Betreff
Erhöhung der Artenvielfalt im Bereich der Wegerandstreifen
Vorlage
FBPB/1799/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die durch den Kreis Coesfeld festgestellten Überschneidungsflächen werden verwaltungsseitig nach den beschriebenen Kriterien gesichtet. Überackerte Flächen, bei denen es sich nicht um klassische Seitenränder an Wirtschaftswegen handelt, werden an die Bezirksregierung Münster für ein Flurbereinigungsverfahren übertragen. Im Gegenzuge erhält die Stadt Billerbeck größere zusammenhängende Flächen, die für die Anlegung von Artenschutzmaßnahmen zu nutzen sind.

 

Abweichend von der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck wird der Bürgermeisterin die Entscheidung über den Tausch der v. g. Flächen, die größer als 100 m² sind, übertragen.

 

Durch die Flurbereinigungsbehörde wird regelmäßig in einer Sitzung über den Stand des Verfahrens berichtet, voraussichtlich erfolgt dies erstmals nach zwei Jahren, da früher kein vorzeigbares Ergebnis erwartet wird.

 

Die Durchführung des Flächentausches muss mit dem Ziel erfolgen,

·           dass der Stadt Billerbeck hierdurch kein Werteverlust entsteht und

·           dass als Ergebnis die Stadt Billerbeck größere zusammenhängende Flächen für die Artenvielfalt erhält oder private Flächen in identischer Größenordnung oder Wertigkeit im Randbereich mit Grunddienstbarkeiten versehen werden, so dass dort entsprechende Anpflanzungen entstehen und dauerhaft gesichert werden. Für die neuen städt. Grundstücke ist dann mit Unterstützung des Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld ein Bewirtschaftungskonzept zu erarbeiten. Entsprechende finanzielle Mittel werden zeitnah hierfür in den Haushaltsplan eingestellt.

 

Wegeflächen, die sich von städt. Flächen auf Privateigentum verschoben haben, sollen durch entsprechenden Tausch mit den städt. überackerten Flächen in das Eigentum der Stadt Billerbeck gehen.


Sachverhalt:

 

In den o. a. Sitzungen wurden die vom Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellten Daten zu fremd genutzten städt. Flächen vorgestellt und der Beschluss gefasst, dass auf der Grundlage dieser Daten nach und nach diese Flächen für die Artenvielfalt zurückgewonnen werden sollen.

 

Bei den vom Kreis Coesfeld gekennzeichneten Flächen liegen 87 im Bereich der Gemarkung Beerlage. Die Bearbeitung zur Rückgewinnung dieser sog. Überschneidungsflächen wurde verwaltungsseitig zurückgestellt, da dort aktuell ein Flurbereinigungsverfahren durchgeführt wird.

 

In der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel wurden der Stadt 130 Überschneidungsflächen angezeigt. Nach Sichtung der einzelnen Flächen wurden diese in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt, und zwar

 

A)        Erledigte Flächen durch Nutzungsänderung

B)        Verpachtung als Ackerland

C)        Überschneidungsflächen an Wegrändern

D)        Evtl. aufzugebende Flächen

 

A)       Erledigte Flächen durch Nutzungsänderung (2.290 m²)

 

Diese neun Flächen liegen im jetzigen IG Hamern oder auf ihnen wurden im Zuge des Wirtschaftswegeausbaus Gräben neu angelegt.

B) Verpachtung als Ackerland (3.280 m²)


Vier der ausgewiesenen Teilflächen sind bereits seit Jahren als Ackerland verpachtet.

 

C) Überschneidungsflächen an Wegrändern (41.300 m²)

 

Für 88 der sog. Überschneidungsflächen wurden in der Zeit von 2018 – 2020 insgesamt 114 Schreiben an die angrenzenden Grundstückseigentümer versandt. Diese wurden auf die Überackerung der Grundstücksgrenze hingewiesen und aufgefordert, die Grenzen bei der zukünftigen Bestellung der Äcker einzuhalten. Dem Schreiben wurde der jeweilige Einzelflächennachweis, der durch den Kreis Coesfeld erstellt wurde, beigefügt. Da die vom Kreis Coesfeld zugrunde gelegten Daten aus dem Jahr 2015 stammten und kein direkter zeitlicher Bezug zum Zeitpunkt des Anschreibens gegeben war, erfolgte jeweils vor Versand der Briefe ein Abgleich mit den aktuellen Feldblockdaten der Landwirtschaftskammer.

Wegeseitenränder an denen Bäume stehen und die durch Überackerung evtl. gefährdet sein könnten, wurden durch die Mitarbeiter des Bauhofes unter Einhaltung des sog. Schwengelrechts abgeflockt.

Sollten sich entlang der städt. Wegefläche Heckenstrukturen befinden, wurde in dem Schreiben auf die Funktion der Hecken als hochwertiger, naturnaher Lebensraum für verschiedene Tierarten hingewiesen. Des Weiteren erfolgte der Hinweis, dass durch die Überackerung Verletzungen des Wurzelwerkes auftreten können, die den Bestand der Hecke gefährden.

 

Einige der Flächen liegen im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Darfeld, so dass sich in dem laufenden Verfahren neue Eigentumsverhältnisse herausstellen könnten.

 

Ein Abgleich in 2021 der vom Kreis Coesfeld erstellten Überschneidungsflächen mit den heute gemeldeten Feldblöcken hat gezeigt, dass in ca. 10 % der Fälle die Äcker nur noch entlang der Grundstücksgrenzen bestellt werden.

 

Für die Rückgewinnung der übrigen überackerten Randstreifen sollte auf das Ergebnis des LEADER-Projektes „Schaffung naturnaher Wegesränder“ gewartet werden. Unter Berücksichtigung der dort gewonnenen Erkenntnisse müsste dann noch einmal Kontakt mit dem jeweiligen Bewirtschafter der Flächen aufgenommen werden.

