Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 vom 30. Juni 2021 erfolgte unter anderem auch eine Neufassung des § 48 der Landesbauordnung 2018 vom 21. Juli 2018 (BauO NRW 2018).
Somit ist eine Anpassung der entsprechenden Bezugsvorschriften in der Satzung der Stadt Billerbeck über die Ablösung von Stellplätzen vorzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine „redaktionelle“ Änderung durch Aktualisierung der Paragraphen der Landesbauordnung, inhaltlich werden keine Änderungen in der Stellplatzsatzung vorgenommen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die in der Anlage (nur im Ratsinformationssystem) beigefügte „Satzung der Stadt Billerbeck über die Ablösung von Stellplätzen“ zu erlassen. Entsprechende Änderungen sind gelb markiert.
Im Auftrag Im Auftrag
gez.
Jutta Kentrup Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
nur im Ratsinformationssystem
Satzung der Stadt
Billerbeck über die Ablösung von Stellplätzen