Betreff
Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) – Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0557/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Im vergangenen Jahr hat die Gewerkschaft Ver.di beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht, mit dem Ziel, die Verordnung der Stadt Billerbeck außer Vollzug zu setzen. In diesem Zusammenhang wurde in der Ratssitzung am 03.11.2020 eine Verordnung zur Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck erlassen.

 

Um zukünftig im Rahmen der besonderen Veranstaltungen auch Verkaufsoffene Sonntage anbieten zu können muss eine neue Verordnung erlassen werden. Die schon seit vielen Jahren in der Billerbecker Innenstadt stattfindenden verkaufsoffenen Sonntage sollen jetzt in einer neuen ordnungsbehördlichen Verordnung freigegeben werden. Es handelt sich dabei um die folgenden Termine:

 

 

-       Letzter Sonntag im April (Kirmes und Büchermarkt)

-       Dritter Sonntag im Juni (Gans Billerbeck)

-       Dritter Sonntag im September (Stadtfest)

-       Erstes Adventswochenende (Weihnachtsmarkt)

 

Der Landesgesetzgeber hat im Rahmen des im Landtag eingebrachten Gesetz zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften –Entfesselungspaket I- das LÖG NRW  novelliert. Im Zuge dieser Novellierung wird den Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Ladenöffnung jährlich an bis zu acht Sonn- und Feiertagen freizugeben (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). In Abstimmung mit Billerbeckerleben e.V. wurde festgelegt, dass an den bisherigen vier verkaufsoffenen Sonntagen festgehalten werden soll. Es sollen keine weiteren Termine dazu kommen.

 

Grundsätzlich gilt, dass an Sonntagen eine allgemeine Verkaufsöffnung nicht zulässig ist. Verkaufsoffene Sonntage können nur eine Ausnahme darstellen, für die es eines besonderen Sachgrundes bedarf.

Eine sonntägliche Ladenöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung (Messe, Markt u. ä.) ist danach nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach den gesamten Umständen lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet werden.

Das OVG NRW hat im Beschluss vom 27.04.2018 – 4 B 571/18, Rn. 31 zur Zulassung von verkaufsoffenen Sonntagen ausgeführt:

 

„Die Behörde muss bei ihrer Entscheidung dem verfassungsrechtlichen Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen gerecht werden. Dazu hat sie anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu prüfen und in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren – dokumentierten – Weise zu begründen, ob einer der in § 6 Abs. 1 S. 2 LÖG NRW aufgezählten Sachgründe oder ein sonstiger Sachgrund tatsächlich vorliegt und, gegebenenfalls in Kombination mit anderen, hinreichend gewichtig ist, um die konkrete Ladenöffnung – auch hinsichtlich ihres räumlichen Geltungsbereichs – zu rechtfertigen.“

 

In einem anderen Beschluss vom 04.05.2018 – 4 B 590/18, Rn. 12, hat das OVG NRW zudem ausgeführt:

 

„Wird die Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag im Zusammenhang mit einer örtlichen Veranstaltung im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 LÖG NRW begründet, muss sich der Verordnungsgeber in einer für die gerichtliche Überprüfung nachvollziehbaren – dokumentierten – Weise Klarheit über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung verschaffen.“

 

Der Einschätzung muss eine schlüssige und vertretbare Prognose des Rates zugrunde liegen.

 

Die Veranstaltungskonzepte für die bislang in Billerbeck im Laufe eines Jahres geplanten Veranstaltungen mit verkaufsoffenen Sonntagen sind seit vielen Jahren unverändert:

 

 

 

 

Kirmes und Büchermarkt am letzten Sonntag im April

Bereits seit 2001 findet immer am letzten Sonntag im April der Billerbecker Büchermarkt statt. Das historische Ambiente des Johanniskirchplatzes rund um die mittelalterliche Johanniskirche bietet den angemessenen Rahmen für diese qualitativ hochwertige Veranstaltung, die jedes Jahr Buchbegeisterte aus Nah und Fern anlockt. Angeboten werden neben alten Raritäten und neuen Büchern auch Grafiken, Postkarten oder Musiknoten. Vervollständigt wird der Büchermarkt mit einem dem Anlass angemessenen, niveauvollen musikalischen und literarischen Kulturprogramm, das sowohl open air auf einer kleinen Bühne als beispielsweise auch in der Johanniskirche im Zentrum des Platzes stattfindet. Um auch der nachfolgenden Generation den Spaß an Büchern näherzubringen, wird der (antiquarische) Büchermarkt mit einem Kinderbüchermarkt in der Fußgängerzone Lange Straße ergänzt, den private Anbieter als Plattform zum Verkauf von Kinderbüchern nutzen können. Traditionell wird der Büchermarkt an dem ganzen Wochenende (Freitag bis Sonntag) von der Frühjahrskirmes begleitet. Die Frühjahrskirmes findet bereits seit vielen Jahrzenten statt. Insgesamt nehmen 25 Schausteller daran teil. 

Die Billerbecker Händlerschaft vervollständigt das Programm mit einer Verkaufsöffnung zwischen 13:00 und 18:00 Uhr.

 

Gans Billerbeck am dritten Sonntag im Juni

Gans Billerbeck findet seit 2007 jährlich am dritten Sonntag im Juni statt. Bei dieser Veranstaltung stand von Anfang an das Vorhaben von der Stadt Billerbeck, den beiden Kirchengemeinden und der damaligen Werbegemeinschaft (heute: Billerbeckerleben) im Vordergrund, dass Billerbeck seine unverwechselbare Geschichte als Sterbeort des Heiligen Ludgerus und der Sage um die Gänse erzählt. Bei dieser Veranstaltung wird „Stadtgeschichte und Lokales zum Anfassen“ präsentiert. Obwohl sich die beiden Kirchengemeinden im Laufe der Jahre aus der Veranstaltung größtenteils zurückgezogen haben, erfreut sich Gans Billerbeck als buntes Fest für die ganze Familie großer Beliebtheit. Handwerker aus nah und fern führen ihr Handwerk vor und in den Straßen herrscht reges Markttreiben. Dazu gibt es ein Laufradrennen für die Kleinen, Kinderschminken, Kinderkarussells, einen Kleintiermarkt auf dem Johanniskirchplatz, Straßenmusik, Kirchenführungen und ein buntes Bühnenprogramm mit Musik, Clownerie und sonstigen Darbietungen auf dem Domplatz.

Die Billerbecker Gastronomie bietet Köstlichkeiten aus der Region an und Eis- und Straßencafés laden zum entspannten Bummeln und Verweilen ein.

Eines der Höhepunkte ist der Gänsemarsch vom Rathaus aus über den Marktplatz, durch die Fußgängerzone bis zum Johanniskirchplatz.

Der verkaufsoffene Sonntag von 13 bis 18 Uhr mit Aktionen der Geschäfte rundet das Angebot bei Gans Billerbeck ab.

 

Stadtfest am dritten Sonntag im September – Stadtfest-Opening am Samstagabend

Schon seit 1988 findet am dritten Sonntag im September das große Billerbecker Stadtfest statt und zieht Menschen aus der gesamten Region an.

Als wahres Publikumsmagnet hat sich im Laufe der Jahre auch der Vorabend des Stadtfestes, das sogenannte Stadfest-Opening, mit ganz viel Live-Musik auf dem Domplatz, entwickelt, wo viele Generationen miteinander feiern.

