Betreff
Flüchtlingssituation in Billerbeck/ Förderung der Integration von Geflüchteten
Vorlage
FBS/0087/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation in Billerbeck wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag der CDU Fraktion auf Schaffung weiterer Stellenanteile im Fachbereich Soziales wird zurückgestellt, bis ein zusätzlicher Bedarf erkennbar ist, und soweit er die Gründung eines Beirates betrifft abgelehnt, da es bereits bestehende Strukturen in Billerbeck gibt.

 

 


Sachverhalt:

 

Wie in den letzten Sitzungen des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses berichtet, hat sich die Zahl der Flüchtlinge in Billerbeck deutlich erhöht. So sind seit Anfang März 2022 insgesamt 91 Flüchtlinge in Billerbeck angekommen, darunter hauptsächlich Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine.

 

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Vorstehende Grafik lässt erkennen, dass zum Anfang der Ukraine-Krise eine sehr diffuse Zu- bzw. Abwanderung zu verzeichnen war. Um Ostern herum erfolgte wohl ein Höhepunkt der Zuweisungen und in den letzten Wochen ließ der Zuweisungsdruck aus der Ukraine vorsichtig betrachtet deutlich nach. Ob dieser Trend so beibehalten wird kann verlässlich zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.

Die in den letzten Monaten zugezogenen Flüchtlinge sind aktuell wie folgt untergebracht:

-       21 Ukrainerinnen und Ukrainer bei Gastfamilien

-         7 Ukrainerinnen und Ukrainer mit eigenen Mietverhältnissen

-       36 Ukrainerinnen und Ukrainer in städtischen Gemeinschaftsunterkünften

-       27 sonstige Flüchtlinge in städtischen Gemeinschaftsunterkünften

 

Die ersten Eingliederungsgespräche mit Flüchtlingen aus der Ukraine ergaben, dass viele natürlich den Wunsch haben, wieder in ihr Heimatland zurückkehren zu können. Mittlerweile zeichnet sich aber auch ab, dass deutlich mehr Ukrainer und Ukrainerinnen als ursprünglich angenommen sich vorstellen können, auch dauerhaft in Deutschland wohnen zu wollen. Sicherlich wird sich der Bleibewunsch noch weiter entwickeln in Abhängigkeit von der tatsächlichen Entwicklung im Kriegsgebiet bezogen auf die Dauer des Krieges und dem Zerstörungsgrad der dortigen Infrastruktur. Ob also aus der Ukraine Geflüchtete nur kurzfristig oder langfristig in Billerbeck integriert werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest und unterscheidet sich insofern von anderen Flüchtlingskrisen, wo die Option einer Rückkehr in das Heimatland oftmals gar nicht bestand. Es gilt hier also genau zu beobachten, wie sich die Situation entwickelt. Daran bemisst sich auch die Art der Eingliederung. Reicht evtl. eine kurzfristige Eingliederung in eine Arbeit (soweit Sprachkenntnisse dieses zulassen) oder bedarf es beispielweise doch längerfristiger Integrationskurse.

 

Statistische Zahlen aus der Verteilstatistik nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz besagen, dass der Abwärtstrend bezogen auf die Erfüllungsquote aller Geflüchteten (also inclusive Ukraine) angehalten werden konnte. So betrug die Erfüllungsquote Anfang März 2022 bei rd. 105 %, es lag also eine Übererfüllung vor, und sank dann zu Ende März erheblich auf nur noch rd. 54 %. Mittlerweile beträgt die Erfüllungsquote wieder 64 %. Auch hier wird man die Entwicklung beobachten müssen, da die Erfüllungsquoten der einzelnen Städte und Gemeinden in NRW doch sehr unterschiedlich sind. Von einer gleichmäßigen Verteilung aller Flüchtlinge kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesprochen werden. Es wird wohl auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis eine valide Aussagefähigkeit dieser Statistik erreicht wird.

 

Neben den Beobachtungen vorgenannter Entwicklungen müssen aber auch Maßnahmen gegen akute Notlagen getroffen werden.

So galt es in den letzten Wochen für die Flüchtlinge eine (übergangsweise) Unterkunft zu finden und den laufenden Lebensunterhalt inclusive Krankenversorgung zu sichern. Dabei wurde und wird bei Bedürftigkeit die Hilfe über das Asylbewerberleistungsgesetz abgedeckt. Darüber hinaus mussten nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes Erstuntersuchungen für Bewohner von Gemeinschafts- einrichtungen organisiert und durchgeführt werden. Natürlich sind auch die Wünsche der Geflüchteten bezogen auf Sprach- und Integrationskurse, Aufnahme einer Arbeit, Kinderbetreuung in KiTas und Schulen, Vermittlung eigener Mietverhältnisse und vieles mehr zu berücksichtigen.

 

Bei der Bewältigung all dieser Aufgaben sind viele Akteure in Billerbeck tätig. Natürlich leisten hier die Gastfamilien einen sehr wertvollen Beitrag. Aber auch das bestehende Netzwerk Flüchtlingsarbeit ist weiterhin sehr aktiv, um bestehende Probleme zu erkennen und Lösungsansätze zu finden. Durch diese Vernetzung gibt es einen Austausch zwischen der Flüchtlingsinitiative „Hiergeblieben“, der Schulsozialarbeit und den Schulen, dem einLADEN mit dem Ankommenstreffpunkt, der Caritas Billerbeck mit der Textil-Oase und der Fahrradwerkstatt, dem Verein Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, der sozialen Betreuung durch die DRK-Flüchtlingsbetreuung und dem Fachbereich Soziales der Stadt Billerbeck, der auch für weitere Vereine und Verbände oder Einzelpersonen als Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung steht.

 

Darüber hinaus gibt es durch eine Gesetzesänderung vom 20. Mai 2022 mittlerweile ab dem 01.06.2022 eine weitere Erleichterung für Flüchtlinge aus der Ukraine durch die grundsätzliche Möglichkeit des Zuganges in das Leistungssystem der Sozialgesetzbücher Zwei und Zwölf (SGB II und SGB XII). Allerdings ist auch hier die Voraussetzung, dass die Flüchtlinge im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz sind oder zumindest eine Fiktionsbescheinigung haben. Nach jetzigem Stand (29.05.2022) können insgesamt 25 Ukrainer in Billerbeck vom Rechtskreiswechsel somit noch nicht profitieren. Hier verzögert sich der Zugang in das SGB und damit auch zu den BAMF-geförderten Sprach- und Integrationskursen somit um mindestens einen Monat. Ein Grund für diese Verzögerung liegt darin, weil die Ausländerbehörde ab Juni 2022 keine Fiktionsbescheinigung mehr ohne eine erkennungsdienstliche Behandlung ausstellen darf. Auch liegen zudem oftmals Ausweispapiere oder Geburtsbescheinigungen nur in kyrillischer Schrift vor und müssen erst amtlich übersetzt werden.

Bei allen bestehenden Schwierigkeiten und mitunter auch überraschenden Entwicklungen, gesetzlichen Änderungen und vielen für Flüchtlinge neuen Anträgen (beispielsweise Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, Kindergeld) steht der Fachbereich Soziales helfend zur Seite. Dieses ist auch als Integration zu verstehen und kann aktuell mit folgenden Ressourcen geschafft werden:

a)    Durch den grundsätzlich möglichen Zugang in das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch steht im Rahmen der Sachbearbeitung / Hilfegewährung ein Fallzahlenkorridor von 1 Vollzeitäquivalente für 95 bis 110 Fälle zur Verfügung. Trotz der Corona Krise gibt es hier wieder ein freies Potential ohne die Belastungsgrenze zu überschreiten, bedingt durch die insgesamt geringe Arbeitslosigkeit im Kreis Coesfeld. Auch hier unterscheidet sich die aktuelle Flüchtlingskrise zu vorhergehenden, da früher in der Regel ein monatelanger Verbleib im Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes normal war.

b)    Für die weitergehende Vermittlung in Sprach- und Integrationskurse sowie in den Arbeitsmarkt wird in Billerbeck ein Fallmanagement mit den gleichen Gründen wie zu a) vorgehalten.

c)    Darüber hinaus gibt es im SGB II weitere Eingliederungsmöglichkeiten und Eingliederungsmaßnahmen in den Arbeitsmarkt, welche beim Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht zugänglich wären. Damit einher gehen auch Maßnahmen zur Feststellung von psychischen Defiziten. Hier bringen weitere Bildungsträger wie zum Beispiel IBP e.V., GEBA mBH, Kolping Bildungswerk, Handwerksbildungsstätten e.V., Havixbecker Modell e.V. weitere Personalressourcen ein.

d)    Bezogen auf den Vertrag der sozialen Betreuung von Flüchtlingen durch die DRK Flüchtlingsbetreuung wurde im Herbst des letzten Jahres der Betreuungsvertrag um 2 weitere Jahre verlängert. Ausgangslage war ein Betreuungsumfang von 40 Stunden pro Woche. Aufgrund der Schwierigkeiten bei der Besetzung einer Teilzeitstelle beim DRK wurden tatsächlich bis einschließlich März 2022 nur 30 Arbeitsstunden pro Woche erfüllt. Ab April 2022 wird dieses Defizit mit wöchentlich 6 Stunden zusätzlicher Arbeit (also insgesamt 46 Stunden pro Woche) bis in den Winter 2022 abgebaut.

e)    Eine weitere neue Betreuungsmöglichkeit wird sich durch den positiven Zuschlag im Rahmen des Kommunalen Case-Managements ergeben. Danach werden kreisweit 6 weitere Vollzeitäquivalenten auf gemeindlicher oder städtischer Ebene neu geschaffen. Die Stundenaufteilung ist noch nicht abschließend ausgehandelt, dürfte für die Stadt Billerbeck aber bei rd. 12 Stunden pro Woche liegen.

f)     Über das Kommunale Integrationszentrum (KI) des Kreises Coesfeld werden weitere Betreuungsstunden insbesondere für Dolmetschertätigkeiten angefordert. Darüber hinaus ist das KI auch Ansprechpartner beim städtischen Flüchtlingsnetzwerk. Bezogen auf Übersetzungstätigkeiten leistet eine städtische Mitarbeiterin wertvolle Hilfe.

 

 

Unter Abwägung der noch ausstehenden und bisher noch nicht absehbaren Entwicklungen auch unter dem zeitlichen Aspekt bleibt festzustellen, dass es aktuell in Billerbeck ein gut aufgestelltes Netzwerk für die Flüchtlingsarbeit gibt. Dieses betrifft sowohl den ehrenamtlichen als auch den professionellen Part. Gleichwohl bleibt festzustellen, dass die aktuelle Lage für alle Beteiligten sehr fordernd ist. Vieles geht vielleicht nicht sofort. Aber es darf auch auf eine vorsichtige Entspannung der Lage in absehbarer Zeit gehofft werden. Darüber hinaus kann festgestellt werden, dass im Vergleich zu früheren Flüchtlingskrisen schon jetzt über den Fachbereich Soziales zusätzliche Personalressourcen erschlossen werden.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

 

Martin Struffert                                                              Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                         Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:            a) Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 03.05.2022, TOP 13 ö. S.

                         b) Antrag der CDU Fraktion vom 27.03.2022

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Antrag der CDU Fraktion vom 27.03.2022