Betreff
Gastronomiekonzept für die Stadt Billerbeck
hier: Vorstellung eines Steuerungskonzeptes für die Gastronomie in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/1825/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Das vorgestellte Konzept wird öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit und den genannten Kammern und Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


Sachverhalt:

 

Wie bereits berichtet, wurde aufgrund der Nachfrage für Gastronomiebetriebe im Zusammenhang mit großflächigem Einzelhandels außerhalb des zentralen Versorgungsgebietes überlegt, wie eine qualifizierte Beurteilung solcher Anfragen erfolgen könnte. Neben dem viel diskutierten Bäckerbistro am Aldi gab es ja auch eine Anfrage für ein Bistro im Gartenfachmarkt in Hamern. Da es bei den Anfragen um für die Unternehmen wichtige Entscheidungen geht, soll eine Beratung für oder gegen einen solchen Ansiedlungswunsch fachkundig hinterlegt werden. Genauso wenig darf es von Bedeutung sein, ob die Anfrage von einem örtlichen Unternehmen oder einem externen Unternehmen kommt.

 

Das Büro Stadt + Handel beschäftigt sich aktuell viel mit der Bedeutung von Gastronomie in den Städten und der Notwendigkeit Steuerungsinstrumente zu entwickeln. Es ist ein neues Instrument und daher noch nicht so weit verbreitet wie Einzelhandelskonzepte. Da das o.g. Büro zudem die Verträglichkeitsanalyse zur Bauleitplanung des Gartenfachmarktes in Hamern erarbeitet hat und daher entsprechende Kenntnisse hat, wurde es mit der Ausführung beauftragt. Die Erarbeitung hat ohne Vorgabe eines bestimmten Ergebnisses stattgefunden. Frau Rahe hat als Tourismusmanagerin der Stadt Billerbeck Grundlagendaten bereitgestellt.

 

Mit dem Steuerungskonzept verfügt die Stadt über eine Argumentationsgrundlage, um Ansiedlungsfragestellungen konkret zu diskutieren. Grundlegend ist für die Einordnung von Planvorhaben die Abgrenzung von Versorgungs- zu Erlebnisgastronomie. Dazu stellt das Gastronomiekonzept eine Bewertungsmatrix bereit. Potenzielle Vorhaben müssen demnach entsprechend der aufgeführten Attribute eingeordnet werden. Wenn das Planvorhaben hinsichtlich der Attribute (z. B. Zielgruppenorientierung, Gestaltung, Stellplatzbedarf) bewertet wurde, kann ein Abgleich erfolgen, wie viele der Attribute für die Billerbecker Erlebnisgastronomie zutreffend sind. Mit dem Prüfschema kann dann final eine Einordnung erfolgen, ob es sich bei dem Planvorhaben um eine Versorgungs- oder Erlebnisgastronomie handelt.

 

Das Ergebnis der Einordnung hat, entsprechend der im Konzept definierten Leitlinien, Auswirkungen auf die räumliche Zulässigkeit des zu prüfenden Betriebes. Die dahinterliegende Grundannahme besteht darin, dass Versorgungsgastronomie keine negativen Auswirkungen auf die Innenstadt ausübt, wohingegen Erlebnisgastronomie zur Stärkung der Innenstadt beitragen kann. Während Versorgungsgastronomie grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet möglich ist, soll Erlebnisgastronomie ausschließlich im Hauptzentrum sowie an ausgewählten gastronomischen Sonderstandorten angesiedelt werden.

 

Frau Ruhr vom Büro Stadt+Handel wird das Konzept in der Sitzung vorstellen. Es wird dann der Niederschrift beigefügt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben. Frau Rahe und Herr Kuhlmann (Citymanagement) können das Konzept den örtlichen Betrieben zuleiten und den Beteiligungsprozess begleiten. Gleichzeitig wird der Bedarf nach einer Präsenzveranstaltung abgefragt. Zudem ist vorgesehen die Verbände und Kammern IHK, Handwerkskammer und DEHOGA zu beteiligen. Die Ergebnisse würden dann zur erneuten Beratung eingebracht. Bevor der Rat abschließend darüber berät ein solches Konzept zur Grundlage seiner Entscheidungen zu nehmen, sollte eine solche Rückkoppelung erfolgen.

Wie Einzelhandels- oder Mobilitätskonzepte dient auch das Gastronomiekonzept als Grundlage für konkrete Entscheidungen oder einer Umsetzung in der Bauleitplanung ohne selbst eine rechtsverbindliche Wirkung zu erzeugen.

 

i. A.                                                       i. A.                                                                      

 

 

Michaela Besecke                           Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                    Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 9.12.2021, TOP 9.1 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                         13.328,- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: