Betreff
Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kleinwindanlage an der städtischen Kläranlage
hier: Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens
Vorlage
FBPB/1839/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- uns Bauausschuss:                  

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird erteilt und einer Ausnahme von der Ausschlusswirkung wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Der Abwasserbetrieb hat eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Kleinwindanlage mit einer Gesamthöhe von 40 m auf dem Gelände der Kläranlage gestellt. Die Stadt Billerbeck wird um ihr gemeindliches Einvernehmen gebeten. Da die Fläche im Außenbereich liegt und die Stadt Billerbeck über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit Konzentrationszonen für Windenergie mit Ausschlusswirkung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB verfügt, wird dabei auch abgefragt ob einer Ausnahme zugestimmt wird.

 

Die Windenergieanlage ist nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB als mitgezogene Nebenanlage zur Kläranlage privilegiert. Sie unterliegt damit nicht den Einschränkungen der 1.000 Meter Regel zu bestehenden und neuen Wohngebieten für Anlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Auch wenn die Prüfung damit obsolet ist, sei hier angemerkt, dass sie zum Baugebiet „Gantweger Bach“ und zu möglichen Siedlungsflächenerweiterungen bis an die L 581 über 1.000 m entfernt liegt.

 

Wie bereits in der v. g. Sitzung zu Kleinwindrädern bis 10 Meter Höhe erörtert, ist nun zu prüfen, ob für die geplante Anlage eine Atypik vorliegt, so dass eine Ausnahme von der Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB möglich ist.

Die Nabenhöhe der Anlage ist mit 30 Metern geplant, der Rotor hat demnach einen Durchmesser von 20 Meter. Anders als bei den bereits beratenen Anlagen kann eine Anlage von 40 Metern Höhe eine ganz andere Wirkung in den Außenbereich hervorrufen. Eine pauschale Aussage ist daher nicht denkbar, sondern der Einzelfall ist hier zu betrachten.

Die geplante Kleinwindanlage ist nicht raumbedeutsam und liegt im räumlichen Zusammenhang mit dem Industriegebiet Hamern. Dort befinden sich bauliche Anlage, welche ähnlich hoch und höher sind. Die Sprühtürme haben eine Höhe von bis zu 40 Metern und sind als kompakte Blöcke (z.B. Volumen Bauteil 32c: 20mx20mx40m) im Raum sehr dominant. Der gemauerte Fabrikschornstein ist mit einer Höhe von 64 Metern die höchste bauliche Anlage in der Umgebung. Das Geländeniveau Kläranlage/Industriegebiet liegt dabei ungefähr auf gleicher Höhe (± 100m ü. NHN).

 

Vor diesem Hintergrund ist nach Auffassung der Verwaltung eine Ausnahme von der Ausschlusswirkung begründbar. Ggfls. werden Betriebe im nördlichen Industriegebiet ebenfalls Interesse an der Errichtung von Kleinwindanlagen haben. Diese könnten als Nebenanlagen zu Gewerbebetrieben auch ohne die Nutzung einer Ausnahmeregelung zulässig sein, da die Ausschlusswirkung sich ja nur auf den Außenbereich bezieht und nicht auf den Innenbereich. Hierbei sind jedoch die zahlreichen Wohnhäuser im Gebiet und notwendige Abstände und Beschränkungen bei den möglichen Höhen zu berücksichtigen. Sofern sich konkrete Vorhaben ergeben, wird verwaltungsseitig berichtet.

 

 

i. A.                                                       i. A.                                                                      

 

 

 

Michaela Besecke                           Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                    Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 26.04.2022, TOP 3 ö.S., und des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 28.04.2022, TOP 4 ö.S., und des Rates vom 03.05.2022, TOP 10 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:             


Anlagen:

 

Nur Ratsinfosystem:

Lageplan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Foto Industriegebiet: