hier: Antrag von 30 km Hecke innerhalb der Kommunen, Billerbeck, Havixbeck und Nottuln
Der Antrag des Imkervereins
Havixbeck e. V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke
innerhalb der Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln wird abgelehnt.
Die Durchführung von
Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sollen weiterhin bei dem zukünftigen
Ausbau von Wirtschaftswegen überprüft werden. Sich ggf. anbietende Maßnahmen
sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchzuführen.
Sollten sich in dem Termin mit dem Naturschutzzentrum, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Nachbarkommunen evtl. Projektideen bzw. Maßnahmen ergeben, wird hierüber in der nächsten Sitzung des Bezirks- und Umweltausschusses berichtet.
Sachverhalt:
Die Bürgeranregung des
Imkervereins Havixbeck wurde in der Sitzung des Bezirksausschusses am
17.06.2021 beraten und der nachfolgende Beschluss gefasst:
„Der Antrag des
Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke
innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck wird
so lange zurückgestellt bis in den anderen zwei Kommunen Aussagen zu einer
möglichen Realisierung getroffen werden können. Die Vorstellung des Ergebnisses
und eine erneute Beratung erfolgen dann zunächst im Bezirksausschuss.
Bei dem zukünftigen Ausbau
von Wirtschaftswegen wird weiterhin überprüft, ob eine Nutzung der Wegeränder
für die Artenvielfalt möglich ist und ggf. sich anbietende Maßnahmen in
Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt.“
In der Sitzung des
Umweltausschusses am 31.08.2021 erfolgte von Ausschussmitgliedern die Nachfrage
bezüglich der weiteren Beratung des Antrages. Nach Hinweis der Verwaltung auf
den gefassten Beschluss des Bezirksausschusses wurde diese gebeten, die
Richtigkeit des Beschlusses sowie die Möglichkeit und die Dauer einer
Zurückstellung zu überprüfen.
Eine diesbezügliche Anfrage
beim Städte- und Gemeindebund NRW erfolgte mit folgendem Ergebnis:
Die „Vorberatung“ einer
Angelegenheit in einem Ausschuss ist nicht zwingend so definiert, dass der
Ausschuss nur die Möglichkeit haben muss, sich einmal mit einer Sache zu
befassen, auch wenn das der Regelfall sein wird. Es ist auch zulässig, dass der
Ausschuss zu dem Ergebnis kommt, die Sache sei noch nicht entscheidungsreif und
es müssten noch Sachverhaltsaufklärungen erfolgen, so dass eine abschließende
Vorberatung erst in der nächsten Sitzung erfolgen kann.
Nicht von dem
Vorberatungsrecht gedeckt ist aber, eine Angelegenheit auf unbestimmte Zeit zu
vertagen. In dem vorliegenden Fall ist für die Beteiligten in Billerbeck nicht
absehbar, wann die Nachbarkommunen über den Antrag letztlich entscheiden. Über
ein solches Vorgehen würde der entscheidungsbefugte Fachausschuss bzw. der Rat
dauerhaft von einer sachlichen Befassung abgehalten. Dies ist mit dem Sinn und
Zweck der Vorberatungen im Sinne einer vorbereitenden (zeitnahen) Entscheidung
der zuständigen Gremien nicht vereinbar.
Nach Rücksprache mit dem
Vorsitzenden des Bezirks- und des Umweltausschusses erfolgt eine erneute
Beratung in der vom Rat der Stadt Billerbeck beschlossenen
Beratungsreihenfolge, da zwischenzeitlich auch über neue Sachverhalte zu
berichten ist.
In der v. g. Sitzung des
Bezirksausschusses erfolgte von Herrn Schulze Temming der Hinweis auf die
vielfältigen bereits in den Flurbereinigungsverfahren Aulendorf und
Langenhorst-Temming durchgeführten Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz.
Bei der
Flurbereinigungsbehörde wurde daraufhin um Zusammenstellung dieser Maßnahmen
gebeten. Für die Sitzungsvorlage erstellte die Behörde eine grobe Übersicht, in
der Sitzung des Umweltausschusses am 16.11.2021 wird ein Vertreter der
Flurbereinigungsbehörde über dieses Thema berichten.
Maßnahme |
Aulendorf |
Langenhorst-Temming |
Hofeingrünungen |
59 |
22 |
Hecken |
19 km |
3,5 km |
Baumreihen |
6 km |
4 km |
Uferstreifen |
13,5 km |
11,0 km (i.d.R. beidseitig) |
Biotopflächen |
10,0 ha |
|
Blühflächen/Streifen |
|
2 km |
Kleingewässer |
|
5 Stück |
Obstwiesen / Ex.Grünland |
|
3 ha |
Feldgehölze |
|
1,0 ha |
Auf der Internetseite der
Bezirksregierung wurde vor Kurzem ein interessanter Artikel zu diesem Thema
eingestellt. Er ist dieser Vorlage im Ratsinfosystem angehängt.
Des Weiteren wurde Kontakt
mit Vertretern der beiden anderen Kommunen aufgenommen und am 28.09.2021 fand
ein Austausch in Billerbeck statt. Die Gemeinde Havixbeck wird, wie bereits in
der letzten Vorlage ausgeführt, das Ergebnis des LEADER-Projektes abwarten. Es
wurde bei dem Termin darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftswege dort überwiegend
nicht im Eigentum der Kommune stehen und größere Flächen für die Anpflanzung
von Hecken kaum zur Verfügung stehen. In Nottuln wurde die Verwaltung
beauftragt, Gespräche mit den zwei anderen betroffenen Kommunen zu suchen. Dort
erfolgte noch keine abschließende Beschlussfassung. Die Möglichkeiten auf dem
Gemeindegebiet 10 km Hecke anzupflanzen werden seitens der Verwaltung als eher
gering eingeschätzt.
Die Anwesenden der drei
Kommunen stellten heraus, dass dem Natur- und Artenschutz ein hoher Stellenwert
eingeräumt werden sollte. Bei der Umsetzung und Durchführung solcher Maßnahmen
sind jedoch die finanziellen, personellen und flächenmäßigen Möglichkeiten der
jeweiligen Kommunen zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde angeregt, mit
Vertretern des Naturschutzzentrums und der Unteren Naturschutzbehörde einen
gemeinsamen Termin zu vereinbaren. Hier sollen weitere Möglichkeiten bezüglich
der Durchführung von Projekten für die Artenvielfalt, insbesondere für die
Wildbiene, besprochen und erarbeitet werden. Diesbezüglich erfolgte die Anfrage
für einen Termin im November/Dezember beim Naturschutzzentrum und Kreis
Coesfeld.
Bereits in der
Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Bezirksausschusses am 17.06.2021 wurde
ausgeführt, dass sich auf dem gesamten Gebiet der Stadt Billerbeck ca. 115 km
Hecken befinden und Hinweise zu den Örtlichkeiten und der Pflege/Unterhaltung
gegeben. Auch ist es nicht ohne weiteres möglich, weitere Flächen für
Anpflanzung zu finden, da hierfür eine ausreichende Grundstücks- bzw.
Wegebreite zur Verfügung stehen muss.
Durch die durchgeführten
Maßnahmen der letzten Jahre in den Flurbereinigungsgebieten wurde auf dem
Gebiet der Stadt Billerbeck bereits ein großer Beitrag zum Natur- und
Artenschutz geleistet. Aus den v. g. Gründen wird daher
seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag des Imkervereins Havixbeck
e.V. auf Anlegung weiterer Heckenanpflanzungen auf einer Länge von 30 km in den
Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln abzulehnen.
Die
Durchführung von Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sollen weiterhin bei dem
zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen überprüft werden. Sich ggf. anbietende
Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchzuführen.
Sollten
sich in dem Termin mit dem Naturschutzzentrum, der Unteren Naturschutzbehörde
sowie der Nachbarkommunen evtl. Projektideen bzw. Maßnahmen ergeben, wird
hierüber in der nächsten Sitzung des Bezirks- und Umweltausschusses berichtet.
Im
Auftrag Im
Auftrag
gez. Birgitt Nachbar Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 17.06.2021, TOP 1 ö. S.
Anlagen:
Nur im Ratsinformationssystem:
Antrag des
Imkervereins Havixbeck e.V.
Bericht der Bezirksregierung „Flurbereinigung
kontra Natur- und Artenschutz“