 

Der Sonntag steht im Zeichen eines abwechslungsreichen Tages für die ganze Familie von der Eröffnung um 11 Uhr bis zum Ende um ca. 19 Uhr. Durch die gesamte Innenstadt vom Marktplatz, in der Fußgängerzone, auf der Münsterstr., der Kurzen Straße und der unteren Bahnhofstraße ziehen Musiker oder werden Einzelaktionen (Zauberer, Ballonkünstler, Musikgruppen und Kinderaktivitäten wie Hüpfburg etc.) durchgeführt. Viele Verkaufs- und Informationsstände sind in den Straßen aufgebaut und bieten ihre Ware an. Billerbecker Vereine stellen sich vor oder bieten Aktionen an. Auf dem Johanniskirchplatz findet traditionell der äußerst beliebte Kinderflohmarkt statt und auf der großen Bühne vorm Domportal wird durchgängig ein hochwertiges und abwechslungsreiches Programm geboten. Die Billerbecker Gastronomie bietet Köstlichkeiten aus der Region an und Eis- und Straßencafés laden zum entspannten Bummeln und Verweilen ein. Auch auf dem Domplatz vor und neben der Bühne herrscht Biergartenatmosphäre.

Die jahrhundertealte Tradition der Münsterländer Kiepenkerle wird hier ebenfalls gewahrt. Diese führen in ihren Trachten viele Gespräche mit den Besuchern auf „Platt“, schenken Kurzen aus und erinnern so an vergangene Zeiten.

Für die Kinder gibt es im gesamten Stadtgebiet viele Aktionen, wie z.B. Hüpf- und Kletterburgen, Menschenkicker, Kinderschminken usw.

Im Zusammenhang mit dem Stadtfest präsentieren sich auch unsere Geschäfte von 13:00 bis 18:00 Uhr und runden das Angebot ab. Viele Einzelhändler beteiligen sich zudem mit Aktionen vor ihren Ladenlokalen (Waffeln backen, Glücksräder, Mal- und Bastelaktionen usw.).

 

Billerbecker Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende

Seit mehr als 40 Jahren belebt der Billerbecker Weihnachtsmarkt am ersten Adventswochenende die Innenstadt. Im Gründungsjahr 1978 war der Billerbecker Weihnachtsmarkt einer der ersten in der Region. Über viele Jahre etabliert, zieht der Weihnachtsmarkt heute immer noch ein großes Publikum an, wobei der Einzugsbereich deutlich über Billerbeck und Umgebung hinausgeht. Traditionell stark vertreten sind die Gäste aus dem Ruhrgebiet, die unter anderem mit Sonderzügen nach Billerbeck anreisen.

Rund 150 Marktstände sorgen für ein buntes Bild in den Straßen der Altstadt. Von Adventskränzen über weihnachtliches Kunsthandwerk bis hin zu den typischen Leckereien der Jahreszeit reicht die breite Angebotspalette.

Eingefasst wird der Weihnachtsmarkt seit jeher von einem breit angelegten Rahmenprogramm. Dieses reicht vom Besuch des Nikolauses an beiden Veranstaltungstagen und dem Weihnachtspostamt im Rathaus hin zu hochklassigen Konzerten im Billerbecker Dom und der Johanniskirche. Walking acts sind mobil auf dem Veranstaltungsgelände unterwegs und laden zum Stehenbleiben, Zuschauen und Zuhören ein.

Ergänzend bieten die Billerbecker Geschäfte mit verlängerten Öffnungszeiten am Adventssamstag und einer Sonderöffnung am Adventssonntag zwischen 13.00 und 18.00 Uhr die Gelegenheit für die ersten Weihnachtseinkäufe.

 

 

Die Ladenöffnung im Rahmen der verkaufsoffenen Sonntage muss eine räumliche Nähe zu den jeweiligen Veranstaltungen haben. Grundlage für die Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches für die zu erlassene Verordnung ist die Einhaltung eines 750 m-Radius um den Mitteilpunkt des Marktes als zentraler Veranstaltungsort. Dieser Radius ergibt sich aus der Rechtsprechung des VG Köln hat am 02.12.2018,  VG Köln, 1 L 2550/18 welches dies in Übereinstimmung mit der Anwendungshilfe des Wirtschaftsministeriums NRW entschieden hat. Das Urteil des VG Köln besagt, dass Einzelhandelsbetriebe maximal innerhalb eines 750 m-Radius um den jeweiligen Veranstaltungsort noch einen räumlichen Bezug zur Veranstaltung haben und somit geöffnet haben dürfen. Der Sitzungsvorlage ist ein entsprechender Plan in der Anlage beigefügt. Die beabsichtigte Zulassung einer Ladenöffnung soll für alle vier Veranstaltungen gleich festgelegt werden.

