Sachverhalt:
Das
Wasserversorgungskonzept (WVK) der Stadt Billerbeck wurde am 17.05.2018 durch
den Rat der Stadt Billerbeck beschlossen und der zuständigen Bezirksregierung
Münster (BezReg) vorgelegt.
Seitens der BezReg
wurde das vorgelegte WVK mit Schreiben vom 21.02.2019 beanstandet mit folgender
Begründung:
ln dem WVK sollen
alle Bestandteile (zentrale und dezentrale Wasserversorgung) wie
auch alle relevanten
Aspekte (Technik, Verwaltung,
Politik) der Wasserversorgung betrachtet werden.
Im vorgelegten WVK
ist die zentrale, netzgebundene Wasserversorgung vollständig und
plausibel dargestellt. Hingegen ist
die dezentrale Wasserversorgung
durch Eigenversorgungsanlagen (rd. 50 % der
versorgten Bevölkerung) nicht ausreichend
betrachtet worden.
ln der Folge ist
deshalb auf Basis des vorgelegten WVK nicht prüfbar, ob die Wasserversorgung
für die Stadt Billerbeck derzeit und vor allem auch langfristig sichergestellt
ist.
Ich bitte daher um
Überarbeitung der Thematik "Eigenversorgungsanlagen", insbesondere
Wasserqualität, Entwicklungen (Kiimawandel)
und Gefährdungen sowie kurz- und langfristige Maßnahmen, vorrangig im Bereich
der Eigenversorgungsanlagen der Stadt Billerbeck.
Hintergrund der
Beanstandung war die Stellungnahme des Kreis Coesfeld, die als Untere
Wasserbehörde die Belange der Eigenwasserversorgungsanlagen nicht ausreichend
berücksichtigt fand. Diese wurde in einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der
BezReg und dem Kreis Coesfeld am 24.04.2019 besprochen und folgendes Ergebnis
dabei erzielt:
Ergebnis des Gesprächs:
· Der Kreis Coesfeld (untere Wasserbehörde) schildert, dass zur Daseinsvorsorge im Gemeindegebiet gemäß § 38 (1) LWG auch die Sicherstellung der Wasserversorgung im Außenbereich einer Gemeinde hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers zählt.
· Die BRMS stellt das Ziel eines Wasserversorgungskonzeptes dar: Der IST-Zustand der Wasserversorgung in einer Kommune ist zu beschreiben. Kritische Punkte sind herauszuarbeiten sowie hierfür erforderliche Maßnahmen konzeptionell und individuell für das Gemeindegebiet darzustellen. Weiterhin ist das Konzept im Rahmen der Fortschreibung zu überarbeiten und aktuellen Erkenntnissen anzupassen.
· Der Kreis Coesfeld (Gesundheitsamt) äußert, dass Daten geogener Belastungen von Hausbrunnen im Gemeindegebiet Billerbeck zur Verfügung gestellt werden können.
· Die Stadt Billerbeck erläutert, dass sie anhand der zur Verfügung gestellten Daten Belastungsschwerpunkte im Gemeindegebiet herausarbeitet und ein Konzept zum Umgang mit betroffenen Eigenversorgungsanlagen aufstellt, welches im Rahmen der Fortschreibung bis zum 31.07.2020 überarbeitet wird.
· Anwesen mit Eigenversorgungsanlagen im städtischen Bereich können bei Problemen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden.
· Der Kreis Coesfeld (untere Wasserbehörde) legt dar, dass auch die Belange zur Löschwasserversorgung zu den Aufgaben der Kommunen gehören. Die Stadt Billerbeck entgegnet, dass das WVK bezüglich Löschwasserversorgung gemäß der Beanstandung bereits nachgebessert wurde und derzeit kein weiterer Handlungsbedarf gesehen werde.
Zur Vorlage eines
überarbeiteten WVK bis zum 31.07.2020 kam es nicht, da seitens des Gesundheitsamtes
des Kreis Coesfeld die dafür notwendigen Daten geogener Belastungen von
Hausbrunnen nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Inzwischen waren die
personellen Kapazitäten des Gesundheitsamtes aufgrund der Pandemie
ausgeschöpft, dringendere Angelegenheiten zur Coronabekämpfung waren
vorzunehmen.
