Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0584/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Billerbeck hat zum Schuljahr 2005/2006 die Offene Ganztagsschule im Primarbereich eingeführt. Hierzu wurde am 19.04.2005 der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Billerbeck, dem Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. und der Kath. Ludgeri Grundschule geschlossen. Die Finanzierung dieses Angebotes erfolgt gemäß des beigefügten Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (veröffentlicht in der BASS 12-63-Nr.2 ) erfolgt im Wesentlichen über 2 Säulen.

 

Zum einem gewährt das Land NRW je Kind einen Grundfestbetrag von 1.012,00 € bzw. 1.825,00 € für Kinder mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung pro Schuljahr. Darüber hinaus gewährt das Land NRW für die Kapitalisierung von 0,1 Lehrerstellen 340,00 € bzw. 639,00 € für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarfen.

 

Zum anderem können die Schulträger gemäß § 8 des Runderlasses Elternbeiträge bis zu rund 220,00 € ab dem Schuljahr 2022/23 erheben.

 

Zum neuen Schuljahr sind rund 115 Kinder für die OGS angemeldet worden. Der Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe e.V. erhält für die Durchführung des Angebotes die o.a. aufgeführte Landesförderung, sowie aufgrund des Kooperationsvertrages einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 1.042,50 € je Kind pro Schuljahr.

 

Dieser kommunale Zuschuss wird in Teilen durch die Elternbeiträge finanziert.

Die Stadt Billerbeck hat ferner noch eigene Personalkosten für den Betrieb der OGS in Höhe von rd. 10.000,00 € jährlich. (Antragswesen, Elternbeitragsfestsetzung, Bufdi etc.)

 

Die Stadt Billerbeck erhebt gemäß, der am 13. Dezember 2012 beschlossen Satzung, seit fast 10 Jahren unveränderte Elternbeiträge.

 

Die Verwaltung hat in der Vergangenheit angekündigt eine Überprüfung der Elternbeiträge vorzunehmen. Dabei sollte die Gesamtfinanzierung dargestellt werden. Außerdem bestand der Wunsch die Einkommensstaffelung zu erweitern.

 

Gesamtkosten werden im Produkt 03011 Grundschule veranschlagt. Die nachfolgenden Berechnungen beziehen sich auf das zukünftige Beitragsjahr mit 115 Kindern (100 + 15 mit Förderbedarf) ohne Berücksichtigung der neuen Beitragssätze.


Erträge:                              Landeszuschuss                               172.160,00 €

                                               Elternbeträge                                     99.953,40 €

                                                                                                                              272.113,40 €

 

Ausgaben:                          Zuwendung an KJFH e.V.                              292.047,50 €

                                               Personalaufwendungen                                10.000,00 €

                                                                                                                              302.047,50 €

 

Saldo:                   Fehlbedarf                                                           29.934,10 €

 

Die jetzige Beitragsstruktur sieht wie folgt aus:

 

Schuljahr 2021/2022

Einkommen

Anzahl

Monats-beitrag

Beitragsauf-kommen je Monat

Durch-schnitt

bis

   15.000,00 €

29

      25,00 €

           725,00 €

bis

   25.000,00 €

16

      40,00 €

           640,00 €

bis

   45.000,00 €

16

      70,00 €

       1.120,00 €

bis

   70.000,00 €

11

    100,00 €

       1.100,00 €

übeR

   70.000,00 €

31

    125,00 €

       3.875,00 €

103

 7.460,00 €

    72,43 €

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die Beitragsstruktur feingliederiger auszugestalten und die Beitragshöhe für höhere Einkommen stärker anzuheben wie die von geringeren Einkommensbeziehern.

 

Schuljahr 2022/2023

Einkommen

Anzahl

Monatsbeitrag

Beitragsau-fkommen je Monat

Durch-schnitt

bis

   10.000,00 €

15

      15,00 €

           225,00 €

bis

   20.000,00 €

25

      30,00 €

           750,00 €

bis

   30.000,00 €

8

      45,00 €

           360,00 €

bis

   40.000,00 €

8

      60,00 €

           480,00 €

bis

   50.000,00 €

9

      80,00 €

           720,00 €

bis

   60.000,00 €

4

    100,00 €

           400,00 €

bis

   70.000,00 €

8

    125,00 €

       1.000,00 €

bis

   80.000,00 €

6

    150,00 €

           900,00 €

über

   80.000,00 €

20

    175,00 €

       3.500,00 €

103

       8.335,00 €

    80,92 €

Steigerung

11,74%

 

 

Durch die vorgeschlagene Anpassung werden als Mehreinnahmen rund 11.700,00 € erwartet. Es verbleibt nach wie vor ein Defizit in Höhe von rund 18.200,00 €.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit dem beigefügten Antrag vom 7.12.2020 

beantragt, eine weitergehende Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder einzuführen. Die jetzige Satzungsregelung sieht eine Beitragsermäßigung von 25 % für Geschwisterkinder vor. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die jetzige Regelung beizubehalten. Eine andere Regelung hätte zur Folge, dass die ausfallenden Beiträge durch die anderen Eltern aufgefangen werden müssten und würde eine weitere Beitragssteigerung nach sich ziehen.  

 

 

Die entsprechende neue Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der Stadt Billerbeck ist als Anlage beigefügt. Ebenfalls eine Synopse über die redaktionellen Änderungen sowie die neue Beitragsstruktur.

 

I.A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 

  

  

 


Bezug:       Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 7.12.2020   

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Runderlass zum offenen Ganztag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (Baas 12-63 Nr. 2)

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS

Synopse der Satzung

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.12.2020