Betreff
Wasserversorgungskonzept der Stadt Billerbeck-Ergänzungen-
Vorlage
AB/0285/2022
Aktenzeichen
81-he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das Wasserversorgungskonzept mit den beschriebenen Ergänzungen wird beschlossen.


Sachverhalt:

Das Wasserversorgungskonzept (WVK) der Stadt Billerbeck wurde am 17.05.2018 durch den Rat der Stadt Billerbeck beschlossen und der zuständigen Bezirksregierung Münster (BezReg) vorgelegt.

Seitens der BezReg wurde das vorgelegte WVK mit Schreiben vom 21.02.2019 beanstandet mit folgender Begründung:

 

ln dem WVK sollen alle Bestandteile (zentrale und dezentrale Wasserversorgung)  wie  auch  alle  relevanten  Aspekte  (Technik, Verwaltung, Politik) der Wasserversorgung betrachtet werden.

Im vorgelegten WVK ist die zentrale, netzgebundene Wasserversorgung vollständig   und   plausibel dargestellt.   Hingegen   ist   die   dezentrale Wasserversorgung durch Eigenversorgungsanlagen        (rd.         50 %      der versorgten Bevölkerung) nicht ausreichend  betrachtet worden.

ln der Folge ist deshalb  auf Basis des vorgelegten  WVK nicht prüfbar, ob die Wasserversorgung für die Stadt Billerbeck derzeit und vor allem auch langfristig sichergestellt ist.

Ich bitte daher um Überarbeitung der Thematik "Eigenversorgungsanlagen", insbesondere Wasserqualität, Entwicklungen  (Kiimawandel) und Gefährdungen sowie kurz- und langfristige Maßnahmen, vorrangig im Bereich der Eigenversorgungsanlagen der Stadt Billerbeck.

 

Hintergrund der Beanstandung war die Stellungnahme des Kreis Coesfeld, die als Untere Wasserbehörde die Belange der Eigenwasserversorgungsanlagen nicht ausreichend berücksichtigt fand. Diese wurde in einem gemeinsamen Erörterungstermin mit der BezReg und dem Kreis Coesfeld am 24.04.2019 besprochen und folgendes Ergebnis dabei erzielt:

 

Ergebnis des Gesprächs:

·         Der Kreis Coesfeld (untere Wasserbehörde) schildert, dass zur Daseinsvorsorge im Gemeindegebiet gemäß § 38 (1) LWG auch die Sicherstellung der Wasserversorgung im Außenbereich einer Gemeinde hinsichtlich der Qualität des Trinkwassers zählt.

·         Die BRMS stellt das Ziel eines Wasserversorgungskonzeptes dar: Der IST-Zustand der Wasserversorgung in einer Kommune ist zu beschreiben. Kritische Punkte sind herauszuarbeiten sowie hierfür erforderliche Maßnahmen konzeptionell und individuell für das Gemeindegebiet darzustellen. Weiterhin ist das Konzept im Rahmen der Fortschreibung zu überarbeiten und aktuellen Erkenntnissen anzupassen.

·         Der Kreis Coesfeld (Gesundheitsamt) äußert, dass Daten geogener Belastungen von Hausbrunnen im Gemeindegebiet Billerbeck zur Verfügung gestellt werden können.

·         Die Stadt Billerbeck erläutert, dass sie anhand der zur Verfügung gestellten Daten Belastungsschwerpunkte im Gemeindegebiet herausarbeitet und ein Konzept zum Umgang mit betroffenen Eigenversorgungsanlagen aufstellt, welches im Rahmen der Fortschreibung bis zum 31.07.2020 überarbeitet wird.

·         Anwesen mit Eigenversorgungsanlagen im städtischen Bereich können bei Problemen an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen werden.

·         Der Kreis Coesfeld (untere Wasserbehörde) legt dar, dass auch die Belange zur Löschwasserversorgung zu den Aufgaben der Kommunen gehören. Die Stadt Billerbeck entgegnet, dass das WVK bezüglich Löschwasserversorgung gemäß der Beanstandung bereits nachgebessert wurde und derzeit kein weiterer Handlungsbedarf gesehen werde.

 

 

Zur Vorlage eines überarbeiteten WVK bis zum 31.07.2020 kam es nicht, da seitens des Gesundheitsamtes des Kreis Coesfeld die dafür notwendigen Daten geogener Belastungen von Hausbrunnen nicht zur Verfügung gestellt werden konnten. Inzwischen waren die personellen Kapazitäten des Gesundheitsamtes aufgrund der Pandemie ausgeschöpft, dringendere Angelegenheiten zur Coronabekämpfung waren vorzunehmen.

