Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Verwaltung wird mit der Beantragung von Mitteln aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie für folgende Maßnahmen beauftragt:
1. Installation einer PV Anlage am Schulstandort Ludgeri für ca. 41.000 €.
2. Investitionen in Green IT zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs für ca. 17.000 €.
Bei entsprechender Zuwendung wird die Verwaltung mit der sonstigen Maßnahmenabwicklung, insbesondere mit der Ausschreibung, der Installation bzw. der Anschaffung sowie der Abrechnung beauftragt.
Sachverhalt:
Der Erlass
zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den
Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona Pandemie (Runderlass des
Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom
30.11.2021 wurde mit der Ausgabe des Ministerialblattes (Ausgabe 2021 Nr. 36)
vom 15.12.21 veröffentlicht. Der o.g. Erlass bzw. die sogenannte
Billigkeitsrichtlinie verfolgt das Ziel, coronabedingte Minderausgaben und
ausgebliebene Investitionen zu kompensieren.
Die
bereitgestellten Mittel werden dabei analog dem Gemeindefinanzierungsgesetz (50
% Einwohner / 50 % Fläche) zur Verfügung gestellt. Dem gewählten Verteilschlüssel
folgend, erhält die Stadt Billerbeck auf Antrag bis zu ca. 58.000 €. Der
vorgenannten Richtlinie entsprechend, können die bereitgestellten Mittel für
eine Vielzahl von Kompensationsleistungen verwendet werden. Verwaltungsseitig
wurde also zunächst ein Vorschlag für die konkrete Mittelverwendung erarbeitet.
Mit der
E-Mail vom 11.02.2022 hat die Bürgermeisterin die Fraktionen bereits über den
verwaltungsseitigen Vorschlag zur Mittelverwendung informiert. Aufgrund des
über die Richtlinie festgeschrieben Antragsverfahrens (Antragstellung bis
spätestens 30.06.2022 / Mittelabruf von mehr als 50 % mit dem Erstantrag) und
unter Berücksichtigung von zu erwartenden Verzögerung durch die Ausschreibung,
die Auftragsvergabe, die Lieferung und die Montage sowie dem festgeschriebenen
Datum zum Abschluss der Vorhaben einschließlich Auszahlung bis zum 31.12.2022
wurden zwei alternative Vorgehensweisen zur Beratung des Verwaltungsvorschlags
vorgetragen.
Anbei die
Aufstellung zur Billigkeitsrichtlinie als Vorschlag der Verwaltung:
• Entsprechend Nr. 3.3
der Richtlinie wird eine Summe von ca. 41.000 € ohne USt für die Installation
einer PV Anlage am Standort Ludgeri beantragt. Diese Summe kann bei der
Verteilung der Mittel netto angesetzt werden, da eine solche Anlage ein Betrieb
gewerblicher Art ist.
Der Standort
Ludgeri bietet sich für die Mittelverwendung über die Billigkeitsrichtlinie an,
da sich dieser Standort in seiner Nutzung von anderen potentiellen Standorten
(Johanni und Aula AFG) unterscheidet. Konkret gibt es am Standort Ludgeri keine
über den normalen Schulbetrieb hinausgehende Gebäudenutzung, welche die
Installation eines Speichers erforderlich macht. Ein solcher Speicher ist
wiederum Bedingung für eine Förderung über sonstige Förderprogramme.
• Schlussendlich sind
auch Investitionen in Green IT (Homeoffice, Konferenztechnik usw.) über die
Ziffer 3.6 der Billigkeitsrichtlinie förderfähig. Aus Sicht der Verwaltung
besteht hier u.a. Bedarf für PCs,
Notebooks, Webcams, Lautsprecher, Tablets (diese Ansätze waren bereits in den
Smart-City-Antrag berücksichtigt, bei dem die Stadt jedoch nicht zum Zuge
gekommen ist). In Summe entstehen Kosten in Höhe von 17.000 € inkl. USt.
Losgelöst von
dem hier betrachteten Tagesordnungspunkt wird verwaltungsseitig beabsichtigt,
auch die o.g. weiteren, potentiellen Standorte für städtische PV Anlagen in
einer der kommenden Sitzungen des UmweltA zu beraten.
Im Auftrag
Stefan Holthausen Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen (Nur im Ratsinformationssystem):
- Runderlass vom
30.11.21
- Verteilschlüssel