hier: Verlängerung einer Veränderungssperre
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die nachfolgende Satzung wird beschlossen:
Satzung
der Stadt Billerbeck vom über
die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ in der Fassung der Bekanntmachung
der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der
Welle/Josefstraße“ vom 30. Juni 2020
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner Sitzung am aufgrund des § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit den §§ 14 und 16 BauGB vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) -in der zurzeit geltenden Fassung- und der §§ 7 und 41 Abs. 1 f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666) -in der zurzeit geltenden Fassung- folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ in der Fassung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ vom 30. Juni 2020 wird um ein Jahr verlängert.
§ 2
Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Billerbeck in Kraft.
Sachverhalt:
Im Juni 2020 wurde die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „An der Welle/Josefstraße“ und eine Veränderungssperre zur Sicherung der Planung beschlossen. Eine Veränderungssperre gilt zunächst zwei Jahre. In der Zwischenzeit wurden sowohl für das Grundstück, welches Anlass der Planüberlegungen war, eine neue Planung erarbeitet als auch ein Entwicklungskonzept für das Gesamtgrundstück im Eckbereich An der Welle/Holthauser Straße erarbeitet, welche die Zustimmung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses fanden (Sitzungen am 04.05.2021, TOP 6 und 02.11.2021, TOP 2). Die Baugenehmigungen wurden zwischenzeitlich erteilt.
Diese Planungen sollen im Bebauungsplanentwurf aufgenommen werden.
Auch mit der Telekom wurde zwischenzeitlich Kontakt aufgenommen, um mögliche Entwicklungen auf dem Grundstück Ecke Holthauser Straße und Josefstraße zu besprechen. Das Grundstück wird noch durch die Telekom genutzt, soll jedoch bei einer Nachnutzung in das allgemeine Wohngebiet der Umgebung integriert werden.
Für die übrigen Grundstücke, insbesondere auch eine mögliche Weiterentwicklung der Bebauung an der Josefstraße, sollen im Rahmen von persönlichen Gesprächen mit den Eigentümern die Entwicklungsvarianten besprochen werden. Vorgesehen war dieses Anfang des Jahres, aufgrund der hohen Zahlen an mit Corona Infizierten, konnten diese jedoch noch nicht durchgeführt werden. Insofern wird der Planentwurf vor den Sommerferien nicht zu einer Beratung fertig ausgearbeitet sein können.
Ein Abschluss des Planverfahrens des Bebauungsplanes wird bis zum Fristablauf der Veränderungssperre nicht erreicht werden können, daher besteht ein fortdauerndes Sicherungsbedürfnis. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist für ein weiteres Jahr generell zulässig.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Geltungsbereich
der Satzung