Betreff
Zuwendung des Landes NRW im Rahmen des 100-Alleen-Programms für die Neuanlage einer Allee
Vorlage
FBPB/240/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Umwelt- und Denkmalausschuss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuwendung in Höhe von 32.472,00 € bei der Bezirksregierung Münster abzurufen und die Allee nach den Vorgaben des Zuwendungsbescheides Nr. 215/2007 vom 19.10.2007 zu realisieren. Sofern private Flächen in Anspruch genommen werden müssen, wird den Eigentümern die Zahlung  einer Entschädigung von 4,00 €/m²  gegen Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in das jeweilige Grundbuch angeboten.


Sachverhalt:

 

Durch den Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 19.10.2007 wurde der Stadt Billerbeck eine Zuwendung des Landes NRW für Maßnahmen im Rahmen des 100-Alleen-Programms des Landes NRW gewährt. Hierbei handelt es sich um das durch den Ministerpräsidenten des Landes NRW, Herrn Jürgen Rüttgers, initiierte Programm, wonach 100 Alleen neu angelegt bzw. bestehende ergänzt werden sollen. Gegenstand des o. g. Zuwendungsbescheides ist die Neuanlage einer Allee an dem verlängerten Wirtschaftsweg vom neuen Friedhof bis zur Bahnbrücke. Hierzu wird eine Zuwendung in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 40.590,00 € gewährt. Da die Zuwendung noch aus den im Jahre 2007 zur Verfügung stehenden Mitteln gewährt würde, müssten spätestens bis Ende Februar 2008 die Bäume gepflanzt werden.

Bereits im Februar wurden die Eigentümer der an den Wirtschaftsweg angrenzenden Grundstücke  über die Absicht der Stadt Billerbeck informiert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag zu stellen. Aufgrund des Antrages vom 16.04.2007 wurde seitens der Bezirksregierung signalisiert, dass eine Berücksichtigung im Jahre 2007 und 2008 nicht erfolgen würde. Verwaltungsseitig war daher vorgesehen, die Eigentümer der an die geplante Allee angrenzenden Grundstücke in den Wintermonaten zu einer Informationsveranstaltung einzuladen, um diese in die Planung einzubeziehen und dann gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen, sofern der Antrag der Stadt Billerbeck im Jahre 2009 Berücksichtigung finden würde.

 

Völlig überraschend erhielt die Stadt Billerbeck dann allerdings im Oktober den o. g. Zuwendungsbescheid, da Mittelrückflüsse bei der Bezirksregierung Münster aufgetreten waren. Da die Allee bis spätestens Ende Februar 2008 realisiert werden müsste, wurden die Anlieger der Allee unmittelbar zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Diese fand am 13. November 2007 statt.

 

Im Rahmen der Informationsveranstaltung wurden den Anliegern zunächst die durch den Zuwendungsbescheid vorgegebenen Rahmenbedingungen und die daraus resultierende Planung der Stadt Billerbeck erläutert. Insgesamt sollen ca. 157 Bäume in einem Pflanzabstand von 12,50 m beidseitig auf einer Länge von ca. 1.150 m vom neuen Friedhof bis zur Bahnbrücke angepflanzt werden (ein Übersichtsplan befindet sich in der Anlage). Im Bereich der Wohnbebauung sind keine Anpflanzungen geplant. Als Baum wurde der „quercus robur“, die Stieleiche, verwaltungsseitig vorgeschlagen, was auf allgemeine Akzeptanz stieß. Geplant ist, die Bäume in einem Abstand von 1,75 m zur Fahrbahn des Wirtschaftsweges anzupflanzen. Um optimale Wachstumsbedingungen der Bäume zu erreichen, wird ein Schutzstreifen von 2 m neben den Bäumen zu den Feldern hin angenommen. Da nicht auf der gesamten Länge der geplanten Allee diese Breite auf der städtischen Parzelle vorhanden ist, besteht durch den Zuwendungsbescheid die Möglichkeit, den privaten Anliegern eine kapitalisierte Entschädigungsleistung von 4,00 €/m² für die von ihnen für den 2 m breiten Streifen beanspruchten Flächen zu zahlen, wobei die Flächen im Eigentum der Anlieger bleiben würden. Bedingung dafür ist allerdings die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit in den jeweiligen Grundbüchern.

In der Sitzung soll ein genauer Vortrag erfolgen, wo auf den städtischen Flurstücken ausreichend Platz vorhanden ist und in welchen Bereichen es zu „Engpässen“ kommen könnte.

 

Seitens der Anlieger wurden massive Bedenken gegen das Anlegen der Allee geäußert. Es wurden Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der Acker- und Weideflächen aufgeführt, die nach Ansicht der jeweiligen Eigentümer auch durch die Entschädigungszahlungen nicht zu kompensieren seien. Des Weiteren wurde kritisch angemerkt, dass der Wirtschaftsweg durch die Bäume zukünftig verengt würde und für landwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr, insbesondere im Begegnungsverkehr, nur schwer  befahrbar sei.

 

Verwaltungsseitig wird die Anlegung der Allee auch unter Berücksichtigung der ablehnenden Haltung der Anlieger befürwortet. Durch das Anpflanzen der Bäume könnte ein weiterer Beitrag zur Steigerung des attraktiven Erscheinungsbildes der Stadt Billerbeck geleistet werden. Auch aus touristischer Sicht ist die Anlegung der Allee  wünschenswert, da der Wirtschaftsweg von vielen Radfahrern befahren wird.

Dass die Bäume in späterer Zeit zunehmend mehr Schatten werfen, ist zu beachten. Während es grundsätzlich möglich ist, an städtischen Wegen unmittelbar im Grenzbereich Bäume anzupflanzen, ohne eine Entschädigung zu gewähren, könnte hier allerdings eine Entschädigung für einen Streifen von 2 Metern gewährt werden, wobei die Eigentümer diesen Streifen zunächst weiter bewirtschaften und auch Prämien hierfür erhalten können. Dieser Vorteil in den ersten Jahren steht dem Nachteil in späteren Jahren gegenüber. 

Um weiter Begegnungsverkehr zu ermöglichen, sind Ausweichmöglichkeiten ggf. durch den Verzicht auf einige Bäume zu erhalten.

 

Zu bedenken ist des Weiteren, dass der Antrag der Stadt Billerbeck definitiv nicht im 100-Alleen-Programm des Jahres 2008 berücksichtigt wird. Nimmt die Stadt die Förderung nicht an, ist zu befürchten, dass spätere Förderungen aus diesem Programm nicht mehr erfolgen werden.

Schließlich spricht für die Anlegung der Allee auch das im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vorgestellte ILEK-Projekt, das zum Thema hat, die Übergänge von den Städten und Dörfern zur freien Landschaft aufzuwerten, insbesondere durch die Anpflanzung von Bäumen.

 

Die erforderlichen Eigenmittel könnten über die Haushaltsstelle 63000.94100 Baumanpflanzungen Straßen, Wege, Plätze sowie 93000.93200 Erwerb von Straßenflächen zur Gewährung der Entschädigungszahlungen bereitgestellt werden. Da die Alleeanpflanzung auch eine Aufwertung der Landschaft bedeutet, würde der größte Teil der Ausgaben über Ökopunkte zusätzlich refinanziert werden können.

 

 

 

Im Auftrag                              Im Auftrag

 

 

Jutta Greving                                    Gerd Mollenhauer               Marion Dirks

Sachbearbeiterin                 Fachbereichsleiter               Bürgermeisterin

 

 


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                       40.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 63000.93200 und 63000.94100 sowie Zuwendungen in Höhe von 80 %.                                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Lageplan der geplanten Allee