hier: Ersatzbepflanzung von Bäumen an Straßen und Feldwegen im Außenbereich
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die vorhandenen Obstbaumalleen und Streuobstwiesen sind als wichtiges Strukturelement für die münsterländische Parklandschaft nach Möglichkeit zu erhalten.
Als Grundlage für die Durchführung von regelmäßigen Pflegemaßnahmen ist ein Grünflächenkataster mit einem Pflegekonzept zu erarbeiten. Entsprechende finanzielle Mittel sind im Jahr 2023 hierfür und jährlich für die laufende Pflege der Obstbäume in den Produkthaushalt einzustellen.
Die Ersatzbepflanzung von Obstbäumen erfolgt nach Möglichkeit im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Ausbau von Wirtschaftswegen.
Sachverhalt:
Die Bürgeranregung
von Frau Dr. Perick auf Ersatzbepflanzung von Bäumen an Straßen und Feldwegen
im Außenbereich wurde in der Sitzung des Rates am 21.06.2022 an den Bezirks-
und Umweltausschuss verwiesen.
Frau Dr. Perick
weist in ihrer Anregung auf die Bedeutung von Obstbäumen an Feldwegen und
Straßen für die münsterländische Parklandschaft hin und regt an, diese zu
erhalten und bei Bedarf entsprechende Ersatzbepflanzungen vorzunehmen.
Obstbaumreihen und
Streuobstwiesen stellen wichtige Strukturelemente für die hiesige
Parklandschaft dar. Neben ihrer prägenden Bedeutung für das Landschaftsbild
sind sie auch ein bedeutender Lebensraum für die Artenvielfalt.
Das Thema
„Obstbäume im Außenbereich“ müsste verwaltungsseitig aus zwei Gesichtspunkten
behandelt werden. Dieses ist zum einen die Pflege der vorhandenen Obstbäume und
zum anderen die Anpflanzung bzw. Ergänzung von Baumreihen und Streuobstwiesen.
Zur Pflege ist
Folgendes auszuführen:
Für die Stadt
Billerbeck existiert kein Grünflächenkataster in dem alle Strukturelemente
sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erfasst sind. Demzufolge liegt auch
kein Pflegekonzept mit Festlegung von entsprechenden Pflegeintervallen vor.
Somit gibt es auch
keine Übersicht wo, welche und wieviele Obstbäume im Außenbereich stehen.
In den letzten
zwei Jahren haben sich Obstbaumliebhaber ehrenamtlich engagiert und städt.
Obstbäume mit einem blauen Band bzw. einem blauen Punkt versehen. Die Standorte
der gekennzeichneten Bäume wurden und werden weiterhin in einem Plan
festgehalten. So können zwischenzeitlich schon einige Standorte bestimmt
werden.
Eine Pflege der
Obstbäume erfolgte rückblickend kaum. In den letzten Jahren wurde nach und nach
damit begonnen, die Bäume auf den stadtnahen Streuobstwiesen (z.B. RRB Hamern,
Wildgarten, Wüllen, Berkelaue) durch den IBP e.V. und das Naturschutzzentrum
pflegen zu lassen, tote entfernte Bäume wurden sofern sinnvoll weitestgehend
nachgepflanzt.
Hinsichtlich der
Problematik des fehlenden Grünflächenkatasters wurden verwaltungsseitig bereits
Überlegungen angestellt. Aufgrund der Vielzahl der städt. Grünflächen im Innen-
und Außenbereich und der fehlenden personellen Ressourcen für eine
Bestandsaufnahme ist angedacht, das Grünflächenkataster mit Pflegekonzept durch
ein externes Büro erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich nach
einer vorsichtigen Schätzung auf rd. 25.000.00 Euro. Entsprechende
Haushaltsmittel sollen über die Änderungsliste für den Produkthaushalt 2023
eingestellt werden.
Für die Pflege von
Obstbäumen müssten dann in jedem Jahr entsprechende finanzielle Mittel
eingestellt werden.
Viele Obstbäume
entlang der Wirtschaftswege haben aufgrund ihres Alters bereits eine
beachtliche Größe erreicht. Einige mussten und müssen daher aus
Verkehrssicherheitsgründen beseitigt werden. Im Außenbereich hat eine
Nachpflanzung nicht stattgefunden. Lediglich im Bereich von Flurbereinigungsverfahren
ist die Neuanpflanzung von Obstbaumreihen und Streuobstwiesen umgesetzt worden.
Wirtschaftswege
werden in den letzten Jahren aufgrund der Breite der landwirtschaftlichen
Fahrzeuge überwiegend in einer Breite von 3,50 m ausgebaut. Da in der Regel
diese vor dem Ausbau eine Breite von 3,00 m aufweisen, ist für die
Wegverbreiterung und dem damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft
gem. Eingriffsregelung des BNatSchG ein Ausgleich zu schaffen. Sofern es
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, wurde hierfür die Anpflanzung
von Obstbäumen an dem auszubauenden Weg oder in der Nähe vorgesehen. Diese
Möglichkeit soll auch fortgeführt werden.
i.A. i.A.
Birgitt Nachbar Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates vom 21.06.2022, TOP 15 ö.S.
Anlagen (nur im Ratsinfosystem):
Bürgeranregung
gem. § 24 GO NW vom 16.05.2022