 

Das Gebiet umfasst den in räumlicher Nähe zu den Veranstaltungen liegenden Bereich einschließlich der wichtigen Zugangs- und Verbindungswege. Weiterhin wurden die Verbindungen zwischen Kulturellen Einrichtungen der Stadt Billerbeck, dem Veranstaltungsbereich und  den Parkplätzen und dem Bahnhof berücksichtigt.

 

Die o.g. Veranstaltungen gehören zu den vier Traditionsveranstaltungen der Stadt Billerbeck. Die Geschäfte werden somit nur ausnahmsweise und nur aufgrund der Traditionsveranstaltungen geöffnet. Wie schon beschrieben, sollen auch in Zukunft nicht mehr als diese vier verkaufsoffenen Sonntage im Jahr stattfinden. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen wird dadurch berücksichtigt.

Die Ladenöffnung erfolgt im festgelegten Bereich entsprechend § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und S. 3 LÖG NRW im Zusammenhang mit den Veranstaltungen im öffentlichen Interesse. Die Neuregelung des § 6 Abs. 1 LÖG NRW sieht Regelbeispiele vor, bei deren Vorliegen  vom Bestehen eines öffentlichen Interesses ausgegangen werden kann (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-5 LÖG NRW). Ein öffentliches Interesse liegt nach Satz 2 des § 6 Abs. 1 Nr. 1 LÖG NRW insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang u.a. mit einem örtlichen Markt oder mit Festen erfolgt.

Die Öffnung der Verkaufsflächen zu den o.g. Terminen steht in einem engen Zusammenhang mit einem örtlichen Fest. Dieser Zusammenhang wird gemäß § 6 Abs. 1 S. 3 LÖG NRW vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur Veranstaltung und am selben Tag erfolgt. Die Freigabe der Ladenöffnung wird nicht pauschal für das gesamte Stadtgebiet erfolgen, sondern entsprechende der aktuellen Rechtsprechung im räumlichen Zusammenhang mit den Veranstaltungen (dem Anlass).

 

Die Ladenöffnung entfaltet nur, wie es die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts es fordert, eine geringe prägende Wirkung, da diese als bloßer Annex zu den anlassgebenden Veranstaltungen erscheint. Die prägende Wirkung der Veranstaltung, einem Angebot für Jung und Alt mit Vorführungen auf der Bühne, Kinderattraktionen und Walking Akts über den gesamten Veranstaltungsbereich u.v.m. begründet, dass die prägende Wirkung der Veranstaltungen für den öffentlichen Charakter des Tages gegenüber der typischen werktäglichen Nutzung der Geschäfte. Somit stehen die Veranstaltungen absolut im Vordergrund.

 

Unabhängig davon soll durch die Öffnung der Verkaufsstellen an den betreffenden vier Sonntagen auch der lokale Einzelhandel in der Stadt Billerbeck erhalten und gestärkt werden (§ 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 LÖG NRW).

 

Auch die Anforderungen des § 6 Abs. 4 S. 5 LÖG NRW werden eingehalten, da insgesamt ein Adventssonntag zur Ladenöffnung freigegeben wird.

 

Die gemäß § 6 Abs. 4 S. 7 LÖG NRW erforderlichen Anhörungen werden durchgeführt. Die entsprechenden Antworten werden zur Ratssitzung am 20. Mai 2021 nachgereicht. Die Gottesdienstzeiten werden für jede Veranstaltung individuell betrachtet und natürlich nicht beeinträchtigt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die im Entwurf beigefügte Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck zu beschließen.

 

i.A.

 

 

Sandra Niemann                             Hubertus Messing                                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck vom xx. Mai 2021 (Anlage 1)