hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
1. Die Hinweise des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutsche Bahn AG und des Regionalforstamtes werden zur Kenntnis genommen.
2. Den durch eine Nachbarpartei vorgetragenen Anregungen zur Erschließung des Grundstückes wird nicht gefolgt.
3. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
4. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die 6. Änderung des Bebauungsplanes “Darfelder Straße“ mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung.
5. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Darfelder Straße“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
Das
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017
(BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994
(GV. NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 15. Oktober 2021 bis zum 15. November 2021 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite
sind keine weiteren Stellungnahmen eingegangen. Zu den Anregungen einer
Nachbarpartei vom 28. Juni 2021 im Zusammenhang mit den Vorberatungen zur
Planung wird auf die Ausführungen in o.g. Sitzung verwiesen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I
aufgelistet.
Die Aufstellung mit
den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
In Bezug auf die
Anpassung des Flächennutzungsplanes (Änderung der Darstellung des Planbereiches
von Mischbaufläche in Wohnbaufläche) hat die Bezirksregierung Münster
mitgeteilt, dass der Planbereich innerhalb der vorhandenen Wohnbebauung von
Billerbeck liegt und im Regionalplan Münsterland als Allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) festgelegt ist. Es handele sich um eine Maßnahme der
Innenentwicklung. Ziele der Raumordnung, die der Bauleitplanung entgegenstehen,
gäbe es nicht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Änderung des
Bebauungsplanes zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im
Ratsinfosystem:
· Anlage I – Abwägungstabelle
· Entwurf der Planzeichnung
·
Entwurf der Begründung mit Anlage
·
Berichtigung des Flächennutzungsplanes