Betreff
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck vom 18. Dezember 2012;
7. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0616/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die 7. Änderungssatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird in der Sitzungsvorlage des Umweltausschusses vom 25.08.2022 beigefügten Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Verkündung vom 01.02.2022 ist das vierte Gesetz zur Änderung des Landesabfallgesetzes verkündet worden und am 19.02.2022 in Kraft getreten. Das Landesabfallgesetz NRW trägt in Anknüpfung an das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes jetzt den Titel „Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW).

 

Da sich die Abfallsatzung der Stadt Billerbeck ebenfalls auf das alte Landesabfallgesetz bezieht, ist eine Änderung nach Vorgabe der Mustersatzung des Städte- u. Gemeindebundes nötig.

 

 

Mehrfach wurde der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern im Außenbereich an die Verwaltung herangetragen, die Leerungsintervalle zu verkürzen. Da auch im Außenbereich, wie auch im Innenbereich, viel Kartonagen und Papierverpackungen anfallen, sollte dem veränderten Verhalten Rechnung getragen werden. Viele Bürger berichten, dass sie ihr Papier zwischenzeitlich aufgrund des langen Intervalls selbst zu Entsorgungsmöglichkeiten wie Containerdiensten usw. bringen, woraus die Verwertungserlöse nicht den Gebührenzahlern der Stadt Billerbeck zugerechnet werden. Aufgrund des dadurch zu erzielenden Mehrerlöses für die Altpapierverwertung zur Gebührenminderung der Abfallkosten in der Stadt Billerbeck, tragen sich die Mehrkosten für die Sammlung und den Transport von alleine. Mit Zusatzkosten, die sich auf die Abfallgebühren für alle Gebührenzahler auswirken würden, wird durch diese Umstellung nicht gerechnet.

 

Aus diesem Grunde wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, die Abfuhrintervalle für die Papiergefäße im Außenbereich von bislang 8-wöchentlich auf 4-wöchentlich umzustellen.

 

Beide Änderungen wurden in die derzeit gültige Abfallsatzung der Stadt Billerbeck (6. Änderungsfassung) eingearbeitet. Sämtliche Änderungen sind in Anlage 1 markiert.

 

Hierzu ergibt sich entsprechend die 7. Änderungssatzung, die als Entwurf (Anlage 2) dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist. Um Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen:

1)    Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck v. 18.12.2012

       (6. Änderungs-fassung), Entwurf mit markierten Änderungen

2)    Entwurf 7. Änderungssatzung Abfallentsorgung