Sachverhalt:
Gemäß § 52
Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse und nach § 58 Abs. 7 GO
NRW über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen. Der
Schriftführer/die Schriftführerin in den Ratssitzungen ist gemäß § 52 Abs. 1
Satz 2 GO NRW und § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung vom Rat zu bestellen.
Die bisherige bestellte Schriftführerin Frau Karen Ebrecht wechselt als Sekretärin zur Ludgeri-Grundschule.
Um die Nachfolge sicherzustellen, wurde die freiwerdende Stelle neu ausgeschrieben und durch Frau Ute Höning besetzt.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, Frau Ute Höning für die Dauer der Wahlzeit des neuen Rates
zur Schriftführerin für sämtliche Rats- und Ausschusssitzungen zu bestellen.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: