hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
1.
Für das Plangebiet wird die Aufstellung der 1.
Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen. Das Plangebiet
liegt südöstlich des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung
Billerbeck-Kirchspiel, Flur 21. Es wird wie folgt begrenzt:
Im Nordwesten
durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 382 - am südlichen Grenzpunkt
beginnend bis zum Flurstück 384 (Holtmanns Stiege) -. Dieses in nordöstliche
Richtung kreuzend und weiterverlaufend auf dem Flurstück 174 in einem Winkel
von 80° zu dem Flurstück 384 rd. 170 m in nordöstliche Richtung.
Im Nordosten verläuft die Grenze in
einem Winkel von rd. 100° in südöstliche Richtung bis sie nach ca. 250 m auf
das Flurstück 87 trifft, hier gradlinig weiterverläuft und das Flurstück 88 (K
18) kreuzt bis zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 91.
Im Osten durch die westliche Grenze
des Flurstückes 91, weiter durch die nördliche Grenze des Flurstückes 5, Flur
56, und durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, Flur 56.
Im Süden durch die nord- bzw.
nordöstliche Grenze des Flurstückes 135 und weiter durch die nordwestliche
Grenze des Flurstückes 132.
Im Südwesten durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 137 bis zur
nordwestlichen Grenze des Plangebietes.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.
4. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.
5. Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Sachverhalt:
Bereits in den o. g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes beraten. Entsprechend der Beschlusslage sind die Unterlagen zum vereinfachten Verfahren vorbereitet worden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksschusses vom 26.04.2022, TOP 2 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.04.2022, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 03.05.2022, TOP 9 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,-- €
Anlagen (Nur im Ratsinfosystem):
Entwurf der
Bebauungsplanänderung
Entwurf der
Begründung