hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
1. Die Verwaltung wird beauftragt sich für die Ermöglichung der Darstellung einer entsprechenden gewerblichen Baufläche im Flächennutzungsplans einzusetzen.
2. Auf Grundlage des Plankonzeptes werden, sobald eine Aussicht auf Erfolg besteht, Planentwürfe erarbeitet. Mit dem Antragsteller wird ein städtebaulicher Vertrag zur Kostenübernahme geschlossen.
3. Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Wie bereits
berichtet wurde Juni 2021 in den Kommunalgesprächen mit der
Bezirksregierung zur Anpassung des Regionalplans an den LEP
(Landesentwicklungsplan) NRW über Entwicklungsperspektiven des
Landmaschinenbetriebes Hülsken gesprochen. Dieser liegt sowohl auf Rosendahler
als auch auf Billerbecker Gebiet. Im Ergebnis des Gespräches wurde
festgestellt, dass zwar eine Festlegung als GIB (Bereich für gewerbliche und
industrielle Nutzung) nicht möglich, aber die Bauleitplanung gemäß der
Ausnahmeregelung von Ziel 2.3 LEP zulässig sei. Daraufhin haben die
Bürgermeisterin Marion Dirks und der Bürgermeister Christoph Gottheil die
Eigentümer informiert, dass eine Bauleitplanung für den Betrieb auf beiden
Seiten der Ortsgrenze denkbar ist. Diese haben daraufhin einen Architekten
beauftragt ein Entwicklungskonzept zu erarbeiten, welches Grundlage für die
Bauleitplanung sein soll. Dieses Konzept liegt nun vor und ist beigefügt.
Nach einer Rückfrage im Dezember zur Spezifizierung
der Art der baulichen Nutzung im Plangebiet wurde im Januar die sehr
überraschende Aussage einer entgegenstehenden Handreichung als Hinderung für
eine landesplanerische Zustimmung genannt. Diese liegt der Bezirksregierung als
Entwurf seit November vor.
Der Betrieb ist keine Neuansiedlung oder ein junges
Unternehmen, welches sich erst seit einigen Jahren etabliert hat.
Die erste vorliegende Baugenehmigung ist von 1948
für die Errichtung einer Landmaschinenwerkstatt und wurde aufgrund der
Baupolizeiverordnung vom 20.10.1933 erteilt.
Heutiger Stand:
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Rund 50 Mitarbeiter arbeiten an dem Standort.
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Alle dem Betrieb zugehörige Flächen (inkl.
Löschteich mit Grünstruktur und Betriebsleiterwohnhäuser) umfassen eine
genutzte Fläche von rund 1,6 ha.
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Betrieblicher Fortbestand durch nachfolgende
Generation gesichert.
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Der Standort liegt verkehrstechnisch optimal
angebunden an einer Landstraße.
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Regional bekanntes und wichtiges Unternehmen
sowohl für die Landwirtschaft als auch für andere Unternehmen und Kommunen mit
entsprechendem Bedarf an Landmaschinen und Gartenbaumaschinen.
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Dringender Bedarf insb. an Werkstattkapazität
mit Kranbahn und Lager- und Stellflächen.
·
Der Gebäudebestand ist teilweise veraltet und
erneuerungsbedürftig.
Link zur Homepage des Betriebes: https://www.anton-huelsken.de/
Zielzustand:
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Der Zweck des Betriebsstandortes bleibt
erhalten.
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Im Zielzustand wird die Firma eine Fläche von
rund 2,4 ha (inkl. Löschteich und Betriebsleiterwohnhäuser) beanspruchen.
Ausgleichsflächen im Rahmen des Naturschutzgesetztes sind nicht mit einzogen
worden.
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Nach Errichtung des Neubaus wird es möglich
sein, den alten Gebäudebestand über die nächsten Jahrzehnte stetig zu erneuern.
Alternativen:
Eine Umsiedlung in ein Gewerbegebiet in Rosendahl
oder Billerbeck ist unrealistisch. Beide Kommunen verfügen nicht über freie
Gewerbeflächen in entsprechender Größe. Die Planung neuer Gewerbeflächen nimmt
viel Zeit in Anspruch und wird nicht zu einer geringeren Inanspruchnahme von
Flächen führen, zudem müssen diese durch neue Straßen erschlossen werden. Auch ist
nicht von einem Gesamtumzug des Betriebes auszugehen, da eine hohe
Kapitalbindung vor Ort vorliegt. Insofern würde eine Betriebsteilung zu mehr
Flächeninanspruchnahme und mehr Verkehren führen und die Betriebsführung
erschweren. Aufgrund der langen Historie und Größe des Betriebes, der Anbindung
direkt an eine Landstraße und dem inhaltlichen Bezug ihrer Tätigkeit zur
Landwirtschaft wird auch keine unmittelbare Vergleichbarkeit mit anderen
Unternehmen im Außenbereich gesehen. Denn natürlich ist es nicht im Sinne der
Stadt Billerbeck jedes Unternehmen, welches sich im Außenbereich entwickelt
hat, planungsrechtlich zu sichern. Dies kann auch nicht im Sinne der Schonung
des Außenbereiches sein.
Auszug FNP:
Im Rahmen der Kommunalgespräche zur Anpassung des
Regionalplanes an den LEP NRW ist für Billerbeck im Bedarfsentwurf ein
Gewerbeflächenpotential von 29 ha und für Rosendahl von 36 ha ermittelt worden.
Beide Kommunen sind bereit von diesem Potential den jeweiligen Anteil des
Flächenbedarfs für den Standort zur Verfügung zu stellen.
Die
Bezirksregierung Münster hat auf Bitten der Gemeinde Rosendahl und der Stadt
Billerbeck eine Anfrage zur Prüfung an das Ministerium für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW gesandt, ob die
Landmaschinenfirma unter die Ausnahmeregelung des Ziels 2.3, 2. Spiegelstrich
des LEP fällt und der Standort planungsrechtlich gesichert werden kann.
Auch wenn noch keine
Antwort vorliegt, sollte sich der Rat der Stadt Billerbeck in dieser Frage klar
positionieren, um in den Gesprächen eine Unterstützung zu signalisieren. Schließlich
ist die Landesplanung kein schnelllebiges Planungsinstrument, sondern über
Jahre eine Grundlage auf der Planungen fußen, die mit viel Zeitaufwand und
Kostenaufwand betrieben werden. Mit dem Entwurf einer Handreichung die
Grundlage entzogen zu bekommen, ist für die Bauherren nicht nachvollziehbar.
Sofern eine
Zustimmung erreicht werden kann, soll zügig in das Planverfahren eingestiegen
werden. Daher ist auch schon der Beschlussvorschlag formuliert worden auf
Grundlage des Planungskonzeptes die frühzeitigen Beteiligungsverfahren
durchzuführen. Mit einem möglichen Aufstellungsbeschluss und weiteren
Planungsschritten würde entsprechend der Zuständigkeitsordnung mit den
Beratungen im Bezirksausschuss begonnen werden. Eine erste Vorabstimmung mit
der Unteren Naturschutzbehörde hat bereits stattgefunden, da sich das Vorhaben
im Landschaftsschutzgebiet befindet.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Lageplan
Entwicklungskonzept
Betriebsbeschreibung
des Unternehmens