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Als neue Prioritätenliste zum Ausbau von
Wirtschaftswegen wird die im Sachverhalt beigefügte Liste festgelegt.
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Die ersten Wege der bisherigen Prioritätenliste,
konkret die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und
der WW 313 Gärtnereisiedlung sind der neuen Prioritätenliste voranzustellen und
unter Berücksichtigung von Förder- und Haushaltsmitteln sowie von
Anliegeranteilen auszubauen.
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Der Förderantrag wird aufrechterhalten und bei
Vorliegen eines positiven Förderbescheids sind die erforderlichen Leistungen
auszuschreiben.
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Sobald die Wege der bisherigen Prioritätenliste,
konkret die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und
der WW 313 Gärtnereisiedlung ausgebaut sind greift die neue Prioritätenliste.
· Sollten zu erbringende Anliegeranteile nicht erbracht werden, sind die entsprechenden Wirtschaftswege in ihrer Priorität zurückzustellen und es wird weiter nach Liste verfahren.
Sachverhalt:
Mit den Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2015
wurde die generelle Vorgehensweise für den Ausbau von Wirtschaftswegen
festgelegt. Demnach sind ab dem Haushaltsjahr 2016 für die Wegesanierung im
Außenbereich jährlich 200.000 € zu verplanen. Die besagte Summe setzt sich
dabei aus einem zehnprozentigen Anliegeranteil, sowie aus einem neunzigprozentigen
Anteil, welche über Haushaltsmittel der Stadt Billerbeck gedeckt wird,
zusammen. Bei den zwischenzeitlich durch die Stadt ausgebauten Wirtschaftswegen
wurde jeweils auf das oben geschilderte Finanzierungsmodell zurückgegriffen.
Nach
Abarbeitung der Beschlusslage aus dem vergangenen Jahr sind die Wege WW 612
Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und der WW 313
Gärtnereisiedlung die Wirtschaftswege der nachfolgenden Priorität.
Anknüpfend
an die bereits aus den vergangenen Jahren bekannte Förderkulisse, hat das
Dezernat 33 der Bezirksregierung Münster auch für das Haushaltsjahr 2022 darum
gebeten, etwaige zum Ausbau anstehende Wirtschaftswege inklusive einem
Förderbedarf zu übermitteln.
Die
Förderbedingungen lauten dabei wie folgt: Die Förderung zur Modernisierung
ländlicher Infrastruktur sieht im Grundsatz eine Förderquote von 60% der
förderfähigen Kosten vor, wobei Billerbeck als Teil der LEADER-Region Baumberge
von einem erhöhten Fördersatz von 70% profitieren könnte, da die Weiterentwicklung
der ländlichen Wegeinfrastruktur in der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER
explizit benannt ist. Die Höchstförderung beläuft sich auf 500.000 Euro.
Seitens der Bezirksregierung Münster bzw. des Umweltministeriums des Landes
Nordrhein-Westfalen gibt es bis dato jedoch noch keine Aussagen dazu, ob und
ggf. in welcher Größenordnung Billerbeck erneut gefördert werden könnte.
Unter
Berücksichtigung der derzeitigen Prioritätenliste sowie der zur Verfügung
gestellten Haushaltsmittel wurden verwaltungsseitig die drei o.g.
Wirtschaftswege als Wege mit Förderbedarf übermittelt und fristwahrend
entsprechende Förderanträge gestellt. Der Haushaltsansatz deckt dabei einen
etwaigen Eigenanteil ziemlich genau.
Überschlagsrechnung
der Gesamtkosten
lt. Kostenschätzung:
Pollecker 1: 201.287,21
Pollecker 2: 130.236,11
Gärtnerei: 287.051,14
Summe: 618.574,46
Anliegeranteile 10 % 61.857,45
70 % Förderung: 389.701,91
30 % Eigenanteil: 167.015,10
Verwaltungsseitig
wurde also zunächst auf Basis der bisher festgelegten Priorität
weitergearbeitet, sodass zu den o.g. drei Wegen der bisherigen Priorität auch
schon eine Bürgerversammlung abgehalten wurde.
Verwaltungsseitig
wird nun vorgeschlagen, die besagten drei Wirtschaftswege auszubauen, sofern
hierfür die entsprechenden Anliegeranteile erbracht werden und entsprechende
Fördermittel zugesagt werden.
Abb. 1
aktuelle Prioritätenliste
In
einem zweiten Schritt gilt es dann, die noch vorhandenen Wege der
Prioritätenliste in ihrer Priorität erneut zu beraten. Dies wurde so in
mehreren Sitzungen erbeten und in der Vergangenheit auch so festgelegt. Zur
Beratung der erneuten Priorität werden die übrigen Wirtschaftswege im Rahmen
der Sitzung visualisiert. Eine Bereisung kann aufgrund der weiterhin
angespannten Coronalage nicht erfolgen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, weiterhin an der vorhandenen, bereits bekannten Priorität,
festzuhalten. Im Rahmen der Sitzung des Bezirksausschusses wird dies im Detail
erläutert.
In
einem dritten Schritt ist zudem über die Bereitstellung von zusätzlichen
Haushaltsmitteln für den Ausbau von Wirtschaftswegen im
Flurbereinigungsverfahren Langenhorst-Temming zu beraten. Dies erfolgt
ebenfalls in der hier gewählten Sitzungsfolge, jedoch mittels einer gesonderten
Vorlage.
Ergänzend
ist in einem weiteren Schritt auch über die Deckung des Haushaltsansatzes für
den jährlichen Ausbau von Wirtschaftswegen zu beraten. Hierzu wird es eine
entsprechende Vorlage des FB 20 geben.
Im
Auftrag Im
Auftrag
Holger
Dettmann Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin