Betreff
Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0567/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die vorgeschlagenen Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses werden in einer für die Ratssitzung vorzubereitenden Änderungssatzung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Billerbeck übernommen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 10.06.2021 wurden seitens des Ausschusses Änderungen vorgeschlagen, die durch den Städte- und Gemeindebund NRW auf die Rechtmäßigkeit überprüft wurden.

 

Hier die einzelnen Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes NRW bzw. der Verwaltung:

 

 

 

§ 1          Einberufung der Ratssitzung

 

Abs. 2

Es wird folgende Änderung des Satzes 2 vorgeschlagen: „Ergänzend wird zeitlich auf elektronischem Wege über die Einladung informiert.“.

 

Ist der Synopse und Satzung berücksichtigt.

 

 

§ 1          Einberufung der Ratssitzung

 

Abs. 3

Herr Lennertz schlägt, aus Gründen der Transparenz, die Auflistung der gestellten Fraktionsanträge mit einzubeziehen, vor.

 

Herr Geuking ergänzt um die Auflistung der Bürgeranregungen.

 

Herr Tauber regt an, die noch offenen gestellten Anfragen der Fraktionen, bis zur Ladefrist, aufgelistet den Ratsmitgliedern zur Verfügung zu stellen.

 

Des Weiteren erwartet Herr Tauber, dass in den Einladungen die Ergebnisse der abweichenden Beschlüsse dokumentiert werden.

 

Dieses lehnt Herr Messing ab und teilt mit, dass aufgrund der zeitlichen Reihenfolge die Ergebnisse der vorangegangenen vorberatenden Beschlüsse nicht immer vorliegen.

Es werden aber die Ergebnisse aufgenommen, die vorliegen.

 

Die Einladung wird durch die Bürgermeisterin erstellt. Sie enthält die Tagesordnungspunkte und ggf. Beschlussvorlagen. Dafür sind keine Vorgaben möglich.

Die offenen Anfragen und Anträge der Fraktionen werden weiterhin jeweils mit dem Protokoll der Ratssitzung verschickt.

 

Vollkommen in Ordnung – Hoheit über die Einladung und Erstellung der TOP liegen bei der Bürgermeisterin.

 

§ 1          Einberufung der Ratssitzung

 

Abs. 4

Herr Tauber möchte eine Erhöhung der Qualität der Sitzungsvorlagen erreichen. Die Übersicht solle verbessert werden, Gesetzestexte eingefügt und der strukturelle und inhaltliche Aufbau überdacht werden. Zudem sollen die geplanten Zeitschienen für Projekte aufgeführt werden, aufgeteilt nach Fachbereichen.

 

Frau Dirks antwortet, dass sie alleine bestimme, wie die Vorlagen aussehen. Der Schreibstil der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei individuell.

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und innerhalb der Verwaltung besprochen.

 

Zutreffend, da können keine Vorgaben des Rates gemacht werden.

 

 

 

 

 

§ 17       Fragerecht der Ratsmitglieder

 

Abs. 2

 

Es ergaben sich Rückfragen bezüglich der Anzahl der mündlichen Anfragen.

Hier wurde sich letztendlich geeinigt die Reglementierung von „bis zu zwei“ wieder zu streichen und die bisherige Formulierung beizubehalten.

 

Ist der Synopse und Satzung berücksichtigt.

 

§ 19       Wahlen

 

Abs. 2

Herr Tauber schlägt vor, das Recht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters auf Antragstellung der geheimen Wahl zu streichen. Seines Erachtens sei dieses rechtlich in Ordnung. Herr Messing sagt zu, es in der Mustergeschäftsordnung nachzuschauen und zu prüfen.

 

In der Mustersatzung ist das Recht des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin genannt. Es kann nicht entzogen werden.

 

§ 50 Abs. 2 spricht nur von „wenn niemand widerspricht“. Die offene Formulierung schließt daher die Bürgermeisterin mit ein.

 

 

§ 24       Niederschrift

 

Abs. 5

Herr Tauber fragt nach, ob die Tonmitschnitte auch dem Vorsitzenden des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden können.

 

Herr Messing sagt dies zu. Vorausgesetzt wird jedoch, dass die Vorsitzende/der Vorsitzende den Mitschnitt im Rathaus anhöre.

 

Frau Dirks sei es wichtig, dass es vor der Unterzeichnung der Niederschrift geschehe.

 

Herr Lennertz signalisiert seine Zustimmung zu diesem Verfahren.

 

Herr Jakobi möchte das Wort “Tonmitschnitt” durch digitale Aufzeichnung ersetzt wissen.

 

Herr Tauber erkundigt sich über die Möglichkeiten der Niederschriftenänderung bei Unstimmigkeiten aus Sicht der Fraktionen nach der Unterzeichnung.

 

Frau Dirks antwortet, dass es in NRW eine gesetzliche Klarheit gebe. Die Niederschrift wird von der Protokollantin/dem Protokollanten und dem Vorsitz unterschrieben. Nach Unterzeichnung ist keine Änderung möglich. Die Niederschrift kann lediglich gerügt werden.

 

Frau Hüwe merkt an, dass in anderen Gemeinden das Protokoll nochmal abgestimmt wird.

 

Frau Dirks verweist auf die Regelungen in NRW.

 

Vollkommen richtig. Die Niederschrift ist eine Urkunde, welche nachträglich nicht abänderbar ist (andernfalls Straftat Urkundenfälschung).

Der TOP „Genehmigung der Niederschrift“ in vielen Räten ist daher begrifflich irreführend, da nur (rügende) Hinweise zu der Niederschrift aufgenommen werden können, die wiederum in der neuen Niederschrift Einzug finden.

 

 

§ 27       Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse

 

Abs. 10

Herr Tauber schlägt vor, für den nun freiwerdenden Absatz die Sitzungsdauerbegrenzung von drei Stunden aufzunehmen.

 

Frau Dirks antwortet, dass es eine freiwillige Vereinbarung sei und es so belassen werden solle.

 

Die Sitzungsdauer kann nicht von vorneherein begrenzt werden. Das wäre ein Eingriff in die Arbeit des Rates und der Ausschüsse.

 

Sieht der Städte- und Gemeindebund ebenfalls so.

 

 

Die aus der rechtlichen Überprüfung resultierenden Änderungen und Vorschläge sind in der als Anlage beigefügten Synopse grau hinterlegt.

 

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                                         Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Synopse der Geschäftsordnung der Stadt Billerbeck

Geschäftsordnung der Stadt Billerbeck (nur im Ratsinfosystem)