hier: Vorstellung eines Steuerungskonzeptes für die Gastronomie in der Stadt Billerbeck
Sachverhalt:
Wie bereits
berichtet, wurde aufgrund der Nachfrage für Gastronomiebetriebe im Zusammenhang
mit großflächigem Einzelhandels außerhalb des zentralen Versorgungsgebietes
überlegt, wie eine qualifizierte Beurteilung solcher Anfragen erfolgen könnte.
Neben dem viel diskutierten Bäckerbistro am Aldi gab es ja auch eine Anfrage
für ein Bistro im Gartenfachmarkt in Hamern. Da es bei den Anfragen um für die
Unternehmen wichtige Entscheidungen geht, soll eine Beratung für oder gegen
einen solchen Ansiedlungswunsch fachkundig hinterlegt werden. Genauso wenig
darf es von Bedeutung sein, ob die Anfrage von einem örtlichen Unternehmen oder
einem externen Unternehmen kommt.
Das Büro Stadt +
Handel beschäftigt sich aktuell viel mit der Bedeutung von Gastronomie in den
Städten und der Notwendigkeit Steuerungsinstrumente zu entwickeln. Es ist ein
neues Instrument und daher noch nicht so weit verbreitet wie
Einzelhandelskonzepte. Da das o.g. Büro zudem die Verträglichkeitsanalyse zur
Bauleitplanung des Gartenfachmarktes in Hamern erarbeitet hat und daher
entsprechende Kenntnisse hat, wurde es mit der Ausführung beauftragt. Die
Erarbeitung hat ohne Vorgabe eines bestimmten Ergebnisses stattgefunden. Frau
Rahe hat als Tourismusmanagerin der Stadt Billerbeck Grundlagendaten bereitgestellt.
Mit dem Steuerungskonzept verfügt die Stadt über
eine Argumentationsgrundlage, um Ansiedlungsfragestellungen konkret zu
diskutieren. Grundlegend ist für die Einordnung von Planvorhaben die Abgrenzung
von Versorgungs- zu Erlebnisgastronomie. Dazu stellt das Gastronomiekonzept
eine Bewertungsmatrix bereit. Potenzielle Vorhaben müssen demnach entsprechend
der aufgeführten Attribute eingeordnet werden. Wenn das Planvorhaben
hinsichtlich der Attribute (z. B. Zielgruppenorientierung, Gestaltung,
Stellplatzbedarf) bewertet wurde, kann ein Abgleich erfolgen, wie viele der
Attribute für die Billerbecker Erlebnisgastronomie zutreffend sind. Mit dem
Prüfschema kann dann final eine Einordnung erfolgen, ob es sich bei dem
Planvorhaben um eine Versorgungs- oder Erlebnisgastronomie handelt.
Das Ergebnis der Einordnung hat, entsprechend der
im Konzept definierten Leitlinien, Auswirkungen auf die räumliche Zulässigkeit
des zu prüfenden Betriebes. Die dahinterliegende Grundannahme besteht darin,
dass Versorgungsgastronomie keine negativen Auswirkungen auf die Innenstadt
ausübt, wohingegen Erlebnisgastronomie zur Stärkung der Innenstadt beitragen
kann. Während Versorgungsgastronomie grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet
möglich ist, soll Erlebnisgastronomie ausschließlich im Hauptzentrum sowie an
ausgewählten gastronomischen Sonderstandorten angesiedelt werden.
Frau Ruhr vom Büro Stadt+Handel wird das Konzept in
der Sitzung vorstellen. Es wird dann der Niederschrift beigefügt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen der Öffentlichkeit Gelegenheit zu einer
Stellungnahme zu geben. Frau Rahe und Herr Kuhlmann (Citymanagement) können das
Konzept den örtlichen Betrieben zuleiten und den Beteiligungsprozess begleiten.
Gleichzeitig wird der Bedarf nach einer Präsenzveranstaltung abgefragt. Zudem
ist vorgesehen die Verbände und Kammern IHK, Handwerkskammer und DEHOGA zu
beteiligen. Die Ergebnisse würden dann zur erneuten Beratung eingebracht. Bevor
der Rat abschließend darüber berät ein solches Konzept zur Grundlage seiner
Entscheidungen zu nehmen, sollte eine solche Rückkoppelung erfolgen.
Wie Einzelhandels- oder Mobilitätskonzepte dient
auch das Gastronomiekonzept als Grundlage für konkrete Entscheidungen oder
einer Umsetzung in der Bauleitplanung ohne selbst eine rechtsverbindliche
Wirkung zu erzeugen.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin