Die Verwaltung wird beauftragt, pro Grundschulstandort einen entsprechenden Förderantrag gemäß der Bundesförderung coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen zu stellen sowie den Eigenanteil in Höhe von 444.589,25 € im Haushaltsplan 2022 einzustellen.
Bei positivem Förderbescheid ist das Lüftungskonzept umzusetzen.
Sachverhalt:
Der im Herbst 2021 durch
die CDU-Fraktion eingereichte Eilantrag mit dem Titel „Luftreiniger für alle
Billerbecker Schulklassen“ wurde in der Sitzung des Rates am 03.11.2020
zurückgezogen. Gleichwohl wurde die Verwaltung in der Sitzung des Schul- und
Sportausschusses am 01.12.2020 beauftragt, ein langfristiges Konzept zur
dezentralen Belüftung an Schulen zu erstellen.
Der besagte Beschluss war
das Ergebnis einer längeren Debatte und fußt maßgeblich auf den damals
vorliegenden, wissenschaftlichen Erkenntnissen. Inzwischen haben sich die
wissenschaftlichen Erkenntnisse verfestigt und bestätigen die damalige
Beschlusslage (siehe Anlagen: Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nr.
401 sowie Anlage 1 und Anlage 2 zum Schnellbrief).
Dem genannten Schnellbrief
ist u.a. zu entnehmen, dass mobile Luftfilteranlagen nur für Klassenräume
sinnvoll und somit auch förderfähig sind, welche nicht ausreichend gelüftet
werden können. Der Anlage zu dem Schnellbrief ist sodann u.a. auch die neuste
Einschätzung des Umweltbundesamtes zu mobilen Luftfiltergeräten zu entnehmen.
Demnach ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten in Räume mit guten
Lüftungsmöglichkeiten nicht notwendig.
Mit dem Schnellbrief Nr.
467 (s. Anlage) bestätigt der Städte- und Gemeindebund NRW die bislang bekannte
Auffassung erneut: „eine technische Aufrüstung ist nur in denjenigen Fällen
sinnvoll, in denen eine natürliche Belüftung von Schulräumen aus baulichen
Gründen nicht erfolgen kann“. Ergänzend wird mit dem Schnellbrief 467 auch
angegeben, dass sich die Unfallkasse NRW ebenfalls dieser Auffassung
angeschlossen hat (siehe Anlage 08 zum Schnellbrief Nr. 467 - entsprechend in
Session hinzufügen).
Des Weiteren wird mit dem
Schnellbrief Nr. 467 ein Interview von Herrn Prof. Dr. Ing. Thomas Steffens von
der TH Mittelhessen kommuniziert. An dieser Stelle werden erstmals sogar
lärmbedingte Nachteile von entsprechenden Lüftungsanlagen benannt:
Anknüpfend an die damalige
Beschlusslage sowie unter Berücksichtigung der neusten, wissenschaftlichen
Erkenntnisse wurde nun ein langfristiges Konzept zur dezentralen Belüftung an
Schulen erstellt.
Das Konzept wird in der
Sitzung durch das Büro TGA Ludger Roß aus Nottuln vorgestellt. Mit der
Konzeptumsetzung sind Kosten in Höhe von 1.423.878,93 EUR verbunden.
·
Dieses Konzept berücksichtigt die Grundschulen
und die OGS, weil der
Neubau von RLT-Anlagen nur für Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahre
gefördert wird.
·
Die weiterführenden Schulen sind nicht
berücksichtigt, weil das Don-Bosco-Gebäude bereits mit dezentralen
Lüftungsgeräten in den Klassenräumen ausgestattet ist und im Gebäude der AFG
Kinder über 12 Jahre unterrichtet werden.
Verwaltungsseitig wird nun
vorgeschlagen, sich mit dem vorgestellten Konzept um eine Förderung im Programm
des BMWi bzw. der BAFA (Bundesförderung corona-gerechte stationäre
raumlufttechnische Anlagen) zu bewerben.
Die Förderbedingungen
lauten wie folgt:
-
Konzepterstellung für den Neubau von
stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren
-
mind. Lüftungsvolumenstrom von 25m³ pro Person
und Stunde
-
max. 5% Umluftanteil
-
Wärmerückgewinnung zur Einsparung von
Heizenergie und Heizkosten
Ziel ist es, dass diese
Räume im Sinne des Corona-Infektionsschutzes kurz- und langfristig bestmöglich
be- und entlüftet werden.
Die Förderkulisse ist wie
folgt ausgestattet:
-
Die Förderung beträgt 80% der förderfähigen
Ausgaben
-
Die Förderung bei Neubau von RLT-Anlagen ist
auf 500.000,- EUR pro Standort begrenzt
-
Die Antragstellung kann bis zum 31. Dezember
2021 erfolgen
-
Die Zuwendungsbescheide werden in der
Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge erteilt
Verwaltungsseitig wird
vorgeschlagen, den entstehenden Eigenanteil in Höhe von ca. 444.589,25 € in den
Haushaltsplan 2022 einzustellen, sodass bei positiven Förderbescheid mit der
Umsetzung begonnen werden kann.
Im Auftrag Im
Auftrag
Jürgen Janowski Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 01.12.2020, TOP 2 ö. S.
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:
Anlagen:
Nur im Ratsinformationssystem:
Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nr.
401 (mit Anlage 1 und Anlage 2)
Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes Nr.
467 (mit Anlage 08)
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