Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NW vom 16.05.2022
hier: Ersatzbepflanzung von Bäumen an Straßen und Feldwegen im Außenbereich
Vorlage
FBPB/1840/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die vorhandenen Obstbaumalleen und Streuobstwiesen sind als wichtiges Strukturelement für die münsterländische Parklandschaft nach Möglichkeit zu erhalten.

 

Als Grundlage für die Durchführung von regelmäßigen Pflegemaßnahmen ist ein Grünflächenkataster mit einem Pflegekonzept zu erarbeiten. Entsprechende finanzielle Mittel sind im Jahr 2023 hierfür und jährlich für die laufende Pflege der Obstbäume in den Produkthaushalt einzustellen.

 

Die Ersatzbepflanzung von Obstbäumen erfolgt nach Möglichkeit im Rahmen des Ausgleichs für den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Ausbau von Wirtschaftswegen.


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung von Frau Dr. Perick auf Ersatzbepflanzung von Bäumen an Straßen und Feldwegen im Außenbereich wurde in der Sitzung des Rates am 21.06.2022 an den Bezirks- und Umweltausschuss verwiesen.

 

Frau Dr. Perick weist in ihrer Anregung auf die Bedeutung von Obstbäumen an Feldwegen und Straßen für die münsterländische Parklandschaft hin und regt an, diese zu erhalten und bei Bedarf entsprechende Ersatzbepflanzungen vorzunehmen.

 

Obstbaumreihen und Streuobstwiesen stellen wichtige Strukturelemente für die hiesige Parklandschaft dar. Neben ihrer prägenden Bedeutung für das Landschaftsbild sind sie auch ein bedeutender Lebensraum für die Artenvielfalt.

 

Das Thema „Obstbäume im Außenbereich“ müsste verwaltungsseitig aus zwei Gesichtspunkten behandelt werden. Dieses ist zum einen die Pflege der vorhandenen Obstbäume und zum anderen die Anpflanzung bzw. Ergänzung von Baumreihen und Streuobstwiesen.

 

Zur Pflege ist Folgendes auszuführen:

Für die Stadt Billerbeck existiert kein Grünflächenkataster in dem alle Strukturelemente sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erfasst sind. Demzufolge liegt auch kein Pflegekonzept mit Festlegung von entsprechenden Pflegeintervallen vor.

Somit gibt es auch keine Übersicht wo, welche und wieviele Obstbäume im Außenbereich stehen.

 

In den letzten zwei Jahren haben sich Obstbaumliebhaber ehrenamtlich engagiert und städt. Obstbäume mit einem blauen Band bzw. einem blauen Punkt versehen. Die Standorte der gekennzeichneten Bäume wurden und werden weiterhin in einem Plan festgehalten. So können zwischenzeitlich schon einige Standorte bestimmt werden.

 

Eine Pflege der Obstbäume erfolgte rückblickend kaum. In den letzten Jahren wurde nach und nach damit begonnen, die Bäume auf den stadtnahen Streuobstwiesen (z.B. RRB Hamern, Wildgarten, Wüllen, Berkelaue) durch den IBP e.V. und das Naturschutzzentrum pflegen zu lassen, tote entfernte Bäume wurden sofern sinnvoll weitestgehend nachgepflanzt.

 

Hinsichtlich der Problematik des fehlenden Grünflächenkatasters wurden verwaltungsseitig bereits Überlegungen angestellt. Aufgrund der Vielzahl der städt. Grünflächen im Innen- und Außenbereich und der fehlenden personellen Ressourcen für eine Bestandsaufnahme ist angedacht, das Grünflächenkataster mit Pflegekonzept durch ein externes Büro erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich nach einer vorsichtigen Schätzung auf rd. 25.000.00 Euro. Entsprechende Haushaltsmittel sollen über die Änderungsliste für den Produkthaushalt 2023 eingestellt werden.

 

Für die Pflege von Obstbäumen müssten dann in jedem Jahr entsprechende finanzielle Mittel eingestellt werden.

 

Viele Obstbäume entlang der Wirtschaftswege haben aufgrund ihres Alters bereits eine beachtliche Größe erreicht. Einige mussten und müssen daher aus Verkehrssicherheitsgründen beseitigt werden. Im Außenbereich hat eine Nachpflanzung nicht stattgefunden. Lediglich im Bereich von Flurbereinigungsverfahren ist die Neuanpflanzung von Obstbaumreihen und Streuobstwiesen umgesetzt worden.

 

Wirtschaftswege werden in den letzten Jahren aufgrund der Breite der landwirtschaftlichen Fahrzeuge überwiegend in einer Breite von 3,50 m ausgebaut. Da in der Regel diese vor dem Ausbau eine Breite von 3,00 m aufweisen, ist für die Wegverbreiterung und dem damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft gem. Eingriffsregelung des BNatSchG ein Ausgleich zu schaffen. Sofern es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich ist, wurde hierfür die Anpflanzung von Obstbäumen an dem auszubauenden Weg oder in der Nähe vorgesehen. Diese Möglichkeit soll auch fortgeführt werden.

 

i.A.                                                                        i.A.

 

 

Birgitt Nachbar                                 Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin


Bezug:            Sitzung des Rates vom 21.06.2022, TOP 15 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen (nur im Ratsinfosystem):

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