Betreff
Beitritt der Stadt Billerbeck zur Anstalt des öffentlichen Rechts "d-NRW AöR"
Vorlage
FBZD/0583/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Stadt Billerbeck tritt zum 01.07.2022 der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ bei.

 

Der erforderlichen Zeichnung einer einmaligen Finanzanlage on Höhe von 1.000,00 € als Stammkapital wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 

Die Interessenvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter/innen erfolgen (§ 8 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).

 


Sachverhalt:

 

Der Landtag NRW hat im Oktober 2016 das Gesetz über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz „d-NRW AöR“ beschlossen. Ziel war es, dem staatlich-kommunalen IT Unternehmen eine zeitgemäße Rechtsform zu geben. Seit 2002 initiiert und begleitet die d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Governments.

Bereits vor 2016 hat sich die d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt (z.B. Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.). Aus praktischen Erwägungen wurde der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung vom 01.01.2017 neu ausgerichtet. Als Träger sollen neben dem Land NRW sämtliche kommunale Gebietskörperschaften der Anstalt beitreten. Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft, Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei erteilen können. Dabei gilt der Grundsatz der Freiwilligkeit der Inanspruchnahme der Anstalt durch den Auftraggeber. Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung der Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 Euro.

Nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände ist es erforderlich, dass, um die Vorteile bei staatlich-kommunalen Kooperationsvorhaben nutzen zu können, möglichst viele kommunale Gebietskörperschaften der neuen d-NRW AöR beitreten.

Von besonderer Bedeutung ist die im Gesetz verankerte gemeinsame Trägerschaft durch Land und Kommunen:

·         Das E-Government-Gesetz NRW und der dazugehörige Masterplan enthalten eine Fülle von Handlungsfeldern, die eine enge Abstimmung zwischen Land und Kommunen erfordert. Die d-NRW AöR bietet den Kommunen hierfür einen projektorientierten Zugang.

·         Als Träger der d-NRW AöR können die Kommunen Produkte und Angebote von „d-NRW“ im Rahmen einer ausschreibungsfreien Inhouse-Beauftragung nutzen (z.B. die regionalen Vergabemarktplätze Rheinland, Metropole Ruhr und Westfalen) und fachliche Unterstützung beim Einsatz von Informationstechnik in Anspruch nehmen.

·         Als Träger der d-NRW AöR erleichtern die Kommunen außerdem die Zusammenarbeit mit kommunalen IT-Dienstleistern im Rahmen kommunalstaatlicher Kooperationsprojekte. Die kommunale Trägerschaft ist eine zentrale Voraussetzung für eine ausschreibungsfreie Beauftragung jener Dienstleister durch die d-NRW.

·          

Organe der Anstalt sind der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Für die kommunalen Träger der Anstalt benennen der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, der Städtetag Nordrhein-Westfalen und der Landkreistag Nordrhein-Westfalen jeweils zwei Mitglieder für den Verwaltungsrat. Die Kommunen, die sich an der Anstalt des öffentlichen Rechts beteiligen wollen, haben daher kein direktes Entsendungsrecht.

Mit dem Beitritt muss einmalig ein Anteil am Stammkapital in Höhe von 1.000 Euro eingebracht werden. Nach einem Austritt würde dieser Anteil unverzinslich an die jeweilige Kommune zurückgezahlt werden.

 

 

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: