Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Ferienpark Gut Holtmann"
hier: Aufstellungsbeschluss und Durchführung der Beteiligungsverfahren
Vorlage
FBPB/1838/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.         Für das Plangebiet wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ beschlossen. Das Plangebiet liegt südöstlich des Stadtgebietes Billerbeck in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 21. Es wird wie folgt begrenzt:

 

         Im Nordwesten durch die südöstliche Grenze des Flurstückes 382 - am südlichen Grenzpunkt beginnend bis zum Flurstück 384 (Holtmanns Stiege) -. Dieses in nordöstliche Richtung kreuzend und weiterverlaufend auf dem Flurstück 174 in einem Winkel von 80° zu dem Flurstück 384 rd. 170 m in nordöstliche Richtung.
Im Nordosten verläuft die Grenze in einem Winkel von rd. 100° in südöstliche Richtung bis sie nach ca. 250 m auf das Flurstück 87 trifft, hier gradlinig weiterverläuft und das Flurstück 88 (K 18) kreuzt bis zum nördlichen Grenzpunkt des Flurstückes 91.
Im Osten durch die westliche Grenze des Flurstückes 91, weiter durch die nördliche Grenze des Flurstückes 5, Flur 56, und durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 1, Flur 56.
Im Süden durch die nord- bzw. nordöstliche Grenze des Flurstückes 135 und weiter durch die nordwestliche Grenze des Flurstückes 132.
Im Südwesten durch die nordöstliche Grenze des Flurstückes 137 bis zur nordwestlichen Grenze des Plangebietes.

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Die Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird auf die Umweltprüfung und den Umweltbericht verzichtet.

4.         Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ferienpark Gut Holtmann“ und der Entwurf der Begründung werden gebilligt.

5.         Nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB wird die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt und die berührten Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in den o. g. Sitzungen wurde über die geplante Änderung des Bebauungsplanes beraten. Entsprechend der Beschlusslage sind die Unterlagen zum vereinfachten Verfahren vorbereitet worden. Im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB wird den Bürgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Parallel wird die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

 

i. A.                                                                       i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                                          Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksschusses vom 26.04.2022, TOP 2 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.04.2022, TOP 3 ö.S., und des Rates vom 03.05.2022, TOP 9 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen (Nur im Ratsinfosystem):

Entwurf der Bebauungsplanänderung

Entwurf der Begründung