Betreff
Bericht über die Ermittlung der Corona bedingten Haushaltsschäden zum 31.12.2020 und zur aktuellen finanziellen Lage gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG
Vorlage
FBF/0546/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bericht über die finanzielle Lage gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Das vom Landtag NRW beschlossene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19 Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) ist am 30.09.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen verkündet worden. Dieses Gesetz hat zum Ziel, Kosten, die in Folge der Corona-Pandemie entstanden sind, ergebnisneutral zu verrechnen, so dass sich die Corona-Pandemie nicht unmittelbar auf den kommunalen Haushaltsausgleich auswirkt. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde mit dem vorgenannten Gesetz eine sogenannte Bilanzierungshilfe für „Corona bezogene Belastungen“ geschaffen. In diesem Posten sollen die pandemiebedingten Haushaltsbelastungen isoliert dargestellt werden. Als Haushaltsbelastungen werden hierbei sowohl COVID-19 Pandemie bedingte Mindererträge als auch Mehraufwendungen verstanden. Die mit dem Jahresabschluss 2020 erstmalig anzusetzende Bilanzierungshilfe kann beginnend mit dem Haushaltsjahr 2025 linear über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben werden. Alternativ steht den Kommunen im Jahr 2024 für die Aufstellung der Haushaltssatzung 2025 das einmalig auszuübende Recht zu, die Bilanzierungshilfe ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen. Gemäß § 2 Abs. 2 NKF-CIG ist vierteljährlich über die finanzielle Lage zu berichten.

 

In der Sitzung werden die Haushaltsauswirkungen durch die COVID-19-Pandemie zum Stand 31.12.2020 (Jahresabschluss) und der aktuelle Stand vorgestellt.

 

Infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist die aktuelle Haushaltswirtschaft der Kommunen weiterhin von besonderen Unsicherheiten geprägt hinsichtlich der Entwicklung der geplanten Erträge und Aufwendungen bzw. Ein-und Auszahlungen.

 

i.A.

 

 

 

Marion Lammers                                                     Marion Dirks

Kämmerin                                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: