Die durch den Kreis Coesfeld festgestellten
Überschneidungsflächen werden verwaltungsseitig nach den beschriebenen
Kriterien gesichtet. Überackerte Flächen, bei denen es sich nicht um klassische
Seitenränder an Wirtschaftswegen handelt, werden an die Bezirksregierung Münster für ein Flurbereinigungsverfahren
übertragen. Im Gegenzuge erhält die Stadt Billerbeck größere zusammenhängende
Flächen, die für die Anlegung von Artenschutzmaßnahmen zu nutzen sind.
Abweichend von der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck wird der Bürgermeisterin die Entscheidung über den Tausch der v. g. Flächen, die größer als 100 m² sind, übertragen.
Durch die
Flurbereinigungsbehörde wird regelmäßig in einer Sitzung über den Stand des
Verfahrens berichtet, voraussichtlich erfolgt dies erstmals nach zwei Jahren,
da früher kein vorzeigbares Ergebnis erwartet wird.
Die Durchführung des Flächentausches muss mit dem Ziel erfolgen,
·
dass der Stadt Billerbeck hierdurch kein
Werteverlust entsteht und
·
dass als Ergebnis die Stadt Billerbeck größere
zusammenhängende Flächen für die Artenvielfalt erhält oder private Flächen in
identischer Größenordnung oder Wertigkeit im Randbereich mit
Grunddienstbarkeiten versehen werden, so dass dort entsprechende Anpflanzungen
entstehen und dauerhaft gesichert werden. Für die neuen städt. Grundstücke ist
dann mit Unterstützung des Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld ein
Bewirtschaftungskonzept zu erarbeiten. Entsprechende finanzielle Mittel werden
zeitnah hierfür in den Haushaltsplan eingestellt.
Wegeflächen, die sich von städt. Flächen auf Privateigentum verschoben haben, sollen durch entsprechenden Tausch mit den städt. überackerten Flächen in das Eigentum der Stadt Billerbeck gehen.
Sachverhalt:
In den o. a.
Sitzungen wurden die vom Kreis Coesfeld zur Verfügung gestellten Daten zu fremd
genutzten städt. Flächen vorgestellt und der Beschluss gefasst, dass auf der
Grundlage dieser Daten nach und nach diese Flächen für die Artenvielfalt
zurückgewonnen werden sollen.
Bei den vom Kreis
Coesfeld gekennzeichneten Flächen liegen 87 im Bereich der Gemarkung Beerlage.
Die Bearbeitung zur Rückgewinnung dieser sog. Überschneidungsflächen wurde
verwaltungsseitig zurückgestellt, da dort aktuell ein Flurbereinigungsverfahren
durchgeführt wird.
In der Gemarkung
Billerbeck-Kirchspiel wurden der Stadt 130 Überschneidungsflächen angezeigt.
Nach Sichtung der einzelnen Flächen wurden diese in vier unterschiedliche
Kategorien eingeteilt, und zwar
A)
Erledigte
Flächen durch Nutzungsänderung
B)
Verpachtung
als Ackerland
C)
Überschneidungsflächen
an Wegrändern
D)
Evtl.
aufzugebende Flächen
A)
Erledigte Flächen durch Nutzungsänderung
(2.290 m²)
Diese neun Flächen
liegen im jetzigen IG Hamern oder auf ihnen wurden im Zuge des
Wirtschaftswegeausbaus Gräben neu angelegt.
B) Verpachtung als Ackerland (3.280 m²)
Vier der ausgewiesenen
Teilflächen sind bereits seit Jahren als Ackerland verpachtet.
C) Überschneidungsflächen an Wegrändern
(41.300 m²)
Für 88 der sog.
Überschneidungsflächen wurden in der Zeit von 2018 – 2020 insgesamt 114
Schreiben an die angrenzenden Grundstückseigentümer versandt. Diese wurden auf
die Überackerung der Grundstücksgrenze hingewiesen und aufgefordert, die
Grenzen bei der zukünftigen Bestellung der Äcker einzuhalten. Dem Schreiben
wurde der jeweilige Einzelflächennachweis, der durch den Kreis Coesfeld
erstellt wurde, beigefügt. Da die vom Kreis Coesfeld zugrunde gelegten Daten
aus dem Jahr 2015 stammten und kein direkter zeitlicher Bezug zum Zeitpunkt des
Anschreibens gegeben war, erfolgte jeweils vor Versand der Briefe ein Abgleich
mit den aktuellen Feldblockdaten der Landwirtschaftskammer.
Wegeseitenränder an
denen Bäume stehen und die durch Überackerung evtl. gefährdet sein könnten,
wurden durch die Mitarbeiter des Bauhofes unter Einhaltung des sog.
Schwengelrechts abgeflockt.
Sollten
sich entlang der städt. Wegefläche Heckenstrukturen befinden, wurde in dem
Schreiben auf die Funktion der Hecken als hochwertiger, naturnaher Lebensraum
für verschiedene Tierarten hingewiesen. Des Weiteren erfolgte der Hinweis, dass
durch die Überackerung Verletzungen des Wurzelwerkes auftreten können, die den
Bestand der Hecke gefährden.
Einige der Flächen
liegen im Bereich des Flurbereinigungsverfahrens Darfeld, so dass sich in dem
laufenden Verfahren neue Eigentumsverhältnisse herausstellen könnten.
Ein Abgleich in 2021
der vom Kreis Coesfeld erstellten Überschneidungsflächen mit den heute
gemeldeten Feldblöcken hat gezeigt, dass in ca. 10 % der Fälle die Äcker nur
noch entlang der Grundstücksgrenzen bestellt werden.
Für die
Rückgewinnung der übrigen überackerten Randstreifen sollte auf das Ergebnis des
LEADER-Projektes „Schaffung naturnaher Wegesränder“ gewartet werden. Unter
Berücksichtigung der dort gewonnenen Erkenntnisse müsste dann noch einmal
Kontakt mit dem jeweiligen Bewirtschafter der Flächen aufgenommen werden.
D) Evtl. aufzugebende Flächen (19.160 m²)
Für 27 Flächen
wurden die Anschreiben erst einmal zurückgestellt, da es sich hierbei um ehem.
Wegeflächen handelt, die landwirtschaftliche Flächen queren, oder um ehem.
Wegeflächen bei denen sich der Weg im Laufe der Jahre auf Privatflächen
verschoben hat.
Verwaltungsseitig
wurde überlegt, wie die ehem. Wegeflächen sinnvoll für die Artenvielfalt
genutzt werden könnten. Die Größenordnung der Flächen liegt hier zwischen 140
m² und 2.000 m². Auf der Grundlage des Gedankens, der bereits in den
Vorberatungen zu diesem Thema geäußert wurde, erfolgte ein Gespräch mit der
Flurbereinigungsbehörde. Es sollte abgeklärt werden, ob die tlw. „gefangenen
Flächen“ an die Bezirksregierung Münster für ein Flurbereinigungsverfahren
übertragen werden können und die Stadt Billerbeck im Gegenzug durch Tausch ein
oder mehrere größere Flächen für die Anlegung von Artenschutzmaßnahmen erhalten
könnte.
Eine weitere
Möglichkeit zur Artenvielfaltflächengewinnung wäre die Übertragung von
eingeschlossenen Flächen an den angrenzenden Eigentümer, gleichzeitig würde auf
den Flächen des Eigentümers im Randbereich eine Grunddienstbarkeit mit einer
Zweckbestimmung, z.B. Heckenanpflanzung, eingetragen. Der Bestand solcher
Pflanzmaßnahmen würde jedoch für die regelmäßige Kontrolle viel Personal
binden.
Die
Flurbereinigungsbehörde hat sich in dem Termin dahingehend geäußert, dass solch
ein Verfahren von dort durchgeführt werden könnte. Es würde jedoch kein eigenes
Verfahren hierfür eingeleitet, sondern die Grundstücksangelegenheiten über das
Flurbereinigungsverfahren Berkelaue III oder ein anderes laufendes
Flurbereinigungsverfahren abgewickelt. Es könnten jedoch nicht alle evtl. in
Frage kommenden Grundstücksverfahren gleichzeitig abgewickelt werden, sondern
dieses müsste nach und nach erfolgen. Die gänzliche Abwicklung würde daher
sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen.
Vor Übertragung der
städt. Flächen in ein Flurbereinigungsverfahren würden die vom Kreis Coesfeld
aufgezeigten Flächen noch einmal unter dem o. a. Gesichtspunkt betrachtet.
Städt. Flächen, bei denen es sich nicht um klassische Seitenränder an
Wirtschaftswegen handelt, könnten dann ebenfalls in das
Flurbereinigungsverfahren übertragen werden. Hier handelt es sich zum Beispiel
um Endflächen von „Wirtschaftswegesackgassen“ oder die verpachteten Äcker.
Nach
der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck ist die Bürgermeisterin für den
An- und Verkauf von Grundstücken bis zu 100 m² zuständig. Würde für jede einzelne der o. a.
Grundstücksverhandlungen ein Beschluss entsprechend der Zuständigkeitsordnung
der Stadt Billerbeck gefasst werden müssen, könnte die Abwicklung des ganzen
Verfahrens sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen und die
Flurbereinigungsbehörde wäre nicht so flexibel in ihrem Handeln.
Für die Abwicklung dieser Grundstücksgeschäfte und
die damit verbundenen Verhandlungen wäre ein Beschluss des Rates, dass der
Bürgermeisterin abweichend von der Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck
die Entscheidung über den Tausch dieser Flächen, die größer als 100 m² sind,
übertragen wird, unter den nachfolgenden Bedingungen hilfreich und sinnvoll.
Die Durchführung des Flächentausches muss mit dem Ziel erfolgen,
·
dass der Stadt Billerbeck hierdurch kein
Werteverlust entsteht und
·
dass als Ergebnis größere zusammenhängende Flächen
für die Artenvielfalt entstehen oder private Flächen in identischer Größenordnung
oder Wertigkeit im Randbereich mit Grunddienstbarkeiten versehen werden, so
dass dort entsprechende Anpflanzungen entstehen und dauerhaft gesichert werden.
Für die neuen städt. Grundstücke könnte dann mit Unterstützung des
Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld ein Bewirtschaftungskonzept erarbeitet
werden. Hierfür müssten dann entsprechende Haushaltsmittel eingestellt werden.
Einige städt.
Grundstücke, die heute beackert werden, verlaufen parallel oder in der Nähe von
öffentlich genutzten Wegen, die auf Privatflächen liegen. Einige dieser
„verschobenen“ Wege sind offiziell als Wanderwege der Stadt ausgewiesen. Hier
sollte versucht werden diese Flächen zu tauschen, auch wenn dadurch keine
Flächen für die Artenvielfalt gewonnen werden können.
Die Flurbereinigungsbehörde
hat sich bereiterklärt, regelmäßig in einer Sitzung über den Sachstand zu
berichten. Vermutlich könnte erstmals nach zwei Jahren hierüber informiert
werden, da früher kein vorzeigbares Ergebnis erwartet wird.
Herr Nowak als
Vertreter der Flurbereinigungsbehörde wird in der Sitzung des
Bezirksausschusses den Ablauf des Verfahrens und die Möglichkeiten erläutern.
i.A. i.A.
Birgitt Nachbar Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzungen des Bezirksausschusses vom 2.12.2015, TOP 7 ö.S., und 1.03.2016, TOP 2 ö.S., sowie des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 17.03.2016, TOP 8 ö.S.
Anlagen:
nur im Ratsinfosystem:
Beispiele zu den
Kategorien B – C