Betreff
Mittelverwendung Billigkeitsrichtlinie
Vorlage
FBPB/1800/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird mit der Beantragung von Mitteln aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie für folgende Maßnahmen beauftragt:

1. Installation einer PV Anlage am Schulstandort Ludgeri für ca. 41.000 €.

2. Investitionen in Green IT zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs für ca. 17.000 €.

 

Bei entsprechender Zuwendung wird die Verwaltung mit der sonstigen Maßnahmenabwicklung, insbesondere mit der Ausschreibung, der Installation bzw. der Anschaffung sowie der Abrechnung beauftragt.


Sachverhalt:

 

Der Erlass zur Kompensation von Schäden in Folge ausgebliebener Investitionen in den Klimaschutz in den Kommunen durch die Corona Pandemie (Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 30.11.2021 wurde mit der Ausgabe des Ministerialblattes (Ausgabe 2021 Nr. 36) vom 15.12.21 veröffentlicht. Der o.g. Erlass bzw. die sogenannte Billigkeitsrichtlinie verfolgt das Ziel, coronabedingte Minderausgaben und ausgebliebene Investitionen zu kompensieren.

 

Die bereitgestellten Mittel werden dabei analog dem Gemeindefinanzierungsgesetz (50 % Einwohner / 50 % Fläche) zur Verfügung gestellt. Dem gewählten Verteilschlüssel folgend, erhält die Stadt Billerbeck auf Antrag bis zu ca. 58.000 €. Der vorgenannten Richtlinie entsprechend, können die bereitgestellten Mittel für eine Vielzahl von Kompensationsleistungen verwendet werden. Verwaltungsseitig wurde also zunächst ein Vorschlag für die konkrete Mittelverwendung erarbeitet.

 

Mit der E-Mail vom 11.02.2022 hat die Bürgermeisterin die Fraktionen bereits über den verwaltungsseitigen Vorschlag zur Mittelverwendung informiert. Aufgrund des über die Richtlinie festgeschrieben Antragsverfahrens (Antragstellung bis spätestens 30.06.2022 / Mittelabruf von mehr als 50 % mit dem Erstantrag) und unter Berücksichtigung von zu erwartenden Verzögerung durch die Ausschreibung, die Auftragsvergabe, die Lieferung und die Montage sowie dem festgeschriebenen Datum zum Abschluss der Vorhaben einschließlich Auszahlung bis zum 31.12.2022 wurden zwei alternative Vorgehensweisen zur Beratung des Verwaltungsvorschlags vorgetragen.

 

Anbei die Aufstellung zur Billigkeitsrichtlinie als Vorschlag der Verwaltung:

 

             Entsprechend Nr. 3.3 der Richtlinie wird eine Summe von ca. 41.000 € ohne USt für die Installation einer PV Anlage am Standort Ludgeri beantragt. Diese Summe kann bei der Verteilung der Mittel netto angesetzt werden, da eine solche Anlage ein Betrieb gewerblicher Art ist.

 

Der Standort Ludgeri bietet sich für die Mittelverwendung über die Billigkeitsrichtlinie an, da sich dieser Standort in seiner Nutzung von anderen potentiellen Standorten (Johanni und Aula AFG) unterscheidet. Konkret gibt es am Standort Ludgeri keine über den normalen Schulbetrieb hinausgehende Gebäudenutzung, welche die Installation eines Speichers erforderlich macht. Ein solcher Speicher ist wiederum Bedingung für eine Förderung über sonstige Förderprogramme.

 

             Schlussendlich sind auch Investitionen in Green IT (Homeoffice, Konferenztechnik usw.) über die Ziffer 3.6 der Billigkeitsrichtlinie förderfähig. Aus Sicht der Verwaltung besteht hier u.a.  Bedarf für PCs, Notebooks, Webcams, Lautsprecher, Tablets (diese Ansätze waren bereits in den Smart-City-Antrag berücksichtigt, bei dem die Stadt jedoch nicht zum Zuge gekommen ist). In Summe entstehen Kosten in Höhe von 17.000 € inkl. USt.

 

Losgelöst von dem hier betrachteten Tagesordnungspunkt wird verwaltungsseitig beabsichtigt, auch die o.g. weiteren, potentiellen Standorte für städtische PV Anlagen in einer der kommenden Sitzungen des UmweltA zu beraten.

               

Im Auftrag

 

 

 

Stefan Holthausen                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                         Bürgermeisterin


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:     


 


Anlagen (Nur im Ratsinformationssystem):

- Runderlass vom 30.11.21

- Verteilschlüssel