Dieser Sachverhalt
war diesseits nachvollziehbar, demzufolge wurde seitens der Stadt Billerbeck
der BezReg schriftlich am 01.12.2020 mitgeteilt:
„mit Schreiben vom
27.10.2020 wurde ich durch Ihr Dezernat 54 aufgefordert, bis spätestens zum
01.07.2021 ein aktualisiertes Wasserversorgungskonzept vorzulegen und das
Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld aufzufordern, rechtzeitig Daten zu
Belastungen von Eigenwasserversorgungsanlagen der Stadt Billerbeck vorzulegen.
Das Gesundheitsamt des
Kreises Coesfeld hatte im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange Bedenken zum vorgelegtem Wasserversorgungskonzept der Stadt Billerbeck
am 18.09.2018 eingereicht. Am 24.04.2019 wurde vereinbart, dass das
Gesundheitsamt Daten zur stofflichen Belastung von
Eigenwasserversorgungsanlagen der Stadt Billerbeck zur Verfügung stellt und
diese Ihr Wasserversorgungskonzept ggfls. hinsichtlich der Sicherstellung einer
öffentlichen Wasserversorgung anpasst.
Die zugesagten Daten wurden
bis heute nicht vom zuständigem Gesundheitsamt eingereicht, eine weitere Bearbeitung
des Wasserversorgungskonzeptes damit diesseits nicht möglich.
Angesichts der Pandemielage
werde ich davon absehen, das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld zu bitten, mir
diese Daten in den vorgegebenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.
Die Forderung Ihres
Dezernates halte ich angesichts der Lage für unangemessen.
Vor diesem Hintergrund
möchte ich Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Forderung zur
Aktualisierung des Wasserversorgungskonzeptes fallen gelassen werden. Mit
Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes in 2023 wird sich die Stadt
Billerbeck dieser Problematik erneut zuwenden.“
Die
BezReg hatte hierauf mit Datum vom 21.01.2021 geantwortet:
Die aktuelle
Pandemielage stellt alle Behörden und auch Ihre Stadt sowie das Gesundheitsamt
des Kreises vor besondere Herausforderungen. Für viele Aufgaben ist eine
Priorisierung notwendig. Dafür habe ich Verständnis. Meine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter haben aufgrund der Corona Pandemie den Vorlagetermin bereits auf
Mitte 2021 verschoben.
In Ihrem Schreiben haben Sie
um eine erneute Verlängerung des Abgabetermins bis zum 01. Januar 2024 gebeten,
so dass die Wiedervorlage und die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes
dann auf ein Datum fallen würden.
Bereits in der
Vergangenheit wurden Ihnen eine großzügige Fristverlängerung eingeräumt.
Ich bitte deshalb um
Verständnis, dass ich für die Stadt Billerbeck um die Vorlage eines
überarbeiteten WVK bis zum 31. Dezember 2021 bitten muss.
Auch bis zum
31.07.2021 war eine Überarbeitung des WVK nicht möglich, wiederum konnten die
Daten zur geogenen Belastung von Hausbrunnen seitens des Gesundheitsamtes nicht
zur Verfügung gestellt werden, was diesseits nachvollziehbar und verständig ist
aufgrund der bis heute großen Belastung des Gesundheitsamtes durch die
Coronapandemie.
Inzwischen konnte
Einigung dahingehend erzielt werden, dass textliche Ergänzungen im WVK
vorzunehmen sind, diese beschränken sich zum beschlossenen WVK des Rates der
Stadt Billerbeck vom 17.05.2018 auf folgende Punkte:
1. Textlich Einführung zu Kap. 8: Seite 62
2. Neues Kap. 8.3 "Gefährdungen von
Eigenversorgungsanlagen": Seite 72
3. Textliche Einführung zu Kap. 9: Seite 73
Wesentlich ist die Formulierung unter Kap. 8.3 S.
72:
Eine Gefährdungsanalyse
der Eigenversorgungsanlagen erfolgt im Zuge der Fortschreibung des
Wasserversorgungskonzeptes
Seitens der BezReg wurde mit Schreiben vom
06.04.2022 die Nicht-Beanstandung des ergänzten WVK bestätig, soweit dieses vom
Rat der Stadt Billerbeck beschlossen wird.
Das vollständige
WVK ist dieser Vorlage angefügt, seitens der Verwaltung wird der Beschluss mit
den vorliegenden Ergänzungen empfohlen.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin