hier: Beratung über das gemeindliche Einvernehmen
Sachverhalt:
An der Darfelder
Straße 22 soll bekanntlich die Rettungswache neu gebaut werden. Vorhabenträger
ist der Kreis Coesfeld.
Die Planung ist
nun soweit ausgearbeitet, dass eine Vorstellung erfolgen kann. Kleinere
Änderungen sind natürlich noch möglich, jedoch für die planungsrechtliche
Beurteilung nicht von entscheidender Bedeutung.
Das Grundstück
liegt in einem festgesetzten Gewerbegebiet, in dem eine Rettungswache zulässig
ist.
Link zum
Bebauungsplan: https://www.billerbeck.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=5&id=196
Die Lage ist
relativ zentral direkt an einer Landstraße. Verwaltungsseitig wird die
Ansiedlung an dieser Stelle sehr positiv gesehen.
Neben der
Errichtung des Gebäudes werden auch Umbauten im Bereich der Landstraße
erforderlich. An der geplanten Einfahrt sind die Sichtdreiecke immer frei zu
halten, so dass einige der öffentlichen Stellplätze entfallen werden. Es ist
vorgesehen mit einer eigenen Ampel den Verkehr zu stoppen, wenn durch eine
Alarmierung eine Ausfahrt erfolgt.
Der Bebauungsplan
sieht für das Baufeld entlang der Straße eine Dachneigung von 30° bis 45° vor.
Das Vorhaben ist mit einem Flachdach vorgesehen.
Hintergrund dieser
Festsetzung war, dass entlang der Straße eine gewisse städtebauliche Qualität
erreicht werden sollte. Heute kann jedoch festgestellt werden, dass diese nicht
entscheidend von einem steilen Dach abhängt, sondern mit der Gesamtkonzeption
eines Gebäudes. Aufgrund der sehr heterogenen Bebauung im gesamten Plangebiet
und der direkten Nachbarbebauung erscheint es unangemessen ein steiles Dach zu
fordern. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen einer Abweichung zuzustimmen.
Die Planung wird
in der Sitzung durch den Vorhabenträger präsentiert.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Lageplan (ohne
Umbau Landstraße)
Planentwurf