Sachverhalt:
Die Kläranlage
Billerbeck liegt im Berkel- und Schlangenbachtal so gelegen, dass in der
Hauptwindrichtung west-südwest eine Kleinwindanlage einen hohen Ertrag erwarten
lässt.
Somit wurde
seitens des Abwasserbetriebes dieser Aspekt unter dem Gesichtspunkt der
momentanen Situation zur Stromversorgung und der damit zusammenhängenden
anzustrebenden Versorgungssicherheit für die kritische Infrastruktur als auch
unter dem Gesichtspunkt der anzustrebenden CO²- Verringerung näher betrachtet.
Dabei ist gerade
im Rahmen der Marktbeobachtung zu Kleinwindanlagen auf eine entsprechende
Marktdurchdringung, einer Reputation und der notwendigen Zertifizierung der
Hersteller abzustellen.
Seitens der
Solutions 4 Energy GmbH, Rostock ist dies gegeben und auf der Grundlage einer
30 KW Anlage mit einer Gesamthöhe von rd. 42 m wurde der Windertrag errechnet,
der ebenso über vorhandene Messungen abgesichert ist:
Der Standort einer solchen
Anlage auf dem Kläranlagengelände ergibt sich auf der Grundlage der vorhandenen
Bauwerke, der möglichen Erweiterungabsichten auf der Kläranlage, der
Zuwegungen, der Nähe vorhandener Elektroanschlüsse, der
Genehmigungsfähigkeit und vor allen mit
der Ausrichtung zur Hauptwindrichtung:
Die Wirtschaftlichkeit
einer solchen Anlage ist abhängig von der möglichen Eigenstromerzeugung dieser
Anlage und damit der Möglichkeit, den Strombezug des EVU zu ersetzen. Dies
wiederum ist abhängig von der mittleren Leistung der Kleinwindanlage zur
dauernden Leistungsabnahme der Kläranlage, auch unter Berücksichtigung der
Eigenstromerzeugung des BHKW und einer möglichen PV Anlage. Seitens der
gewählten Kleinwindanlage mit max. 30 KW ist eine Eigenstromnutzung von 90 %
gegeben. Die Netto- Investitionskosten werden folgendermaßen geschätzt:
Ebenso sind zur Betrachtung
der Wirtschaftlichkeit einer solchen Anlage die Netto- Betriebskosten zu
berücksichtigen:
Die Kleinwindanlage
„erwirtschaftet“ Strom, dieser Windertrag wird mit Netto 103.164 KWh per anno
prognostiziert, z. Zt werden 0,367 €/KWh netto an das EVU entrichtet, für die
Einspeisung mit Strom werden rd 0,07 €/KWh netto erzielt.
Der Anlage zu
dieser Verwaltungsvorlage sind die jährlichen Kosten und Erträge zu entnehmen,
wie diese auch in einer Gebührenbedarfsberechnung berücksichtigt würden. Für
die Kleinwindanlage wurden 20 Jahre Abschreibung angenommen, es wurde ein
Kommunalkredit zur Finanzierung unterstellt, wie er z. Zt. am Markt für den
Abwasserbetrieb möglich ist. Sowohl für die Betriebskosten als auch für die
Strombezugskosten wurden jährliche Kostensteigerungen von 2 % unterstellt.
Schon im ersten
Betriebsjahr wird ein Überschuss von rd. 15 T€ erwirtschaftet, für den gesamten
Betrachtungszeitraum der Finanzierungs- und Abschreibungszeit wird ein
kumulierter Überschuss von rd. 438 T€ ausgewiesen.
Die CO-2
Einsparung beträgt bei dem Energiemix der Bundesrepublik z. Zt. mit 366 g CO² /
KWh rd. 37,8 t CO² pro Jahr. Diese CO² Einsparung soll sich mit dem Ausbau der
Erneuerbaren Energieträger bis auf 2045 entsprechend des geplanten Umbau des
Energiemarktes der Bundesrepublik auf 0 t CO² verringern. Mit dem Konzept für
die Kläranlage und der Errichtung einer Kleinwindanlage würden die Ziele der
Bundesrepublik zumindest für rd. 103.000 KWh auf das Jahr der Errichtung
vorgezogen und mit jedem Jahr bis 2045 entsprechend geringer, aber dennoch positiv
zur Zielerreichung früher beitragen.
Auch die mögliche
Errichtung einer PV Anlage mit Speicher steht dem Ziel einer möglichst
maximalen Substitution des Strombezuges nicht im Wege, denn aufgrund des mit
der PV Anlage verbundenen Speicherkapazität ist diese Möglichkeit des
Strommanagements auch für die Kleinwindkraftanlage positiv im Ergebnis.
Eine entsprechende
Bauvoranfrage zur Errichtung dieser Kleinwindanlage wurde dem Kreis Coesfeld
als zuständige Baugenehmigungsbehörde bereits zugesandt. Die Gremien der Stadt
Billerbeck werden sich diesbezüglich in einer der nächsten Sitzungen des StuB
und des Rates der Stadt Billerbeck damit befassen. Ziel dieser Anfrage ist es,
die Anforderungen der Genehmigung im Vorfeld zu klären und entsprechende Gutachten
zum Arten- und Umweltschutz rechtzeitig aufzustellen, ebenso die Frage der
Betriebszugehörigkeit einer solchen Windenergieerzeugung festzustellen und
dabei den notwendigen Autarkiegrad zur Sicherstellung des Betriebes einer
kritischen Infrastruktur vor dem Hintergrund der momentanen Unsicherheit im
Energiemarkt anzuerkennen. Eine erste Reaktion zur Bauvoranfrage liegt vor, es
wurden zur Beurteilung ergänzende Unterlagen angefordert. Diese können im
Wesentlichen selbst bzw. im geringen Umfang durch hinzugezogene Fachbüros
beigebracht werden.
Rainer Hein
Marion Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Anlagen: Wirtschaftlichkeitsberechnung