hier: Vorstellung eines Plankonzeptes
Mit den Planentwürfen wird eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und eine frühzeitige Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Das Schuh- und
Sporthaus Kentrup ist an die Verwaltung mit der Bitte herangetreten eine
Erweiterung des Standortes vornehmen zu dürfen. Die letzte Erweiterung der
Verkaufsfläche wurde durch die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Wendelskamp“
2011 ermöglicht. In der Zwischenzeit ist die nachfolgende Generation in die
Geschäftsführung eingestiegen und entwickelt das Angebot zeitgemäß weiter. Um
im Wettbewerb auch gegen die Vielfalt des Online-Handels bestehen zu können,
ist eine fortlaufende Entwicklung existenzsichernd. Die Planung sieht nunmehr
vor die Verkaufsfläche auf 2.800 m² zu erweitern.
Verwaltungsseitig
wird eine Entwicklung unter bestimmten Voraussetzungen positiv unterstützt. Zum
einen sind städtebaulich relevante negative Auswirkungen auf den zentralen
Versorgungsbereich der Stadt Billerbeck und der benachbarten Städte und
Gemeinden auszuschließen.
Zum anderen sind
neben der Betrachtung bestehender Angebote auch Entwicklungsperspektiven
genannt, wie die gerade erreichte Ansiedlung eines Ernsting`s familiy.
Bei einer
Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass der Standort als Ergänzungsstandort im
zentralen Versorgungsgebiet der Stadt Billerbeck liegt. Also planungsrechtlich
nicht zu vergleichen ist mit Standorten am Stadtrand. Trotzdem wurde im Vorfeld
einer Vorstellung im Rat zunächst als Grundlage für eine Beratung gefordert,
die möglichen Auswirkungen einer Erweiterung zu untersuchen. Die Ergebnisse
wurden zudem der Bezirksregierung Münster sowie der Industrie- und
Handelskammer vorgelegt und die Strukturierung der Sortimente abgestimmt. Die
Anregungen sind in die Auswirkungsanalyse eingeflossen. Die v. g. Studie wurde
durch die Stadt Billerbeck selber bei der BBE Handelsberatung in Auftrag
gegeben. Diese haben in der Vergangenheit das Einzelhandelskonzept der Stadt
entwickelt sowie die Verträglichkeitsanalyse der vergangenen Planung erstellt.
Die Kosten hat der Antragsteller übernommen.
Im Ergebnis wird
die gutachterliche Einschätzung vertreten, dass keine negativen Auswirkungen
auf zentrale Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung gemäß § 11 Abs.
3 Baunutzungsverordnung zu erwarten sind. Aus gutachterlicher Sicht entspricht
das Vorhaben den Zielen der Landesplanung.
Das
Architekturbüro des Unternehmens hat ein Plankonzept entwickelt, welches als
Anlage beigefügt ist. Es ist eine Erweiterung in nordwestliche Richtung
geplant. Dort steht heute ein Wohnhaus, welches abgerissen werden soll. Es ist
zudem eine Erweiterung der Parkplatzflächen in diese Richtung geplant. Es wird
eine schalltechnische Untersuchung erforderlich, um zu untersuchen, ob an den
nächstgelegenen Wohngebäuden die zulässigen Immissionsrichtwerte eingehalten
werden können.
Auf Grundlage des
Plankonzeptes sollen die Entwürfe der Bauleitplanung erarbeitet und die
frühzeitigen Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden
dann zur weiteren Beratung vorgelegt.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
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Auswirkungsanalyse
für die geplante Erweiterung des Schuh- und Sporthauses Kentrup in Billerbeck
von Dezember 2021 (BBE Handelsberatung München)
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Plankonzept
zur Erweiterung