Sachverhalt:
Die Stadt
Billerbeck hat zum Schuljahr 2005/2006 die Offene Ganztagsschule im
Primarbereich eingeführt. Hierzu wurde am 19.04.2005 der Kooperationsvertrag
zwischen der Stadt Billerbeck, dem Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Billerbeck e.V. und der Kath. Ludgeri Grundschule geschlossen. Die Finanzierung
dieses Angebotes erfolgt gemäß des beigefügten Runderlasses des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung (veröffentlicht in der BASS 12-63-Nr.2 ) erfolgt
im Wesentlichen über 2 Säulen.
Zum einem
gewährt das Land NRW je Kind einen Grundfestbetrag von 1.012,00 € bzw. 1.825,00
€ für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Schuljahr.
Darüber hinaus gewährt das Land NRW für die Kapitalisierung von 0,1
Lehrerstellen 340,00 € bzw. 639,00 € für Kinder mit sonderpädagogischen
Förderbedarfen.
Zum anderem
können die Schulträger gemäß § 8 des Runderlasses Elternbeiträge bis zu rund
220,00 € ab dem Schuljahr 2022/23 erheben.
Zum neuen
Schuljahr sind rund 115 Kinder für die OGS angemeldet worden. Der Verein
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. erhält für die Durchführung des
Angebotes die o.a. aufgeführte Landesförderung, sowie aufgrund des
Kooperationsvertrages einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 1.042,50 € je Kind
pro Schuljahr.
Dieser
kommunale Zuschuss wird in Teilen durch die Elternbeiträge finanziert.
Die Stadt
Billerbeck hat ferner noch eigene Personalkosten für den Betrieb der OGS in
Höhe von rd. 10.000,00 € jährlich. (Antragswesen, Elternbeitragsfestsetzung,
Bufdi etc.)
Die Stadt
Billerbeck erhebt gemäß, der am 13. Dezember 2012 beschlossen Satzung, seit
fast 10 Jahren unveränderte Elternbeiträge.
Die
Verwaltung hat in der Vergangenheit angekündigt eine Überprüfung der
Elternbeiträge vorzunehmen. Dabei sollte die Gesamtfinanzierung dargestellt
werden. Außerdem bestand der Wunsch die Einkommensstaffelung zu erweitern.
Gesamtkosten
werden im Produkt 03011 Grundschule veranschlagt. Die nachfolgenden
Berechnungen beziehen sich auf das zukünftige Beitragsjahr mit 115 Kindern (100
+ 15 mit Förderbedarf) ohne Berücksichtigung der neuen Beitragssätze.
Erträge: Landeszuschuss 172.160,00 €
Elternbeträge 99.953,40 €
272.113,40
€
Ausgaben: Zuwendung an KJFH e.V. 292.047,50 €
Personalaufwendungen 10.000,00 €
302.047,50
€
Saldo: Fehlbedarf 29.934,10 €
Die jetzige
Beitragsstruktur sieht wie folgt aus:
Schuljahr
2021/2022 |
|||||
Einkommen |
Anzahl |
Monats-beitrag |
Beitragsauf-kommen
je Monat |
Durch-schnitt |
|
bis |
15.000,00 € |
29 |
25,00 € |
725,00 € |
|
bis |
25.000,00 € |
16 |
40,00 € |
640,00 € |
|
bis |
45.000,00 € |
16 |
70,00 € |
1.120,00 € |
|
bis |
70.000,00 € |
11 |
100,00 € |
1.100,00 € |
|
übeR |
70.000,00 € |
31 |
125,00 € |
3.875,00 € |
|
103 |
7.460,00 € |
72,43 € |
|||
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen die Beitragsstruktur feingliederiger auszugestalten und die
Beitragshöhe für höhere Einkommen stärker anzuheben wie die von geringeren
Einkommensbeziehern.
Schuljahr
2022/2023 |
|||||
Einkommen |
Anzahl |
Monatsbeitrag |
Beitragsau-fkommen
je Monat |
Durch-schnitt |
|
bis |
10.000,00 € |
15 |
15,00 € |
225,00 € |
|
bis |
20.000,00 € |
25 |
30,00 € |
750,00 € |
|
bis |
30.000,00 € |
8 |
45,00 € |
360,00 € |
|
bis |
40.000,00 € |
8 |
60,00 € |
480,00 € |
|
bis |
50.000,00 € |
9 |
80,00 € |
720,00 € |
|
bis |
60.000,00 € |
4 |
100,00 € |
400,00 € |
|
bis |
70.000,00 € |
8 |
125,00 € |
1.000,00 € |
|
bis |
80.000,00 € |
6 |
150,00 € |
900,00 € |
|
über |
80.000,00 € |
20 |
175,00 € |
3.500,00 € |
|
103 |
8.335,00 € |
80,92 € |
|||
Steigerung |
11,74% |
Durch die
vorgeschlagene Anpassung werden als Mehreinnahmen rund 11.700,00 € erwartet. Es
verbleibt nach wie vor ein Defizit in Höhe von rund 18.200,00 €.
Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem beigefügten Antrag vom 7.12.2020
beantragt,
eine weitergehende Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder einzuführen. Die
jetzige Satzungsregelung sieht eine Beitragsermäßigung von 25 % für
Geschwisterkinder vor. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die jetzige
Regelung beizubehalten. Eine andere Regelung hätte zur Folge, dass die
ausfallenden Beiträge durch die anderen Eltern aufgefangen werden müssten und
würde eine weitere Beitragssteigerung nach sich ziehen.
Die entsprechende
neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an
Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der Stadt Billerbeck
ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls eine Synopse über die redaktionellen
Änderungen sowie die neue Beitragsstruktur.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7.12.2020
Anlagen:
Runderlass zum
offenen Ganztag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (Baas 12-63 Nr.
2)
Satzung über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS
Synopse der
Satzung
Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2020