 

 

D) Evtl. aufzugebende Flächen (19.160 m²)

 

Für 27 Flächen wurden die Anschreiben erst einmal zurückgestellt, da es sich hierbei um ehem. Wegeflächen handelt, die landwirtschaftliche Flächen queren, oder um ehem. Wegeflächen bei denen sich der Weg im Laufe der Jahre auf Privatflächen verschoben hat.

 

Verwaltungsseitig wurde überlegt, wie die ehem. Wegeflächen sinnvoll für die Artenvielfalt genutzt werden könnten. Die Größenordnung der Flächen liegt hier zwischen 140 m² und 2.000 m². Auf der Grundlage des Gedankens, der bereits in den Vorberatungen zu diesem Thema geäußert wurde, erfolgte ein Gespräch mit der Flurbereinigungsbehörde. Es sollte abgeklärt werden, ob die tlw. „gefangenen Flächen“ an die Bezirksregierung Münster für ein Flurbereinigungsverfahren übertragen werden können und die Stadt Billerbeck im Gegenzug durch Tausch ein oder mehrere größere Flächen für die Anlegung von Artenschutzmaßnahmen erhalten könnte.

Eine weitere Möglichkeit zur Artenvielfaltflächengewinnung wäre die Übertragung von eingeschlossenen Flächen an den angrenzenden Eigentümer, gleichzeitig würde auf den Flächen des Eigentümers im Randbereich eine Grunddienstbarkeit mit einer Zweckbestimmung, z.B. Heckenanpflanzung, eingetragen. Der Bestand solcher Pflanzmaßnahmen würde jedoch für die regelmäßige Kontrolle viel Personal binden.

 

Die Flurbereinigungsbehörde hat sich in dem Termin dahingehend geäußert, dass solch ein Verfahren von dort durchgeführt werden könnte. Es würde jedoch kein eigenes Verfahren hierfür eingeleitet, sondern die Grundstücksangelegenheiten über das Flurbereinigungsverfahren Berkelaue III oder ein anderes laufendes Flurbereinigungsverfahren abgewickelt. Es könnten jedoch nicht alle evtl. in Frage kommenden Grundstücksverfahren gleichzeitig abgewickelt werden, sondern dieses müsste nach und nach erfolgen. Die gänzliche Abwicklung würde daher sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

Vor Übertragung der städt. Flächen in ein Flurbereinigungsverfahren würden die vom Kreis Coesfeld aufgezeigten Flächen noch einmal unter dem o. a. Gesichtspunkt betrachtet. Städt. Flächen, bei denen es sich nicht um klassische Seitenränder an Wirtschaftswegen handelt, könnten dann ebenfalls in das Flurbereinigungsverfahren übertragen werden. Hier handelt es sich zum Beispiel um Endflächen von „Wirtschaftswegesackgassen“ oder die verpachteten Äcker.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck ist die Bürgermeisterin für den An- und Verkauf von Grundstücken bis zu 100 m² zuständig. Würde für jede einzelne der o. a. Grundstücksverhandlungen ein Beschluss entsprechend der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck gefasst werden müssen, könnte die Abwicklung des ganzen Verfahrens sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen und die Flurbereinigungsbehörde wäre nicht so flexibel in ihrem Handeln.

Für die Abwicklung dieser Grundstücksgeschäfte und die damit verbundenen Verhandlungen wäre ein Beschluss des Rates, dass der Bürgermeisterin abweichend von der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck die Entscheidung über den Tausch dieser Flächen, die größer als 100 m² sind, übertragen wird, unter den nachfolgenden Bedingungen hilfreich und sinnvoll.

 

Die Durchführung des Flächentausches muss mit dem Ziel erfolgen,

·         dass der Stadt Billerbeck hierdurch kein Werteverlust entsteht und

·         dass als Ergebnis größere zusammenhängende Flächen für die Artenvielfalt entstehen oder private Flächen in identischer Größenordnung oder Wertigkeit im Randbereich mit Grunddienstbarkeiten versehen werden, so dass dort entsprechende Anpflanzungen entstehen und dauerhaft gesichert werden. Für die neuen städt. Grundstücke könnte dann mit Unterstützung des Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld ein Bewirtschaftungskonzept erarbeitet werden. Hierfür müssten dann entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden.

 

Einige städt. Grundstücke, die heute beackert werden, verlaufen parallel oder in der Nähe von öffentlich genutzten Wegen, die auf Privatflächen liegen. Einige dieser „verschobenen“ Wege sind offiziell als Wanderwege der Stadt ausgewiesen. Hier sollte versucht werden diese Flächen zu tauschen, auch wenn dadurch keine Flächen für die Artenvielfalt gewonnen werden können.

 

Die Flurbereinigungsbehörde hat sich bereiterklärt, regelmäßig in einer Sitzung über den Sachstand zu berichten. Vermutlich könnte erstmals nach zwei Jahren hierüber informiert werden, da früher kein vorzeigbares Ergebnis erwartet wird.

 

Herr Nowak als Vertreter der Flurbereinigungsbehörde wird in der Sitzung des Bezirksausschusses den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten erläutern.

 

 

 

i.A.                                                                        i.A.

 

 

Birgitt Nachbar                                 Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzungen des Bezirksausschusses vom 2.12.2015, TOP 7 ö.S., und                 1.03.2016, TOP 2 ö.S., sowie des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal-                     und Feuerwehrangelegenheiten vom 17.03.2016, TOP 8 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

nur im Ratsinfosystem:

Beispiele zu den Kategorien B – C