Betreff
Photovoltaik auf kommunalen Dächern
Vorlage
FBPB/1810/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt Fördermittel für eine Photovoltaikanlage inkl. Speicher sowohl für die Johanni-Grundschule als auch für die Aula zu beantragen und die nötigen Haushaltsmittel über den entsprechenden Eigenanteil in den Haushalt 2023 einstellen.

 


Sachverhalt:

Im letzten Jahr wurde über das Förderprogramm „Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher“ von der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw), bereits eine Photovoltaikanlage und ein Speicher für das neue Feuerwehrgerätehaus beantragt und bewilligt. Die Förderquote lag dabei bei rund 90 %.

 

Ausgehend davon wurde geprüft, ob noch weitere kommunale Gebäude bzw. Dachflächen für die oben genannte Förderung infrage kommen, um die guten Förderkonditionen auch für weitere Anlagen auf städtischen Flächen zu nutzen.

Als mögliche Standorte konnten die Johanni-Grundschule und die Geschwister Eichenwald Aula ausgemacht werden. Beide Dächer können ohne aufwendige Sanierungen mit Photovoltaikanlagen belegt werden und weisen die richtige Größe und geeignete Dachneigung auf. Dies ist bei anderen kommunalen Gebäuden derzeit nicht gegeben. Außerdem weisen beide Standorte einen ausreichend großen Verbrauch auch außerhalb des regulären Schulbetriebs auf, um die Nutzung eines Speichers zu begründen.

 

Im Folgenden wird auf die einzelnen geplanten Maßnahmen genauer eingegangen.

 

Johanni-Grundschule:

Auf dem Schulgebäude soll eine rund 20 kWpeak Photovoltaikanlage installiert werden (vgl. Abbildung 1). Der dazugehörige Speicher soll eine Leistung von rund 5 kWh aufweisen.

 

Abbildung 1: Dachaufsicht Johanni-Grundschule

 

Die Ausrichtung und die Anordnung der Anlage wurden hinsichtlich der Gestaltungssatzung geprüft und ist zulässig. Auf dem Hauptdach der Grundschule kann derzeit keine Anlage errichtet werden, da das Dach sanierungsbedürftig ist, dazu jedoch aktuell die finanziellen Mittel fehlen.

 

Geschwister Eichenwald Aula:

Auf der Aula ist eine rund 30 kWpeak Anlage (vgl. Abbildung 2) mit einem rund 13 kWh Speicher geplant.

 

Die Größe der Anlage wird durch den Netzanschlusspunkt und die Förderbedingungen bestimmt, weswegen nicht die gesamte vorhandene Fläche ausgenutzt wird. Dies wird im Folgenden genauer erläutert.

 

Zusammen mit der auf der Sporthalle bereits bestehenden 24 kWpeak Anlage, sind am Standort der alten Realschule insgesamt dann über 50 kWpeak installiert. Mehr Leistung ist mit dem vorhandenen Netzanschluss nicht realisierbar. Die Kosten für eine Erweiterung des Anschlusspunktes mit einem zusätzlichen Trafo und einer noch größeren Photovoltaikanlage, lägen im hohen fünfstelligen Bereich und lassen sich auch durch keine aktuelle Förderkulisse bezuschussen.

 

Zudem schreibt die aktuelle Förderrichtlinie vor, dass nicht mehr als 20 % des jährlich erzeugten Stroms der Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist werden darf. Es müssen demnach 80 % des erzeugten Stroms selbst genutzt werden. Diesen Bedingungen können mit einer größeren Anlage nicht gewährleist werden, besonders da die bestehende 24 kWpeak Anlage ebenfalls den Eigenbedarf mitversorgt.

Abbildung 2: Dachaufsicht Aula

 

Derzeit befindet sich auf der Aula noch eine 5 kWpeak Anlage (vgl. Abbildung 3). Diese wird im nächsten Jahr aus ihrer bestehenden Förderung fallen und somit keine Vergütung mehr für den ins Netz eingespeisten Strom erhalten. Um der geplanten neuen 30 kWpeak Anlage Platz zu geben, soll diese Anlage auf das Flachdach des Übergangswohnheims Osterwicker Straße 3 versetzt werden. Der erzeugte Strom soll dort für den auch tagsüber hohen Eigenbedarf genutzt werden.

 

 

Abbildung 3: Dachaufsichten Aula aktuell (links) und Osterwicker Straße 3 (rechts)

 

Mittlerweile sind leider keine Anträge mehr über das zuvor erwähnte Förderprogramm möglich, da aufgrund der vielen eingegangenen Anträge ein Förderstopp verhängt wurde. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Programm (vermutlich mit einer reduzierten Förderquote) demnächst wieder aufgelegt wird und neue Anträge gestellt werden können. Um möglichst schnell auf eine erneute Öffnung des Programms reagieren zu können, schlägt die Verwaltung daher einen Vorratsbeschluss für die Beantragung der Fördermittel für beide Standorte vor. Zudem sollen die entsprechenden Eigenmittel je nach Höhe der dann geltenden Förderrichtlinie in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

 

Die Vergabe der Aufträge wird nach positivem Förderbescheid erneut in die zuständigen Ausschüsse eingebracht. Der Bau der beiden Photovoltaikanlagen ist für 2023 vorgesehen.

 

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

Rebecca Hilmer                                Stefan Holthausen                          Marion Dirks

Klimaschutzmanagerin                 Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: