6. Änderungssatzung
Sachverhalt:
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist durch Artikel 1 des
Artikelgesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
vom 23.10.2020 geändert worden. Aufgrund der Änderungen wurde seitens des
Städte- und Gemeindebundes NRW eine neue Muster-Abfallsatzung herausgegeben.
Entsprechende Änderungen aus der Mustersatzung wurden in die derzeit
gültige Abfallsatzung der Stadt Billerbeck (5. Änderungsfassung) eingearbeitet.
Sämtliche Änderungen sind in Anlage 1 markiert.
Hierzu ergibt sich entsprechend die 6. Änderungssatzung, die als Entwurf
(Anlage 2) dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Um Beschlussfassung wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion Lammers Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1) Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck v.
18.12.2012 (5. Änderungsfassung), Entwurf mit markierten Änderungen
2) Entwurf 6. Änderungssatzung Abfallentsorgung