Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, pro Grundschulstandort einen entsprechenden Förderantrag gemäß der Bundesförderung coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen zu stellen sowie den Eigenanteil in Höhe von 444.589,25 € im Haushaltsplan 2022 einzustellen.

 

Bei positivem Förderbescheid ist das Lüftungskonzept umzusetzen.


Sachverhalt:

 

Der im Herbst 2021 durch die CDU-Fraktion eingereichte Eilantrag mit dem Titel „Luftreiniger für alle Billerbecker Schulklassen“ wurde in der Sitzung des Rates am 03.11.2020 zurückgezogen. Gleichwohl wurde die Verwaltung in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 01.12.2020 beauftragt, ein langfristiges Konzept zur dezentralen Belüftung an Schulen zu erstellen.

 

Der besagte Beschluss war das Ergebnis einer längeren Debatte und fußt maßgeblich auf den damals vorliegenden, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Inzwischen haben sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse verfestigt und bestätigen die damalige Beschlusslage (siehe Anlagen: Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nr. 401 sowie Anlage 1 und Anlage 2 zum Schnellbrief).

 

Dem genannten Schnellbrief ist u.a. zu entnehmen, dass mobile Luftfilteranlagen nur für Klassenräume sinnvoll und somit auch förderfähig sind, welche nicht ausreichend gelüftet werden können. Der Anlage zu dem Schnellbrief ist sodann u.a. auch die neuste Einschätzung des Umweltbundesamtes zu mobilen Luftfiltergeräten zu entnehmen. Demnach ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in Räume mit guten Lüftungsmöglichkeiten nicht notwendig.

 

Mit dem Schnellbrief Nr. 467 (s. Anlage) bestätigt der Städte- und Gemeindebund NRW die bislang bekannte Auffassung erneut: „eine technische Aufrüstung ist nur in denjenigen Fällen sinnvoll, in denen eine natürliche Belüftung von Schulräumen aus baulichen Gründen nicht erfolgen kann“. Ergänzend wird mit dem Schnellbrief 467 auch angegeben, dass sich die Unfallkasse NRW ebenfalls dieser Auffassung angeschlossen hat (siehe Anlage 08 zum Schnellbrief Nr. 467 - entsprechend in Session hinzufügen).

 

Des Weiteren wird mit dem Schnellbrief Nr. 467 ein Interview von Herrn Prof. Dr. Ing. Thomas Steffens von der TH Mittelhessen kommuniziert. An dieser Stelle werden erstmals sogar lärmbedingte Nachteile von entsprechenden Lüftungsanlagen benannt:

 

Anknüpfend an die damalige Beschlusslage sowie unter Berücksichtigung der neusten, wissenschaftlichen Erkenntnisse wurde nun ein langfristiges Konzept zur dezentralen Belüftung an Schulen erstellt.

 

Das Konzept wird in der Sitzung durch das Büro TGA Ludger Roß aus Nottuln vorgestellt. Mit der Konzeptumsetzung sind Kosten in Höhe von 1.423.878,93 EUR verbunden.

 

·         Dieses Konzept berücksichtigt die Grundschulen und die OGS, weil der                                          Neubau von RLT-Anlagen nur für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre gefördert wird.

·         Die weiterführenden Schulen sind nicht berücksichtigt, weil das Don-Bosco-Gebäude bereits mit dezentralen Lüftungsgeräten in den Klassenräumen ausgestattet ist und im Gebäude der AFG Kinder über 12 Jahre unterrichtet werden.

Verwaltungsseitig wird nun vorgeschlagen, sich mit dem vorgestellten Konzept um eine Förderung im Programm des BMWi bzw. der BAFA (Bundesförderung corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen) zu bewerben.

 

Die Förderbedingungen lauten wie folgt:

-          Konzepterstellung für den Neubau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren

-          mind. Lüftungsvolumenstrom von 25m³ pro Person und Stunde

-          max. 5% Umluftanteil

-          Wärmerückgewinnung zur Einsparung von Heizenergie und Heizkosten

Ziel ist es, dass diese Räume im Sinne des Corona-Infektionsschutzes kurz- und langfristig bestmöglich be- und entlüftet werden.

 

Die Förderkulisse ist wie folgt ausgestattet:

-          Die Förderung beträgt 80% der förderfähigen Ausgaben

-          Die Förderung bei Neubau von RLT-Anlagen ist auf 500.000,- EUR pro Standort begrenzt

-          Die Antragstellung kann bis zum 31. Dezember 2021 erfolgen

-          Die Zuwendungsbescheide werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge erteilt

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den entstehenden Eigenanteil in Höhe von ca. 444.589,25 € in den Haushaltsplan 2022 einzustellen, sodass bei positiven Förderbescheid mit der Umsetzung begonnen werden kann.

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

Jürgen Janowski                                              Stefan Holthausen                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                                Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 01.12.2020, TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:


 


Anlagen:

Nur im Ratsinformationssystem:

 

Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nr. 401 (mit Anlage 1 und Anlage 2)

Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nr. 467 (mit Anlage 08)

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