hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Ergebnisse aus den
Beteiligungsverfahren:
1. Die Bedenken der Bürgerinitiative „Gegenwind Osthellermark“ werden nicht berücksichtigt.
2. Die Hinweise der Amprion GmbH und der deutschen Flugsicherung werden zur Kenntnis genommen.
Abschließende
Beschlüsse:
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander die Aufhebung des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark” mit den örtlichen Bauvorschriften, der Begründung und dem Umweltbericht. Nach der Aufhebung des Bebauungsplanes richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist die Aufhebungssatzung (Aufhebung des Bebauungsplanes) ortsüblich bekannt zu machen.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21.
Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 12. Mai 2022 bis zum 13. Juni 2022 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Weder von privater
noch von öffentlicher Seite sind in die Abwägung zusätzliche einzustellende
Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I
aufgelistet.
Die Stellungnahmen
aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als Grundlage der Abwägung
ebenfalls noch einmal beigefügt (Anlage II).
Die Aufstellungen
mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Aufhebung des
Bebauungsplans zu beschließen. Zukünftig richtet sich die Zulässigkeit von
Vorhaben nach § 35 BauGB.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 26.04.2022, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.04.2022, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 03.05.2022, TOP 8 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
· Anlage I – Abwägungstabelle gem. §§ 3 (2) / 4 (2) BauGB
· Anlage II – Abwägungstabelle gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB
· Entwurf des Aufhebungsplanes des Bebauungsplanes „Windeignungsbereich Osthellermark“ - Entwurf Planzeichnung-
·
Entwurf der Begründung mit Umweltbericht