a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung
2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i.
H. v. 5.324,42 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeführt.
b) In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden
die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus
dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 18.500 € entnommen und als Ertrag in der
Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.
c) Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur
Kenntnis genommen.
d) Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf
19,00 € festgesetzt. Die Gebühr für die Umstellung von Müllcontainern (1.100 l)
wird auf 36,00 € festgesetzt.
e) Die 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.
Sachverhalt:
Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für
das Jahr 2020 mit einem Überschuss von 5.324,42 € ab. Die in 2020 noch weiter
gefallenen Verwertungserlöse für Papier und Elektroschrott konnten durch
Mehreinnahmen bei den Benutzungsgebühren und den Minderausgaben durch die
Mehrwertsteuersenkung bei den Unternehmerkosten aufgefangen werden.
Im Zuge der
für 2022 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung
wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden
Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022). Es wurden Gesamtkosten von
787.500 € einkalkuliert. Gegenüber dem Ansatz von 2021 steigen die Kosten um
24.200 € (3,17 %).
Hierzu
tragen die steigenden Restmüll- und Biomengen durch Aufstellung neuer und
zusätzlicher Abfallgefäße bei. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Einzelpreise
für die Sammlung und den Transport der Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen hat
gegenüber den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld eine vertraglich
geregelte Preisanpassung geltend gemacht.
Im Gegenzug
zu den gestiegenen Kosten der Abfallbeseitigung können auf der Einnahmenseite
die kalkulierten Mehrausgaben durch die in 2021 stark gestiegenen Erlöse aus
der Altpapierverwertung aufgefangen werden. Ebenfalls ist eine Entnahme aus dem
Sonderposten aus dem Jahr 2018 und teilweise 2019 i. H. v. 18.500 € verplant.
Dem Sonderposten stehen dann noch für die Folgejahre insgesamt rund 19.000 €
zum Ausgleich zur Verfügung.
Unter
Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die
Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 642.900 € (siehe auch Seite 2 der
Gebührenkalkulation 2022). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres
betrugen diese Aufwendungen 640.800 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch
eine gestiegene Anzahl an aufgestellten Müllgefäßen aufgeteilt, sodass die
Gebühren für die Abfallgefäße gegenüber dem Jahr 2021 gleichbleiben können.
Für eine
Satzungsänderung sorgt jedoch die Preiserhöhung des beauftragten Unternehmens.
Hier muss zunächst die Gebühr für die Lieferung und den Umtausch von
Abfallgefäßen bis 240 l von bislang 18,00 € auf 19,00 € angehoben werden. Nach
der erfolgten Einführung von zusätzlichen 1.100 Liter Papiercontainern werden
diese mittlerweile auch von Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Betrieben mit
steigender Tendenz angefragt. Diese Container wurden bislang zu einer
Auslieferungsgebühr von 18,00 €, wie bei den Gefäßen bis 240 l, ausgegeben. Der
tatsächliche Kostenaufwand gegenüber dem Entsorger für die Aufstellung liegt
jedoch nach Preisanpassung bei 36,00 €. Aufgrund des sich abzeichnenden
Mehrbedarfs sollten auch hier zukünftig die entsprechenden Unkosten
verursachergerecht weitergegeben werden.
Die sich
aufgrund der Anpassung der Umtauschgebühren ergebenen Änderungen in der
„Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung
der Stadt Billerbeck“ werden in Anlage 3 gegenüber der aktuellen Satzung
dargestellt.
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1)
Abschluss
2020, Produkt 11020 Abfallwirtschaft
2)
Gebührenkalkulation
2022
3)
Abfallgebührensatzung,
12. Änderungsfassung mit markierten Änderungen
4)
13.
Änderungssatzung Abfallgebühren, ENTWURF