hier: Änderung einer gestalterischen Festsetzung
Sachverhalt:
Im
Bebauungsplan „Ferienpark Gut Holtmann“ ist bei der Neuaufstellung als
gestalterische Festsetzung mit aufgenommen worden, dass Anlagen zur Gewinnung
von Sonnenergie in einer Größe bis zu 10 m² zulässig sind.
Link zum
Bebauungsplan:
https://www.billerbeck.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=5&id=228
Gestalterische
Begründung ist das Ziel eine homogene Dachlandschaft zu erhalten, da diese
teilweise auch weit in den Außenbereich wirkt.
Weiterer
mitschwingender Hintergrund war aber auch, dass mit dieser Festsetzung eine
Förderung des Dauerwohnens vermieden werden sollte. Mittlerweile sind
Photovoltaikanlagen wesentlich günstiger geworden, sodass sich eine solche
Anlage auch bei einer geringeren Nutzungsdauer rechnen könnte. Dabei ist zu
bedenken, dass die Häuser im Wesentlichen mit Strom beheizt werden. Überschüsse
während der Abwesenheit werden dann eingespeist, wenn sich ein Speicher nicht
lohnt. Zudem ist für manche der Wunsch nach etwas Autarkie größer, als die
Rechnung auf den letzten Cent.
In der
Abwägung ist zu überlegen, ob das gestalterische Ziel gegenüber dem
Klimaschutzziel mehr Photovoltaikanlagen zu errichten, noch gerechtfertigt ist.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, die Begrenzung der Flächengröße aufzuheben. Sie ergibt sich
dann nur noch über den Bedarf.
Aufgrund der
kleinteiligen Bebauung sollten jedoch einige wenige gestalterischen Grundsätze
für die Anlagen aufgenommen werden, so dass der Grundgedanke einer gut
gestalteten Dachlandschaft nicht ganz verloren geht. Dabei geht es nur um
Vermeidung von Anlagen, die auch von einem ungeschulten Betrachter als störend
empfunden werden.
Wesentliche
Parameter könnten sein:
-
Anlagen
auf geneigten Dächern dürfen die Firstlinie nicht überschreiten
-
Anlagen
auf Flachdächern dürfen nicht mehr als ein Meter von der Dachhaut gemessen
aufgeständert werden
-
Gebäudeunabhängige
Anlagen sind unzulässig
Die letzten beiden
Vorgaben haben auch nachbarschützende Wirkung.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, einen Änderungsentwurf zu erarbeiten.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin