Betreff
Bebauungsplan "An der Welle/Josefstraße"
hier: Verlängerung einer Veränderungssperre
Vorlage
FBPB/1814/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:

 

Satzung der Stadt Billerbeck vom               über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ in der Fassung der Bekanntmachung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ vom 30. Juni 2020

 

Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am                              aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden Fassung- folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ in der Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ vom 30. Juni 2020 wird um ein Jahr verlängert.

§ 2

 

Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.


Sachverhalt:

 

Im Juni 2020 wurde die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung beschlossen. Eine Veränderungssperre gilt zunächst zwei Jahre. In der Zwischenzeit wurden sowohl für das Grundstück, welches Anlass der Planüberlegungen war, eine neue Planung erarbeitet als auch ein Entwicklungskonzept für das Gesamtgrundstück im Eckbereich An der Welle/Holthauser Straße erarbeitet, welche die Zustimmung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses fanden (Sitzungen am 04.05.2021, TOP 6 und 02.11.2021, TOP 2). Die Baugenehmigungen wurden zwischenzeitlich erteilt.

Diese Planungen sollen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen werden.

Auch mit der Telekom wurde zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen, um mögliche Entwicklungen auf dem Grundstück Ecke Holthauser Straße und Josefstraße zu besprechen. Das Grundstück wird noch durch die Telekom genutzt, soll jedoch bei einer Nachnutzung in das allgemeine Wohngebiet der Umgebung integriert werden.

 

Für die übrigen Grundstücke, insbesondere auch eine mögliche Weiterentwicklung der Bebauung an der Josefstraße, sollen im Rahmen von persönlichen Gesprächen mit den Eigentümern die Entwicklungsvarianten besprochen werden. Vorgesehen war dieses Anfang des Jahres, aufgrund der hohen Zahlen an mit Corona Infizierten, konnten diese jedoch noch nicht durchgeführt werden. Insofern wird der Planentwurf vor den Sommerferien nicht zu einer Beratung fertig ausgearbeitet sein können.

Ein Abschluss des Planverfahrens des Bebauungsplanes wird bis zum Fristablauf der Veränderungssperre nicht erreicht werden können, daher besteht ein fortdauerndes Sicherungsbedürfnis. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist für ein weiteres Jahr generell zulässig.

 

 

i. A.                                                                       i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                                          Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                                   Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 16.06.2020, TOP 6 ö.S., und des Rates vom 25.06.2020, TOP 12 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:             


Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

Geltungsbereich der Satzung