4. Änderungssatzung
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfs-berechnungen
2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung
wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überdeckungen aus
den Jahren 2020 i.H.v. 1.010,81 € in der Gebührenbedarfsberechnung 2022
berücksichtigt.
c) Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird
zur Kenntnis genommen.
d) Die 4. Änderung der Satzung der Stadt Billerbeck zur Umlage der
Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW wird in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Umlagegebühren für die Gewässerunterhaltung für
das Jahr 2020 (Anlage 1) schließt mit einem Überschuss von insgesamt 1.010,81 €
ab. Dieser Überschuss wurde dem Sonderposten für den Gebührenausgleich
zugeschrieben.
Anhand der Beiträge zu den Wasser- und Bodenverbänden in 2021, den
aktuellen befestigten und unbefestigten Flächen sowie der Personalkosten und
der Verrechnung der Überdeckung aus der Nachkalkulation 2020 wurden die
Umlagekosten für das Jahr 2022 neu kalkuliert (Anlage 2). Wie aus der
beigefügten Kalkulation hervor geht, ergeben sich folgende Änderungen der
Gebührensätze:
|
2021 |
2021 |
||
Unterhaltungsverband |
Flächenart |
Flächenart |
||
befestigte |
unbefestigte |
befestigte |
unbefestigte |
|
Gebührensatz in € je m² |
Gebührensatz in € je m² |
|||
Mittlere Berkel |
0,05456 |
0,00016 |
0,04020 |
0,00012 |
Münstersche Aa |
0,05569 |
0,00016 |
0,03100 |
0,00009 |
Obere Berkel |
0,00587 |
0,00005 |
0,00864 |
0,00008 |
Obere Stever |
0,02551 |
0,00018 |
0,02932 |
0,00021 |
Steinfurter Aa Coesfeld |
0,01222 |
0,00004 |
0,00807 |
0,00003 |
Steinfurter Aa Steinfurt |
0,00608 |
0,00006 |
0,01605 |
0,00015 |
Neben der Anpassung der Gebühren für das Jahr 2022 haben sich auch
Änderungen des Landeswasserrechts im Jahr 2021 ergeben, wodurch das
Landeswassergesetz NRW angepasst wurde. Die sich hier heraus ergebenden
Änderungen wurden vom Städte- und Gemeindebund NRW in einer neuen Mustersatzung
veröffentlicht. Die Änderungen wurden in die aktuelle örtliche Satzung der
Stadt Billerbeck eingearbeitet (siehe Anlage 3).
Durch die sich aus der Kalkulation ergebenden Änderungen der
Gebührensätze und der Änderungen im Landeswassergesetz NRW, ist die Satzung der
Stadt Billerbeck zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG
NRW entsprechend durch die 4. Änderungssatzung für das Jahr 2022 anzupassen.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marcel Wissing Marion Dirks
Sachbearbeiter stellvertr. Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
Nachkalkulation-Abschluss
WaBoV_2020 (Anlage 1)
Kalkulation WaBoV
Gebühren_2022 (Anlage 2)
Satzung zur Umlage
der Kosten zur Gewässerunterhaltung 2021, 3. Änderungsfassung, mit markierten
Änderungen (Anlage 3)
Entwurf 4.
Änderungssatzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. § 64 LWG
NRW (Anlage 4)