Betreff
6. Änderung des Bebauungsplanes "Darfelder Straße"
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Vorlage
FBPB/1770/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

1.         Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutsche Bahn AG und des Regionalforstamtes werden zur Kenntnis genommen.

2.         Den durch eine Nachbarpartei vorgetragenen Anregungen zur Erschließung des Grundstückes wird nicht gefolgt.

3.         Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

4.         Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplanes “Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.

5.         Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.

 

 

Rechtsgrundlagen sind:

Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung

Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung


Sachverhalt:

 

Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 15. Oktober 2021 bis zum 15. November 2021 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Von privater Seite sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen. Zu den Anregungen einer Nachbarpartei vom 28. Juni 2021 im Zusammenhang mit den Vorberatungen zur Planung wird auf die Ausführungen in o.g. Sitzung verwiesen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I aufgelistet.

Die Aufstellung mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

In Bezug auf die Anpassung des Flächennutzungsplanes (Änderung der Darstellung des Planbereiches von Mischbaufläche in Wohnbaufläche) hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass der Planbereich innerhalb der vorhandenen Wohnbebauung von Billerbeck liegt und im Regionalplan Münsterland als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) festgelegt ist. Es handele sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Ziele der Raumordnung, die der Bauleitplanung entgegenstehen, gäbe es nicht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des Bebauungsplanes zu beschließen.

 

i. A.                                                                       i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                                          Stefan Holthausen                                         Marion Dirks     

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 14.09.2021, TOP 2 ö.S., und des Rates vom 30.09.2021, TOP 5 ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:             


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

·           Anlage I – Abwägungstabelle

·           Entwurf der Planzeichnung

·           Entwurf der Begründung mit Anlage

·           Berichtigung des Flächennutzungsplanes