Betreff
Festsetzung der Umlagekosten 2022 und Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW vom 14.12.2017;
4. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0569/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus den Jahren 2020 i.H.v. 1.010,81 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

c)    Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

d)    Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Nachkalkulation der Umlagegebühren für die Gewässerunterhaltung für das Jahr 2020 (Anlage 1) schließt mit einem Überschuss von insgesamt 1.010,81 € ab. Dieser Überschuss wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeschrieben.

 

Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden in 2021, den aktuellen befestigten und unbefestigten Flächen sowie der Personalkosten und der Verrechnung der Überdeckung aus der Nachkalkulation 2020 wurden die Umlagekosten für das Jahr 2022 neu kalkuliert (Anlage 2). Wie aus der beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen der Gebührensätze:

 

 

2021

2021

 

Unterhaltungsverband

Flächenart

Flächenart

befestigte

unbefestigte

befestigte

unbefestigte

 

Gebührensatz in € je m²

 

Gebührensatz in € je m²

Mittlere Berkel

0,05456

0,00016

0,04020

0,00012

Münstersche Aa

0,05569

0,00016

0,03100

0,00009

Obere Berkel

0,00587

0,00005

0,00864

0,00008

Obere Stever

0,02551

0,00018

0,02932

0,00021

Steinfurter Aa

Coesfeld

0,01222

0,00004

0,00807

0,00003

Steinfurter Aa

Steinfurt

0,00608

0,00006

0,01605

0,00015

 

Neben der Anpassung der Gebühren für das Jahr 2022 haben sich auch Änderungen des Landeswasserrechts im Jahr 2021 ergeben, wodurch das Landeswassergesetz NRW angepasst wurde. Die sich hier heraus ergebenden Änderungen wurden vom Städte- und Gemeindebund NRW in einer neuen Mustersatzung veröffentlicht. Die Änderungen wurden in die aktuelle örtliche Satzung der Stadt Billerbeck eingearbeitet (siehe Anlage 3).

 

Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der Gebührensätze und der Änderungen im Landeswassergesetz NRW, ist die Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW entsprechend durch die 4. Änderungssatzung für das Jahr 2022 anzupassen.

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marcel Wissing                                  Marion Dirks

Sachbearbeiter                        stellvertr. Fachbereichsleiter  Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

Nachkalkulation-Abschluss WaBoV_2020 (Anlage 1)

Kalkulation WaBoV Gebühren_2022 (Anlage 2)

Satzung zur Umlage der Kosten zur Gewässerunterhaltung 2021, 3. Änderungsfassung, mit markierten Änderungen (Anlage 3)

Entwurf 4. Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG NRW (Anlage 4)