Sachverhalt:
Im vergangenen Jahr hat die Gewerkschaft Ver.di
beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht, mit dem Ziel, die Verordnung
der Stadt Billerbeck außer Vollzug zu setzen. In diesem Zusammenhang wurde in
der Ratssitzung am 03.11.2020 eine Verordnung zur Aufhebung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck erlassen.
Um zukünftig im Rahmen der besonderen
Veranstaltungen auch Verkaufsoffene Sonntage anbieten zu können muss eine neue
Verordnung erlassen werden. Die schon seit vielen Jahren in der Billerbecker
Innenstadt stattfindenden verkaufsoffenen Sonntage sollen jetzt in einer neuen
ordnungsbehördlichen Verordnung freigegeben werden. Es handelt sich dabei um
die folgenden Termine:
-
Letzter
Sonntag im April (Kirmes und Büchermarkt)
-
Dritter
Sonntag im Juni (Gans Billerbeck)
-
Dritter
Sonntag im September (Stadtfest)
-
Erstes
Adventswochenende (Weihnachtsmarkt)
Der Landesgesetzgeber hat im Rahmen des im
Landtag eingebrachten Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften
–Entfesselungspaket I- das LÖG NRW
novelliert. Im Zuge dieser Novellierung wird den Gemeinden die
Möglichkeit gegeben, die Ladenöffnung jährlich an bis zu acht Sonn- und
Feiertagen freizugeben (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). In Abstimmung mit
Billerbeckerleben e.V. wurde festgelegt, dass an den bisherigen vier
verkaufsoffenen Sonntagen festgehalten werden soll. Es sollen keine weiteren
Termine dazu kommen.
Grundsätzlich gilt, dass an Sonntagen eine
allgemeine Verkaufsöffnung nicht zulässig ist. Verkaufsoffene Sonntage können
nur eine Ausnahme darstellen, für die es eines besonderen Sachgrundes bedarf.
Eine sonntägliche Ladenöffnung mit
uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung (Messe, Markt u.
ä.) ist danach nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag
prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach den gesamten Umständen
lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet
werden.
Das OVG NRW hat im Beschluss vom 27.04.2018 – 4
B 571/18, Rn. 31 zur Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen ausgeführt:
„Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung dem
verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und
Feiertagen gerecht werden. Dazu hat sie anhand der konkreten Umstände des
Einzelfalls zu prüfen und in einer für die gerichtliche Überprüfung
nachvollziehbaren – dokumentierten – Weise zu begründen, ob einer der in § 6
Abs. 1 S. 2 LÖG NRW aufgezählten Sachgründe oder ein sonstiger Sachgrund
tatsächlich vorliegt und, gegebenenfalls in Kombination mit anderen, hinreichend
gewichtig ist, um die konkrete Ladenöffnung – auch hinsichtlich ihres
räumlichen Geltungsbereichs – zu rechtfertigen.“
In einem anderen Beschluss vom 04.05.2018 – 4 B
590/18, Rn. 12, hat das OVG NRW zudem ausgeführt:
„Wird die Freigabe der Ladenöffnung an einem
Sonn- oder Feiertag im Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung im Sinne
von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW begründet, muss sich der Verordnungsgeber
in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren – dokumentierten –
Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung
verschaffen.“
Der Einschätzung muss eine schlüssige und
vertretbare Prognose des Rates zugrunde liegen.
Die Veranstaltungskonzepte für die bislang in
Billerbeck im Laufe eines Jahres geplanten Veranstaltungen mit verkaufsoffenen
Sonntagen sind seit vielen Jahren unverändert:
Kirmes und Büchermarkt am letzten
Sonntag im April
Bereits seit 2001
findet immer am letzten Sonntag im April der Billerbecker Büchermarkt statt.
Das historische Ambiente des Johanniskirchplatzes rund um die mittelalterliche
Johanniskirche bietet den angemessenen Rahmen für diese qualitativ hochwertige
Veranstaltung, die jedes Jahr Buchbegeisterte aus Nah und Fern anlockt.
Angeboten werden neben alten Raritäten und neuen Büchern auch Grafiken,
Postkarten oder Musiknoten. Vervollständigt wird der Büchermarkt mit einem dem
Anlass angemessenen, niveauvollen musikalischen und literarischen
Kulturprogramm, das sowohl open air
auf einer kleinen Bühne als beispielsweise auch in der Johanniskirche im
Zentrum des Platzes stattfindet. Um auch der nachfolgenden Generation den Spaß
an Büchern näherzubringen, wird der (antiquarische) Büchermarkt mit einem
Kinderbüchermarkt in der Fußgängerzone Lange Straße ergänzt, den private
Anbieter als Plattform zum Verkauf von Kinderbüchern nutzen können.
Traditionell wird der Büchermarkt an dem ganzen Wochenende (Freitag bis
Sonntag) von der Frühjahrskirmes begleitet. Die Frühjahrskirmes findet bereits
seit vielen Jahrzenten statt. Insgesamt nehmen 25 Schausteller daran teil.
Die Billerbecker
Händlerschaft vervollständigt das Programm mit einer Verkaufsöffnung zwischen
13:00 und 18:00 Uhr.
Gans Billerbeck am dritten Sonntag im
Juni
Gans Billerbeck findet seit 2007 jährlich am
dritten Sonntag im Juni statt. Bei dieser Veranstaltung stand von Anfang an das
Vorhaben von der Stadt Billerbeck, den beiden Kirchengemeinden und der
damaligen Werbegemeinschaft (heute: Billerbeckerleben) im Vordergrund, dass
Billerbeck seine unverwechselbare Geschichte als Sterbeort des Heiligen
Ludgerus und der Sage um die Gänse erzählt. Bei dieser Veranstaltung wird
„Stadtgeschichte und Lokales zum Anfassen“ präsentiert. Obwohl sich die beiden
Kirchengemeinden im Laufe der Jahre aus der Veranstaltung größtenteils
zurückgezogen haben, erfreut sich Gans Billerbeck als buntes Fest für die ganze
Familie großer Beliebtheit. Handwerker aus nah und fern führen ihr Handwerk vor
und in den Straßen herrscht reges Markttreiben. Dazu gibt es ein Laufradrennen
für die Kleinen, Kinderschminken, Kinderkarussells, einen Kleintiermarkt auf
dem Johanniskirchplatz, Straßenmusik, Kirchenführungen und ein buntes
Bühnenprogramm mit Musik, Clownerie und sonstigen Darbietungen auf dem Domplatz.
Die Billerbecker Gastronomie bietet
Köstlichkeiten aus der Region an und Eis- und Straßencafés laden zum
entspannten Bummeln und Verweilen ein.
Eines der Höhepunkte ist der Gänsemarsch vom
Rathaus aus über den Marktplatz, durch die Fußgängerzone bis zum
Johanniskirchplatz.
Der verkaufsoffene Sonntag von 13 bis 18 Uhr
mit Aktionen der Geschäfte rundet das Angebot bei Gans Billerbeck ab.
Stadtfest am dritten Sonntag im
September – Stadtfest-Opening am Samstagabend
Schon seit 1988 findet am dritten Sonntag im
September das große Billerbecker Stadtfest statt und zieht Menschen aus der
gesamten Region an.
Als wahres Publikumsmagnet hat sich im Laufe
der Jahre auch der Vorabend des Stadtfestes, das sogenannte Stadfest-Opening,
mit ganz viel Live-Musik auf dem Domplatz, entwickelt, wo viele Generationen
miteinander feiern.
Der Sonntag steht im Zeichen eines
abwechslungsreichen Tages für die ganze Familie von der Eröffnung um 11 Uhr bis
zum Ende um ca. 19 Uhr. Durch die gesamte Innenstadt vom Marktplatz, in der
Fußgängerzone, auf der Münsterstr., der Kurzen Straße und der unteren
Bahnhofstraße ziehen Musiker oder werden Einzelaktionen (Zauberer,
Ballonkünstler, Musikgruppen und Kinderaktivitäten wie Hüpfburg etc.)
durchgeführt. Viele Verkaufs- und Informationsstände sind in den Straßen
aufgebaut und bieten ihre Ware an. Billerbecker Vereine stellen sich vor oder
bieten Aktionen an. Auf dem Johanniskirchplatz findet traditionell der äußerst
beliebte Kinderflohmarkt statt und auf der großen Bühne vorm Domportal wird
durchgängig ein hochwertiges und abwechslungsreiches Programm geboten. Die
Billerbecker Gastronomie bietet Köstlichkeiten aus der Region an und Eis- und
Straßencafés laden zum entspannten Bummeln und Verweilen ein. Auch auf dem
Domplatz vor und neben der Bühne herrscht Biergartenatmosphäre.
Die jahrhundertealte Tradition der
Münsterländer Kiepenkerle wird hier ebenfalls gewahrt. Diese führen in ihren
Trachten viele Gespräche mit den Besuchern auf „Platt“, schenken Kurzen aus und
erinnern so an vergangene Zeiten.
Für die Kinder gibt es im gesamten Stadtgebiet
viele Aktionen, wie z.B. Hüpf- und Kletterburgen, Menschenkicker,
Kinderschminken usw.
Im Zusammenhang mit dem Stadtfest präsentieren
sich auch unsere Geschäfte von 13:00 bis 18:00 Uhr und runden das Angebot ab.
Viele Einzelhändler beteiligen sich zudem mit Aktionen vor ihren Ladenlokalen
(Waffeln backen, Glücksräder, Mal- und Bastelaktionen usw.).
Billerbecker
Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende
Seit mehr als 40 Jahren belebt der Billerbecker
Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende die Innenstadt. Im Gründungsjahr
1978 war der Billerbecker Weihnachtsmarkt einer der ersten in der Region. Über
viele Jahre etabliert, zieht der Weihnachtsmarkt heute immer noch ein großes
Publikum an, wobei der Einzugsbereich deutlich über Billerbeck und Umgebung
hinausgeht. Traditionell stark vertreten sind die Gäste aus dem Ruhrgebiet, die
unter anderem mit Sonderzügen nach Billerbeck anreisen.
Rund 150 Marktstände sorgen für ein buntes Bild
in den Straßen der Altstadt. Von Adventskränzen über weihnachtliches
Kunsthandwerk bis hin zu den typischen Leckereien der Jahreszeit reicht die
breite Angebotspalette.
Eingefasst wird der Weihnachtsmarkt seit jeher
von einem breit angelegten Rahmenprogramm. Dieses reicht vom Besuch des
Nikolauses an beiden Veranstaltungstagen und dem Weihnachtspostamt im Rathaus
hin zu hochklassigen Konzerten im Billerbecker Dom und der Johanniskirche.
Walking acts sind mobil auf dem Veranstaltungsgelände unterwegs und laden zum Stehenbleiben,
Zuschauen und Zuhören ein.
Ergänzend bieten die Billerbecker Geschäfte mit
verlängerten Öffnungszeiten am Adventssamstag und einer Sonderöffnung am
Adventssonntag zwischen 13.00 und 18.00 Uhr die Gelegenheit für die ersten
Weihnachtseinkäufe.
Die Ladenöffnung im Rahmen der verkaufsoffenen
Sonntage muss eine räumliche Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen haben.
Grundlage für die Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches für die zu
erlassene Verordnung ist die Einhaltung eines 750 m-Radius um den Mitteilpunkt
des Marktes als zentraler Veranstaltungsort. Dieser Radius ergibt sich aus der
Rechtsprechung des VG Köln hat am 02.12.2018,
VG Köln, 1 L 2550/18 welches dies in Übereinstimmung mit der Anwendungshilfe
des Wirtschaftsministeriums NRW entschieden hat. Das Urteil des VG Köln besagt,
dass Einzelhandelsbetriebe maximal innerhalb eines 750 m-Radius um den
jeweiligen Veranstaltungsort noch einen räumlichen Bezug zur Veranstaltung
haben und somit geöffnet haben dürfen. Der Sitzungsvorlage ist ein
entsprechender Plan in der Anlage beigefügt. Die beabsichtigte Zulassung einer
Ladenöffnung soll für alle vier Veranstaltungen gleich festgelegt werden.
Das Gebiet umfasst den in räumlicher Nähe zu
den Veranstaltungen liegenden Bereich einschließlich der wichtigen Zugangs- und
Verbindungswege. Weiterhin wurden die Verbindungen zwischen Kulturellen
Einrichtungen der Stadt Billerbeck, dem Veranstaltungsbereich und den Parkplätzen und dem Bahnhof
berücksichtigt.
Die o.g. Veranstaltungen gehören zu den vier
Traditionsveranstaltungen der Stadt Billerbeck. Die Geschäfte werden somit nur
ausnahmsweise und nur aufgrund der Traditionsveranstaltungen geöffnet. Wie
schon beschrieben, sollen auch in Zukunft nicht mehr als diese vier
verkaufsoffenen Sonntage im Jahr stattfinden. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für
die Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird dadurch berücksichtigt.
Die Ladenöffnung erfolgt im festgelegten
Bereich entsprechend § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und S. 3 LÖG NRW im Zusammenhang mit
den Veranstaltungen im öffentlichen Interesse. Die Neuregelung des § 6 Abs. 1
LÖG NRW sieht Regelbeispiele vor, bei deren Vorliegen vom Bestehen eines öffentlichen Interesses
ausgegangen werden kann (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 LÖG NRW). Ein öffentliches
Interesse liegt nach Satz 2 des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW insbesondere vor, wenn
die Öffnung im Zusammenhang u.a. mit einem örtlichen Markt oder mit Festen
erfolgt.
Die Öffnung der Verkaufsflächen zu den o.g.
Terminen steht in einem engen Zusammenhang mit einem örtlichen Fest. Dieser
Zusammenhang wird gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW vermutet, wenn die Ladenöffnung
in räumlicher Nähe zur Veranstaltung und am selben Tag erfolgt. Die Freigabe
der Ladenöffnung wird nicht pauschal für das gesamte Stadtgebiet erfolgen,
sondern entsprechende der aktuellen Rechtsprechung im räumlichen Zusammenhang
mit den Veranstaltungen (dem Anlass).
Die Ladenöffnung entfaltet nur, wie es die
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts es fordert, eine geringe prägende
Wirkung, da diese als bloßer Annex zu den anlassgebenden Veranstaltungen
erscheint. Die prägende Wirkung der Veranstaltung, einem Angebot für Jung und
Alt mit Vorführungen auf der Bühne, Kinderattraktionen und Walking Akts über
den gesamten Veranstaltungsbereich u.v.m. begründet, dass die prägende Wirkung
der Veranstaltungen für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der
typischen werktäglichen Nutzung der Geschäfte. Somit stehen die Veranstaltungen
absolut im Vordergrund.
Unabhängig davon soll durch die Öffnung der
Verkaufsstellen an den betreffenden vier Sonntagen auch der lokale Einzelhandel
in der Stadt Billerbeck erhalten und gestärkt werden (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LÖG
NRW).
Auch die Anforderungen des § 6 Abs. 4 S. 5 LÖG
NRW werden eingehalten, da insgesamt ein Adventssonntag zur Ladenöffnung
freigegeben wird.
Die gemäß § 6 Abs. 4 S. 7 LÖG NRW
erforderlichen Anhörungen werden durchgeführt. Die entsprechenden Antworten
werden zur Ratssitzung am 20. Mai 2021 nachgereicht. Die Gottesdienstzeiten
werden für jede Veranstaltung individuell betrachtet und natürlich nicht
beeinträchtigt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die im
Entwurf beigefügte Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck zu beschließen.
i.A.
Sandra Niemann Hubertus Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck vom xx. Mai 2021 (Anlage 1)