Betreff
Ausbau Wirtschaftswege 2022
Vorlage
FBPB/1801/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

·         Als neue Prioritätenliste zum Ausbau von Wirtschaftswegen wird die im Sachverhalt beigefügte Liste festgelegt.

·         Die ersten Wege der bisherigen Prioritätenliste, konkret die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und der WW 313 Gärtnereisiedlung sind der neuen Prioritätenliste voranzustellen und unter Berücksichtigung von Förder- und Haushaltsmitteln sowie von Anliegeranteilen auszubauen.

·         Der Förderantrag wird aufrechterhalten und bei Vorliegen eines positiven Förderbescheids sind die erforderlichen Leistungen auszuschreiben.

·         Sobald die Wege der bisherigen Prioritätenliste, konkret die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und der WW 313 Gärtnereisiedlung ausgebaut sind greift die neue Prioritätenliste.

·         Sollten zu erbringende Anliegeranteile nicht erbracht werden, sind die entsprechenden Wirtschaftswege in ihrer Priorität zurückzustellen und es wird weiter nach Liste verfahren.

 


Sachverhalt:

 

Mit den Grundsatzbeschlüssen aus dem Jahr 2015 wurde die generelle Vorgehensweise für den Ausbau von Wirtschaftswegen festgelegt. Demnach sind ab dem Haushaltsjahr 2016 für die Wegesanierung im Außenbereich jährlich 200.000 € zu verplanen. Die besagte Summe setzt sich dabei aus einem zehnprozentigen Anliegeranteil, sowie aus einem neunzigprozentigen Anteil, welche über Haushaltsmittel der Stadt Billerbeck gedeckt wird, zusammen. Bei den zwischenzeitlich durch die Stadt ausgebauten Wirtschaftswegen wurde jeweils auf das oben geschilderte Finanzierungsmodell zurückgegriffen.

 

Nach Abarbeitung der Beschlusslage aus dem vergangenen Jahr sind die Wege WW 612 Pollecker Weg Teil 1, WW 612 Pollecker Weg Teil 2 und der WW 313 Gärtnereisiedlung die Wirtschaftswege der nachfolgenden Priorität.

 

Anknüpfend an die bereits aus den vergangenen Jahren bekannte Förderkulisse, hat das Dezernat 33 der Bezirksregierung Münster auch für das Haushaltsjahr 2022 darum gebeten, etwaige zum Ausbau anstehende Wirtschaftswege inklusive einem Förderbedarf zu übermitteln.

 

Die Förderbedingungen lauten dabei wie folgt: Die Förderung zur Modernisierung ländlicher Infrastruktur sieht im Grundsatz eine Förderquote von 60% der förderfähigen Kosten vor, wobei Billerbeck als Teil der LEADER-Region Baumberge von einem erhöhten Fördersatz von 70% profitieren könnte, da die Weiterentwicklung der ländlichen Wegeinfrastruktur in der Lokalen Entwicklungsstrategie LEADER explizit benannt ist. Die Höchstförderung beläuft sich auf 500.000 Euro. Seitens der Bezirksregierung Münster bzw. des Umweltministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen gibt es bis dato jedoch noch keine Aussagen dazu, ob und ggf. in welcher Größenordnung Billerbeck erneut gefördert werden könnte.

 

Unter Berücksichtigung der derzeitigen Prioritätenliste sowie der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel wurden verwaltungsseitig die drei o.g. Wirtschaftswege als Wege mit Förderbedarf übermittelt und fristwahrend entsprechende Förderanträge gestellt. Der Haushaltsansatz deckt dabei einen etwaigen Eigenanteil ziemlich genau.

 

Überschlagsrechnung der Gesamtkosten lt. Kostenschätzung:

 

Pollecker 1:                 201.287,21

Pollecker 2:                  130.236,11

Gärtnerei:                   287.051,14

Summe:                       618.574,46

 

Anliegeranteile 10 %    61.857,45

 

70 % Förderung:         389.701,91

30 % Eigenanteil:         167.015,10

 

Verwaltungsseitig wurde also zunächst auf Basis der bisher festgelegten Priorität weitergearbeitet, sodass zu den o.g. drei Wegen der bisherigen Priorität auch schon eine Bürgerversammlung abgehalten wurde.

 

Verwaltungsseitig wird nun vorgeschlagen, die besagten drei Wirtschaftswege auszubauen, sofern hierfür die entsprechenden Anliegeranteile erbracht werden und entsprechende Fördermittel zugesagt werden.

 

 

Abb. 1 aktuelle Prioritätenliste

 

In einem zweiten Schritt gilt es dann, die noch vorhandenen Wege der Prioritätenliste in ihrer Priorität erneut zu beraten. Dies wurde so in mehreren Sitzungen erbeten und in der Vergangenheit auch so festgelegt. Zur Beratung der erneuten Priorität werden die übrigen Wirtschaftswege im Rahmen der Sitzung visualisiert. Eine Bereisung kann aufgrund der weiterhin angespannten Coronalage nicht erfolgen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, weiterhin an der vorhandenen, bereits bekannten Priorität, festzuhalten. Im Rahmen der Sitzung des Bezirksausschusses wird dies im Detail erläutert.

 

In einem dritten Schritt ist zudem über die Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltsmitteln für den Ausbau von Wirtschaftswegen im Flurbereinigungsverfahren Langenhorst-Temming zu beraten. Dies erfolgt ebenfalls in der hier gewählten Sitzungsfolge, jedoch mittels einer gesonderten Vorlage.

 

Ergänzend ist in einem weiteren Schritt auch über die Deckung des Haushaltsansatzes für den jährlichen Ausbau von Wirtschaftswegen zu beraten. Hierzu wird es eine entsprechende Vorlage des FB 20 geben.

 

 

 

Im Auftrag                                          Im Auftrag

 

 

 

Holger Dettmann                            Stefan Holthausen                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                 Fachbereichsleiter                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: