Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck für das Wirtschaftsjahr 2008 hier: 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001 und 3. Änderung der Satzung übe r die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001
Vorlage
AB/055/2007
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.1. Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2008:              2,46 €/m³

1.2. Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2008:    0,54 €/m²

1.3. Die anliegende 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur

       Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck vom 19. Dezember 2001

       wird beschlossen.

 

2.1. Die Gebühr für entnommenen Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen wird auf

       22,00 €/m³ festgesetzt.

2.2. Die Gebühr für entnommenes Abwasser aus abflusslosen Gruben wird auf

      7,42 €/m³ festgesetzt.

2.3. Die beigefügte 3. Änderung der Satzung über die Entsorgung von

      Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Billerbeck vom

      19. Dezember 2001 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung ist zu entnehmen, dass für das Wirtschaftsjahr 2008 die Erhöhung sowohl der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswassergebühr empfohlen wird.

Die Niederschlagswassergebühr soll von 0,50 €/m² auf 0,54 €/m² und die Schmutzwassergebühr von 2,36 €/m³ auf 2,46 €/m³ erhöht werden.

 

Den Vergleichszahlen im Wirtschaftsplan ist zu entnehmen, dass trotz erheblicher Kostensteigerungen die Kostenansätze der Vorjahre im Wesentlichen beibehalten wurden. Lediglich im Bereich der Energieversorgung können die exorbitanten Preissteigerungen nicht ausgeglichen werden und im Bereich der kalkulatorischen Kosten, d.h. im Bereich der Abschreibungen und der Zinsbelastungen müssen die auflaufenden Kosten in vollem Umfang berücksichtigt werden.

 

Es bleibt zu konstatieren, dass in den Nachkalkulationen zu den erfolgten Gebührenbedarfsberechnungen der letzten Jahre ohne Ausnahme Unterdeckungen ausgewiesen wurden, die in den nachfolgenden 3 Jahren entsprechend der Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes auszugleichen sind. Somit war die Gebührenhöhe der letzten Kalkulationsjahre schon nicht ausreichend. Mit der Erhöhung der Zinskosten und des Abschreibungsbedarfs und insbesondere der Erhöhung der Energiekosten ist eine Gebührenerhöhung im vorgeschlagenen moderaten Umfang unausweichlich.

 

Weitere Ausführungen zu den Kostenentwicklungen erfolgen seitens der Betriebsleitung in der Sitzung.

 

 

 

 

Rainer Hein                                      Peter Melzner                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                     Kämmerer                              Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: