Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes "Windeignungsbereich Osthellermark"
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschlüsse zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FBPB/1762/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Für das Plangebiet wird die Aufstellung zur Aufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südlich des Napoleonweges, angrenzend an die Gemeinde Nottuln in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 27 und umfasst die Flurstücke 34 bis 38, 40, 47 bis 49, 57, 58, 59 tlw., 86, 87, 123 und 135 bis 139 und 167.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 


Sachverhalt:

Wie bereits in o.g. Sitzungen ausgeführt, soll der Bebauungsplan „Windeignungsbereich Osthellermark“ aufgehoben werden, da er aufgrund von Rechtsmängeln keiner gerichtlichen Prüfung standhalten würde. Durch die Aufhebung sollen ein Rechtsstreit und der absehbare Ausgang mit seinen Rechtsfolgen vermieden werden.

 

Von dem Betreiber der Zone wurde die einseitige Verpflichtungserklärung unterzeichnet, in der bei Einhaltung verschiedener Fristen im Verfahren, u.a. freiwillige Höhenbegrenzungen der Anlagen in der gesamten Zone (auch außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes) in Aussicht gestellt werden.

 

Die Aufhebung eines Bebauungsplanes umfasst dieselben Schritte und Beteiligungsverfahren wie eine Aufstellung. Aufgrund der zahlreichen Planverfahren und der für solche Fälle im Haushalt eingestellten Mittel für Planungskosten, wird Herr Ahn von der WoltersPartner Stadtplaner GmbH die Planunterlagen erstellen. Da die Kosten unter 15.000,- € liegen werden, ist hierfür kein Beschluss erforderlich. Es erfolgt eine Abrechnung nach Stunden, da eine Berechnung nach Fläche zu einem absurden Honorar führen würde. Die Planungskosten werden nach Ermittlung in einer der nächsten Sitzung zu dem Verfahren mit angegeben.

 

 

i. A.                                                                       i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                                          Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                                  Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 27.04.2021, TOP 2 ö. S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 04.05.2021, TOP 3 ö. S. und des Rates vom 20.05.2021, TOP 9 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:  (Nur im Ratsinformationssystem)

Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes

„Windeignungsbereich Osthellermark“