Die Verwaltung wird beauftragt Fördermittel für eine
Photovoltaikanlage inkl. Speicher sowohl für die Johanni-Grundschule als auch
für die Aula zu beantragen und die nötigen Haushaltsmittel über den
entsprechenden Eigenanteil in den Haushalt 2023 einstellen.
Sachverhalt:
Im letzten Jahr wurde über das Förderprogramm
„Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit
einem Batteriespeicher“ von der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw),
bereits eine Photovoltaikanlage und ein Speicher für das neue
Feuerwehrgerätehaus beantragt und bewilligt. Die Förderquote lag dabei
bei rund 90 %.
Ausgehend
davon wurde geprüft, ob noch weitere kommunale Gebäude bzw. Dachflächen für die
oben genannte Förderung infrage kommen, um die guten Förderkonditionen auch für
weitere Anlagen auf städtischen Flächen zu nutzen.
Als
mögliche Standorte konnten die Johanni-Grundschule und die Geschwister
Eichenwald Aula ausgemacht werden. Beide Dächer können ohne aufwendige
Sanierungen mit Photovoltaikanlagen belegt werden und weisen die richtige Größe
und geeignete Dachneigung auf. Dies ist bei anderen kommunalen Gebäuden derzeit
nicht gegeben. Außerdem weisen beide Standorte einen ausreichend großen
Verbrauch auch außerhalb des regulären Schulbetriebs auf, um die Nutzung eines
Speichers zu begründen.
Im
Folgenden wird auf die einzelnen geplanten Maßnahmen genauer eingegangen.
Johanni-Grundschule:
Auf
dem Schulgebäude soll eine rund 20 kWpeak Photovoltaikanlage installiert werden
(vgl. Abbildung 1). Der dazugehörige Speicher soll eine Leistung von rund 5 kWh
aufweisen.
Abbildung
1: Dachaufsicht Johanni-Grundschule
Die
Ausrichtung und die Anordnung der Anlage wurden hinsichtlich der
Gestaltungssatzung geprüft und ist zulässig. Auf dem Hauptdach der Grundschule
kann derzeit keine Anlage errichtet werden, da das Dach sanierungsbedürftig
ist, dazu jedoch aktuell die finanziellen Mittel fehlen.
Geschwister Eichenwald Aula:
Auf
der Aula ist eine rund 30 kWpeak Anlage (vgl. Abbildung 2) mit einem rund 13
kWh Speicher geplant.
Die
Größe der Anlage wird durch den Netzanschlusspunkt und die Förderbedingungen
bestimmt, weswegen nicht die gesamte vorhandene Fläche ausgenutzt wird. Dies
wird im Folgenden genauer erläutert.
Zusammen
mit der auf der Sporthalle bereits bestehenden 24 kWpeak Anlage, sind am
Standort der alten Realschule insgesamt dann über 50 kWpeak installiert.
Mehr Leistung ist mit dem vorhandenen Netzanschluss nicht realisierbar. Die
Kosten für eine Erweiterung des Anschlusspunktes mit einem zusätzlichen Trafo
und einer noch größeren Photovoltaikanlage, lägen im hohen fünfstelligen
Bereich und lassen sich auch durch keine aktuelle Förderkulisse bezuschussen.
Zudem schreibt die aktuelle Förderrichtlinie
vor, dass nicht mehr als 20 % des jährlich erzeugten Stroms der
Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist werden darf. Es müssen
demnach 80 % des erzeugten Stroms selbst genutzt werden. Diesen
Bedingungen können mit einer größeren Anlage nicht gewährleist werden,
besonders da die bestehende 24 kWpeak Anlage ebenfalls den Eigenbedarf mitversorgt.
Abbildung
2: Dachaufsicht Aula
Derzeit
befindet sich auf der Aula noch eine 5 kWpeak Anlage (vgl. Abbildung 3).
Diese wird im nächsten Jahr aus ihrer bestehenden Förderung fallen und somit
keine Vergütung mehr für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten. Um der
geplanten neuen 30 kWpeak Anlage Platz zu geben, soll diese Anlage auf das
Flachdach des Übergangswohnheims Osterwicker Straße 3 versetzt werden. Der
erzeugte Strom soll dort für den auch tagsüber hohen Eigenbedarf genutzt
werden.
Abbildung
3: Dachaufsichten Aula aktuell (links) und Osterwicker Straße 3 (rechts)
Mittlerweile
sind leider keine Anträge mehr über das zuvor erwähnte Förderprogramm möglich,
da aufgrund der vielen eingegangenen Anträge ein Förderstopp verhängt wurde. Es
ist jedoch davon auszugehen, dass das Programm (vermutlich mit einer
reduzierten Förderquote) demnächst wieder aufgelegt wird und neue Anträge
gestellt werden können. Um möglichst schnell auf eine erneute Öffnung des Programms
reagieren zu können, schlägt die Verwaltung daher einen Vorratsbeschluss für
die Beantragung der Fördermittel für beide Standorte vor. Zudem sollen die
entsprechenden Eigenmittel je nach Höhe der dann geltenden Förderrichtlinie in
den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Die
Vergabe der Aufträge wird nach positivem Förderbescheid erneut in die
zuständigen Ausschüsse eingebracht. Der Bau der beiden Photovoltaikanlagen ist
für 2023 vorgesehen.
Im
Auftrag Im
Auftrag
Rebecca
Hilmer Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Klimaschutzmanagerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin