksabbiegen in die Raiffeisenstraße animieren. Immer wieder kommt es
nach Aussage der Firmen im Bereich Ziel/Ueding dazu, dass Anlieferer der
Fa. Suwelack dort wenden müssen bzw. auch die für den LKW gesperrte
Straßen nutzen um zur Fa. Suwelack zu gelangen.
- Die
Seitens der Stadt Billerbeck angebrachte Vorwegweisung für die
Raiffeisenstraße ist zu klein und unübersichtlich gestaltet. Außerdem
steht das Schild zu weit von der Einmündung der entsprechenden Straße. Für
den LKW -Fahrer kommt noch erschwerend hinzu, dass wenn er in die
Josef-Suwelack-Straße einfährt das Schild zu früh kommt und nicht
ausreichend wahrgenommen wird.
- Das
LKW-Verbot für die von der Josef-Suwelack abbiegenden Straße wird erst
wahrgenommen, wenn man bereits in die Straße eingefahren ist.
Den Anliegern
wurden folgende Verbesserungsvorschläge aufgezeigt:
Der Firma Suwelack
wird empfohlen, die Dreiecke auf dem Werbeschild zu entfernern. Sie sind nicht
direkter Bestandteil des Logos von daher entbehrlich.
Die Vorwegweisung
soll durch ein größeres und klar gegliedertes Schild verbessert werden. (siehe
Anlage 1)
Der Standort des
Schildes soll näher an die Einmündung der Raiffeisenstraße versetzt werden.
Im Bereich der von
der Josef-Suwelack-Straße abbiegenden Straße wird bereits im Vorfeld auf das
Verbot der Einfahrt für LKW durch ein zusätzliches Verkehrszeicehen
hingewiesen. (siehe Anlage 2)
Die Betonringe und
Betonquader werden durch Pflanzbeet ersetzt. Die ca. 2 Meter breiten Beet
werden durch sogenannte Schrägbords eingefasst wie sie an Verkehrsinseln
verwendet werden. Hierdurch können Felgenschäden verhindert werden. Ferner
werden sogenannte Katzenaugen aufgebracht, damit auch bei Dunkelheit die
Einengungen zu erkennen sind.
All diese
Maßnahmen sind nach Überzeugung der Verwaltung und auch der Anlieger, sehr
geeignet die Verkehrsführung in dem gesamten Gewerbegebiet zu verbessern. Mit
den Anliegern wurde vereinbart, die entsprechenden Maßnahmen unverzüglich nach
der Beratung durch diesen Ausschuss um zusetzten. Die Beschriftung des
Vorwegweisers erfolgt in Abstimmung mit den Firmen. Die Kosten für die Maßnahmen werden ca.
5.000,00 € betragen und stehen in den verschiedenen Produkten zur Verfügung.
Darüber hinaus
wird die Verwaltung in engem Kontakt mit den dort wohnenden Anliegern wie auch
mit den Gewerbetreibenden eine Evaluation der Maßnahmen in Jahresfrist
durchführen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen wie vorbeschrieben zu verfahren.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Vorwegweiser
(Anlage 1)
Verkehrszeichen
(Anlage 2)
Übersichtsplan
(Anlage 3)