Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBF/0593/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 einschließlich Anlagen wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet, sobald der Entwurf von der Kämmerin aufgestellt und durch die Bürgermeisterin bestätigt wurde. Den Ratsmitgliedern wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 auf Wunsch auf dem Postweg, ansonsten per e-Mail zugeleitet.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck hat ihre Jahresabschlüsse seit dem Haushaltsjahr 2009 nach den Grundsätzen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) aufzustellen.

 

Der Jahresabschluss 2021, der bis zum 31. Dezember 2022 fertig sein muss, wird zurzeit erstellt und bis Juni 2022 abgeschlossen sein, sodass dann der Entwurf von der Kämmerin als aufgestellt und von der Bürgermeisterin als bestätigt unterschrieben werden kann.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist für den 14. Juni 2022 vorgesehen.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat soll in der darauffolgenden Ratssitzung am 21. Juni 2022 erfolgen.

 

Um Verzögerungen zu vermeiden, ist vorgesehen, bereits jetzt über die Verweisung des Jahresabschlusses 2021 an den Rechnungsprüfungsausschuss zu entscheiden.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i. A.

 

 

 

 

Marion Lammers                                           Marion Dirks

Kämmerin                                                      Bürgermeisterin

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: