Der Rat der Stadt Billerbeck ermächtigt die Bürgermeisterin alle Aufträge für die erforderlichen Arbeiten, für die Maßnahmen „Einbau von Lüftungsanlagen an drei Schulstandorten“ nach erfolgten Ausschreibungen an die jeweiligen mindestbietenden Unternehmen zu vergeben, sofern sie im Rahmen der ermittelten Kosten liegen (das Ausschreibungsergebnis nicht über 10 % der Kostenberechnung liegt).
Sachverhalt:
Nachdem die
beantragten Fördermittel für den Einbau von Lüftungsanlagen an den
Schulstandorten Johannis-Grundschule, Ludgeri-Grundschule und Offene
Ganztagsgrundschule bewilligt wurden und die Planungsleistungen vergeben
wurden, sollen voraussichtlich ab März 2022 die Gewerke ausgeschrieben werden.
Mit
Bewilligung der Fördermittel ist eine Frist zur Fertigstellung der Arbeiten an
allen drei Standorten verbunden. Demnach sollen die Lüftungsanlagen bis Oktober
2022 eingebaut sein. Sobald die Planung der Planungsbüros fertiggestellt ist,
müssen im Hinblick auf das jeweilige sehr kurze Zeitfenster sofort
ausgeschrieben und vergeben werden, um die Fertigstellung der Arbeiten zu
gewährleisten.
Die
derzeitige Zuständigkeitsordnung sieht vor, alle Aufträge ab 15.000,00 € über
den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und Aufträge ab 70.000,00 € über den
Rat beschließen zu lassen. Auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden
Änderung der Zuständigkeitsordnung durch den Rat im März, sind Vergabeverfahren
in Form von Freihändige Vergabeverfahren oder Verhandlungsvergaben durch den
jeweiligen Ausschuss bzw. Rat beschließen zu lassen. Es ist zu erwarten, dass
viele Vergabeverfahren im Wege von Freihändigen Vergabeverfahren bei diesen
Fördermaßnahmen durchgeführt werden. Im Hinblick auf den damit erheblich
verbundenen Verwaltungsaufwand (Sitzungsvorlagen, Dringlichkeitsentscheidungen
etc.), wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, für diese Fördermaßnahmen die
Bürgermeisterin zu ermächtigen, alle Aufträge nach durchgeführten
Vergabeverfahren an das jeweils mindestbietende Unternehmen zu vergeben, sofern
die Kosten der ermittelten Kostenberechnung entsprechen. Bei einem
Ausschreibungsergebnis, welches über 10 % der Kostenberechnung liegt, gilt
diese Ermächtigung nicht.
Die erteilten
Aufträge werden dem Ausschuss oder dem Rat in Form einer Mitteilungsvorlage im
nicht öffentlichen Teil zur Verfügung gestellt. Eine Muster-Mitteilungsvorlage
ist dieser Sitzungsvorlage im Ratsinformationssystem beigefügt.
Im Auftrag Im
Auftrag
Jürgen Erfmann Stefan Holthausen Mario
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Schul- und Sportausschusses vom 07.09.2021, TOP 1 ö. S.,
Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 14.09.2021,
TOP 3 ö. S., Sitzung des Rates vom 30.09.2021, TOP 6 ö. S, Sitzung des
Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 09.12.21, TOP 6 n. ö. S.,
Sitzung des Rates vom 16.12.2021, TOP 8+9 n. ö. S.
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 01120.7855000
Anlage (Nur im Ratsinformationssystem)
Muster einer Mitteilungsvorlage