Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck sowie die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl werden beauftragt, das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung weiter zu entwickeln und zu konkretisieren und einen Förderantrag zur interkommunalen Kooperation NRW (IKZ) zu stellen.
Sachverhalt:
Bereits im jahr 2019 wurde das Thema einer Kooperation zur
gemeinsamen Klärschlammverwertung in den Ausschüssen der Stadt Billerbeck und
der Gemeinde Rosendahl erörtert.
Seitdem sind aufgrund der Coronapandemie und aufgrund
weiterer vertiefender Planungen zur Ertüchtigung der Rosendahler Kläranlagen
keine Fortschritte in dieser Angelegenheit erzielt worden.
Nunmehr soll dieses Thema erneut in die politische Diskussion
getragen werden.
Die Gemeinde Rosendahl entwässert im Rahmen einer
Interimslösung aktuell mittels einer leihweise auf der Kläranlage installierten
mobilen Klärschlammpresse und verbringt den entwässerten Klärschlamm über einen
Dienstleister in die Verbrennung/Verwertung.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck lagert den
ausgefaulten und vorentwässerten Klärschlamm in
Silos, dieser wird zwei Mal im Jahr auf der Kläranlage durch einen
Dienstleister mittels Zentrifuge oder Filterpresse entwässert und mit einem TS-
Gehalt von rd. 20-22 % durch den Dienstleister transportiert, getrocknet und
ebenfalls einer Verbrennungsanlage zugeführt.
Für beide Kommunen entsteht so eine große Abhängigkeit von
Dienstleistern und damit verbunden eine große Unsicherheit bei der zukünftigen
Preisgestaltung. Auch werden die zunehmend wichtigen Fragestellungen zur
Energieeinsparung und zur CO2-Reduzierung nur unzureichend
beantwortet.
Zur Sicherstellung einer dauerhaften Klärschlammentsorgung
mit stabilen Entsorgungspreisen soll die Möglichkeit einer gemeinsamen
Klärschlammentsorgung beider Kommunen untersucht werden.
Diese soll folgende Eckpunkte erfüllen:
Auf der Kläranlage Billerbeck (20.000 E + EGW) stehen tlw.
Anlagen zur Verfügung, die für eine gemeinsame Klärschlammtrocknung/Behandlung
nutzbar sind:
Notwendig zur gemeinsamen Entwässerung und Trocknung des
anfallenden Klärschlamm sind folgende Anlagen bzw. Ertüchtigungen:
Das Ziel einer gemeinsamen Klärschlammverwertung ist nach
Auffassung der Betriebsleitung und der Verwaltung der Gemeinde Rosendahl
anzustreben. Dabei sind jedoch die betriebswirtschaftlichen und technischen
Rahmenbedingungen wie auch die mögliche Organisationsform zur Zielerreichung
abzuwägen und darzustellen.
Angestrebt werden soll eine gemeinsame Organisationsform auf Augenhöhe, hierzu bietet sich die
Organisationsform des Zweckverbands bei Kommunen an, auch eine Regelung über
öffentlich rechtliche Vereinbarungen ist möglich.
Diese Art der kommunalen Zusammenarbeit wird vom Land NRW in
der Form gefördert, indem die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von
Kooperationsprojekten bezuschusst wird (IKZ). Der Zuschuss beträgt 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, bei –wie hier vorgesehen- mit 2
nordrhein-westfälischen Beteiligten maximal 175.000 €. Ein Antrag zur
interkommunalen Kooperation soll erarbeitet werden.
Eine weitere Erläuterung erfolgt in der Sitzung.
Rainer Hein
Marion Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ist ggfls. in einer anderen Organisation (Zweckverband) abzuwickeln
Anlagen: