Sachverhalt:
Bezüglich der
Nachnutzung des Grundstückes der alten Feuerwehr stehen verschiedene Punkte zur
Beratung an.
Zum einen ist zu überlegen
wie eine Nutzung des Grundstückes zukünftig aussehen könnte. Zum anderen wird
zu überlegen sein welche Kriterien bei der Realisierung einer gewünschten
Nutzung maßgebend werden soll.
Zunächst soll an
dieser Stelle ein Blick auf das geltende Planungsrecht geworfen werden. Es gibt
keinen Bebauungsplan für das Grundstück. Es gilt die Gestaltungssatzung der
Innenstadt und der südliche Teil des Grundstückes wird aufgrund der fehlenden
Umgebungsbebauung ohne Schaffung von Baurecht voraussichtlich nur im heutigen
Maße bebaubar sein. Zudem liegt mit dem Richthof eines der bedeutendsten
Denkmäler Billerbecks in direkter Nachbarschaft. Nicht zuletzt grenzt das
Grundstück unmittelbar an die Berkelaue in der zahlreiche naturschutzfachliche
Belange zu betrachten sind.
Wer auch immer ein
Plan- und Nutzungskonzept für das Grundstück entwickeln soll, benötigt sicheres
Planungsrecht, welches für alle gleichermaßen zu beachten ist. Daher wird
verwaltungsseitig vorgeschlagen, einen Bebauungsplan für das Grundstück aufzustellen,
der zwar Spielraum für eine mögliche Bebauung lässt, aber grundlegende
Parameter wie die zulässige Gebäudehöhen festlegt.
In ein
Bauleitplanverfahren ist zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung integriert, so
dass eine Erörterung der Planung mit den Bürgern stattfinden kann. Dabei
könnten auch Anregungen zu Bewertungskriterien aufgenommen und diskutiert
werden.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten, welcher vor den
Sommerferien zur Beratung gebracht werden sollte. Bis dahin ist eine
Präzisierung der Nutzungsvorstellungen durch weitere Beratungen vorgesehen.
Eine Bebauungs-
und Nutzungsmöglichkeit ist natürlich im Weiteren mit Leben zu füllen. Viele
der denkbaren Nutzungen lassen sich zwar über das Planungsrecht steuern,
Konzeptionen, die z.B. besondere Wohnformen und eine bestimmte Nutzergruppe
ansprechen sollen, sind über einen Bebauungsplan nicht regelbar.
Insofern ist auch
sinnvoll bereits jetzt in die Diskussion hierzu einzusteigen.
Verwaltungsseitig soll
hier nur ein erster Diskussionsanstoß gegeben werden.
Sofern eine
Einigung dahingehend erzielt werden kann, dass die Entwicklung Richtung Wohnen
gehen soll, wäre zu überlegen ob z.B. neben den klassischen Wohnungen auch ein
Anteil Wohnungen sozial gefördert bereitgestellt werden sollte. Auch kann das Nutzungsspektrum auf weitere
wohngebietsverträgliche Nutzungen in Richtung Dienstleistung oder freie Berufe
erweitert werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass manche dieser Nutzungen
einen erheblichen Stellplatzschlüssel haben (z.B. Pflegedienste).
In der Sitzung
wäre eine Formulierung von ersten Zielen wünschenswert. Diese dürfen jedoch
nicht als endgültig verstanden werden, sondern wären ein erstes Ergebnis eines
Diskussionsprozesses, der weitergedacht werden darf und im Verfahren auch mit
der Öffentlichkeit diskutiert werden soll.
Aufgrund
mangelnder Kapazitäten ist vorgesehen den Bebauungsplanentwurf durch das
Planungsbüro WoltersPartner erarbeiten zu lassen, die bereits das
Werkstattgespräch betreut haben. Inhalt der Bauleitplanung ist dabei ebenfalls
die Überprüfung möglicher Beeinträchtigungen des FFH Gebietes und eine
Artenschutzprüfung. Sinnvollerweise erfolgen diese Prüfungen zeitnah im
Frühjahr. Parallel wird zudem ein Bodengutachten in Auftrag gegeben und eine
Abgrenzung des zukünftigen Grundstücks entworfen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Haupt- und Finanzausschuss am 27.01.2022 TOP 1 n.ö.S.
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
Lageplan Bestand
Informationen zum
Leitungsrecht (n.ö.)