Dieser Sachverhalt war diesseits nachvollziehbar, demzufolge wurde seitens der Stadt Billerbeck der BezReg schriftlich am 01.12.2020 mitgeteilt:

 

„mit Schreiben vom 27.10.2020 wurde ich durch Ihr Dezernat 54 aufgefordert, bis spätestens zum 01.07.2021 ein aktualisiertes Wasserversorgungskonzept vorzulegen und das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld aufzufordern, rechtzeitig Daten zu Belastungen von Eigenwasserversorgungsanlagen der Stadt Billerbeck vorzulegen.

 

Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld hatte im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Bedenken zum vorgelegtem Wasserversorgungskonzept der Stadt Billerbeck am 18.09.2018 eingereicht. Am 24.04.2019 wurde vereinbart, dass das Gesundheitsamt Daten zur stofflichen Belastung von Eigenwasserversorgungsanlagen der Stadt Billerbeck zur Verfügung stellt und diese Ihr Wasserversorgungskonzept ggfls. hinsichtlich der Sicherstellung einer öffentlichen Wasserversorgung anpasst.

 

Die zugesagten Daten wurden bis heute nicht vom zuständigem Gesundheitsamt eingereicht, eine weitere Bearbeitung des Wasserversorgungskonzeptes damit diesseits nicht möglich.

 

Angesichts der Pandemielage werde ich davon absehen, das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld zu bitten, mir diese Daten in den vorgegebenen Zeitrahmen zur Verfügung zu stellen.

Die Forderung Ihres Dezernates halte ich angesichts der Lage für unangemessen.

 

Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, sich dafür einzusetzen, dass die Forderung zur Aktualisierung des Wasserversorgungskonzeptes fallen gelassen werden. Mit Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes in 2023 wird sich die Stadt Billerbeck dieser Problematik erneut zuwenden.

 

Die BezReg hatte hierauf mit Datum vom 21.01.2021 geantwortet:

 

Die aktuelle Pandemielage stellt alle Behörden und auch Ihre Stadt sowie das Gesundheitsamt des Kreises vor besondere Herausforderungen. Für viele Aufgaben ist eine Priorisierung notwendig. Dafür habe ich Verständnis. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben aufgrund der Corona Pandemie den Vorlagetermin bereits auf Mitte 2021 verschoben.

In Ihrem Schreiben haben Sie um eine erneute Verlängerung des Abgabetermins bis zum 01. Januar 2024 gebeten, so dass die Wiedervorlage und die Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes dann auf ein Datum fallen würden.

Bereits in der Vergangenheit wurden Ihnen eine großzügige Fristverlängerung eingeräumt.

Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich für die Stadt Billerbeck um die Vorlage eines überarbeiteten WVK bis zum 31. Dezember 2021 bitten muss.

 

 

Auch bis zum 31.07.2021 war eine Überarbeitung des WVK nicht möglich, wiederum konnten die Daten zur geogenen Belastung von Hausbrunnen seitens des Gesundheitsamtes nicht zur Verfügung gestellt werden, was diesseits nachvollziehbar und verständig ist aufgrund der bis heute großen Belastung des Gesundheitsamtes durch die Coronapandemie.

 

 

 

Inzwischen konnte Einigung dahingehend erzielt werden, dass textliche Ergänzungen im WVK vorzunehmen sind, diese beschränken sich zum beschlossenen WVK des Rates der Stadt Billerbeck vom 17.05.2018 auf folgende Punkte:

 

1. Textlich Einführung zu Kap. 8: Seite 62

 

2. Neues Kap. 8.3 "Gefährdungen von Eigenversorgungsanlagen": Seite 72

 

3. Textliche Einführung zu Kap. 9: Seite 73

 

Wesentlich ist die Formulierung unter Kap. 8.3 S. 72:

 

Eine Gefährdungsanalyse der Eigenversorgungsanlagen erfolgt im Zuge der Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes

 

Seitens der BezReg wurde mit Schreiben vom 06.04.2022 die Nicht-Beanstandung des ergänzten WVK bestätig, soweit dieses vom Rat der Stadt Billerbeck beschlossen wird.

 

Das vollständige WVK ist dieser Vorlage angefügt, seitens der Verwaltung wird der Beschluss mit den vorliegenden Ergänzungen empfohlen.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                   Bürgermeisterin


Bezug: Ratssitzung vom 17. 05.2018                             

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: keine                                                                                         

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: -                                                                                                           

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:-                                                                                     

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:-