Sachverhalt:
Das vom Landtag NRW beschlossene Gesetz zur
Isolierung der aus der COVID-19 Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen
Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz –
NKF-CIG) ist am 30.09.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes
Nordrhein-Westfalen verkündet worden. Dieses Gesetz hat zum Ziel, Kosten, die
in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind, ergebnisneutral zu verrechnen, so
dass sich die Corona-Pandemie nicht unmittelbar auf den kommunalen
Haushaltsausgleich auswirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit dem
vorgenannten Gesetz eine sogenannte Bilanzierungshilfe für „Corona bezogene
Belastungen“ geschaffen. In diesem Posten sollen die pandemiebedingten
Haushaltsbelastungen isoliert dargestellt werden. Als Haushaltsbelastungen
werden hierbei sowohl COVID-19 Pandemie bedingte Mindererträge als auch
Mehraufwendungen verstanden. Die mit dem Jahresabschluss 2020 erstmalig
anzusetzende Bilanzierungshilfe kann beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025
linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden. Alternativ
steht den Kommunen im Jahr 2024 für die Aufstellung der Haushaltssatzung 2025
das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen
gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen. Gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG ist
vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten.
In der Sitzung werden die
Haushaltsauswirkungen durch die COVID-19-Pandemie zum Stand 31.12.2020
(Jahresabschluss) und der aktuelle Stand vorgestellt.
Infolge der Auswirkungen der
COVID-19-Pandemie ist die aktuelle Haushaltswirtschaft der Kommunen weiterhin
von besonderen Unsicherheiten geprägt hinsichtlich der Entwicklung der
geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein-und Auszahlungen.
i.A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin