Sachverhalt:
Entsprechend der Nebenbestimmungen 4.2 zum
Planfeststellungsbeschluss „Naturnahe Entwicklung von Berkel und Berkelquelle
in Billerbeck“ ist zur Erfolgskontrolle im Nachgang der
Gewässerentwicklungsmaßnahmen ein Monitoring durchzuführen und jährlich
vorzulegen.
Unter Pkt 7 des vorliegenden Monitorings (s. Anlage) wird seitens der Naturförderstation folgende weitere Vorgehensweise vorgeschlagen:
o Soweit eine Entwicklung
in Richtung eines frischen bis feuchten Erlen-Auwald gewünscht ist, kann die
natürlichen Sukzession (= natürliche Rückkehr der für einen Standort typischen
Pflanzen) weiterhin zugelassen werden. Dies wird empfohlen, da die Entwicklung
aktuell natürlich und standorttypisch ist. Andernfalls müsste die Fläche
regelmäßig von Erlen und sonstigen (Weiden-)Gehölzen freigestellt werden.
o Im Zuge der Sukzession
kommt es im Bereich der neuen Quellgerinne zur Verdrängung der sich gerade
etablierenden Quellbach-, Ufer- und Röhrichtarten. Im Laufe der nächsten
Vegetationsperiode 2022 sollte entschieden werden, ob einige dicht bewachsene
Uferabschnitte vorübergehend freigestellt werden können, um für die
quelltypische Vegetation bis zu ihrer optimalen Etablierung bessere
Lichtverhältnisse zu schaffen.
o Die regelmäßige
Entfernung des nicht heimischen, stark invasiven Japanischen
Staudenknöterichs (Neophyt)
im oberen Bereich des mit großen Sandsteinblöcken befestigten Steilufers am
Siedlungsrand ist fortzuführen. Eine Ansiedlung im Schutzgebiet ist unbedingt
zu vermeiden.
o Die gesamte
Renaturierungsfläche sollte weiterhin mindestens 1-2-mal jährlich begangen
werden. Hierbei sollte vor allem auf das Vorkommen von Neophyten (s.o., ferner
2021 Robinie, Kanadische Goldrute) geachtet werden. Diese sind entsprechend
unverzüglich zu entfernen (insb. vor Samenreife).
o Soweit im Bereich des
aufgeweiteten Quellgerinnes unterhalb der Aussichtsplattform eine weitere
Röhrichtetablierung gewünscht ist, bietet sich eine Ausbringung von größeren
Schilfsoden (Phragmites australis,) an (vgl. Aussagen, Kap. 5.2,
autochthones Schilf aus der Umgebung). Dies kann empfohlen werden, da Schilf
auch eine gewisse Reinigungskraft besitzt und für das Landschaftsbild sowie
etwaige Brutvogelarten eine Bereicherung ist. Alternativ ist natürliche
Sukzession eine gute Option.
o Bei Bedarf kann die
Sichtachse zu den Quellbereichen des nördlichen Ufers (Ausblick für Besucher)
von Gehölzen freigestellt werden (Rückschnitt der am Ufer und in der Fläche
aufgewachsenen Weiden und Erlen).
o Da der Ausblick auf die
Quellbereiche von der Aussichtplattform aus ohne den o.g.
regelmäßigen Rückschnitt
der Gehölze vermutlich bereits mittelfristig nicht mehr optimal sein wird,
könnte eine anderweitige Zuwegung (ggf. Zugang vom Norden her mit Blick auf die
Quellen am unteren Hangfuß) eine Alternative bieten. Ein Betreten der
Renaturierungsflächen selbst ist im Naturschutz- und FFH-Gebiet jedoch
unbedingt zu vermeiden.
o Das regelmäßige Monitoring
sollte, wie im Pflege und Entwicklungsplan angegeben (in den ersten fünf Jahren
möglichst jährlich, anschließend in einem 2-5-jährigen Turnus), fortgeführt
werden.
Aus Sicht der Stadt Billerbeck werden die Empfehlungen der Naturförderstation geteilt, so sollte weiter verfahren werden.
Hinsichtlich der Sichtachse zwischen Ausblick und Quellbereich soll regelmäßig ein Rückschnitt der Gehölze durchgeführt werden.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ---
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: ---
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: ---
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: ---
Anlagen:
Monitoring
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