hier: Aufstellungsbeschluss und Beschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Für das Plangebiet wird die Aufstellung zur Aufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südlich des Napoleonweges, angrenzend an die Gemeinde Nottuln in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 27 und umfasst die Flurstücke 34 bis 38, 40, 47 bis 49, 57, 58, 59 tlw., 86, 87, 123 und 135 bis 139 und 167.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.
3. Im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Wie bereits
in o.g. Sitzungen ausgeführt, soll der Bebauungsplan „Windeignungsbereich
Osthellermark“ aufgehoben werden, da er aufgrund von Rechtsmängeln keiner
gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Durch die Aufhebung sollen ein
Rechtsstreit und der absehbare Ausgang mit seinen Rechtsfolgen vermieden
werden.
Von dem
Betreiber der Zone wurde die einseitige Verpflichtungserklärung unterzeichnet,
in der bei Einhaltung verschiedener Fristen im Verfahren, u.a. freiwillige
Höhenbegrenzungen der Anlagen in der gesamten Zone (auch außerhalb des
Geltungsbereiches des Bebauungsplanes) in Aussicht gestellt werden.
Die Aufhebung
eines Bebauungsplanes umfasst dieselben Schritte und Beteiligungsverfahren wie
eine Aufstellung. Aufgrund der zahlreichen Planverfahren und der für solche
Fälle im Haushalt eingestellten Mittel für Planungskosten, wird Herr Ahn von
der WoltersPartner Stadtplaner GmbH die Planunterlagen erstellen. Da die Kosten unter 15.000,- € liegen
werden, ist hierfür kein Beschluss erforderlich. Es erfolgt eine Abrechnung
nach Stunden, da eine Berechnung nach Fläche zu einem absurden Honorar führen
würde. Die Planungskosten werden nach Ermittlung in einer der nächsten Sitzung
zu dem Verfahren mit angegeben.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 27.04.2021, TOP 2 ö. S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 04.05.2021, TOP 3 ö. S. und des Rates vom 20.05.2021, TOP 9 ö. S.
Anlagen: (Nur
im Ratsinformationssystem)
Entwurf des
Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes
„Windeignungsbereich
Osthellermark“