Betreff
Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW
Vorlage
FBZD/0589/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Zustimmung zu den überplanmäßigen Aufwendungen von 23.891,63 Euro bei dem Produktkonto 02150.78311000 wird erteilt. Die Deckung ergibt sich aus Minderauszahlungen bei dem Produktkonto 03014.78316000.


Sachverhalt:

 

Nach dem Umzug der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck in das neue Feuerwehrgerätehaus wurde nun ein Belastungstest mit dem vorhandenen Notstromaggregat durchgeführt. Der Belastungstest war erforderlich, um zu prüfen, ob die Feuerwehr im Katastrophenfall, vor allem beim Szenario des langanhaltenden Stromausfalles einsatzfähig ist. Das Ergebnis des Testes war, dass das bisherige Notstromaggregat mit 45 kVA für die Feuerwehr nicht ausreichend ist. Es wurde festgestellt, dass ein Notstromaggregat mit einer Leistung von 80 kVA erforderlich ist.

 

In diesem Zusammenhang hat der Kreis Coesfeld eine Kreisweite Abfrage gemacht, wie die Städte und Gemeinden im Falle eines langanhaltenden Stromausfalles (72 Std.) aufgestellt sind und die Einsatzfähigkeit gesichert ist.

 

Da das Feuerwehrgerätehaus eine Anlauf- und Koordinationsstelle bei solchen Szenarien ist, ist es unerlässlich ein geeignetes Notstromaggregat vorzuhalten.

 

Das bereits vorhandene Notstromaggregat wird für die Einsatzfähigkeit der Stadt Billerbeck am Rathaus eingesetzt werden. Hier wurde ein entsprechender Einspeisepunkt errichtet.

 

Um eine kurzfristige Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Billerbeck im Katastrophenfall sicherzustellen und um eine nochmalige Preissteigerung zu verhindern ist die Anschaffung und somit die überplanmäßige Auszahlung in diesem Jahr erforderlich.

 

Die Deckung der überplanmäßig bereitzustellenden Mittel in Höhe von 23.891,63 Euro erfolgt durch Einsparungen in entsprechender Höhe bei dem Produkt 03014.78316000.

 

Die vom Rat beschlossenen Haushaltsansätze haben grundsätzlich bindende Wirkung und dürfen nicht überschritten werden. Zur Sicherstellung einer flexiblen Haushaltsbewirtschaftung lässt das kommunale Haushaltsrecht Ausnahmen zu:

 

·           Zum einen die Deckungsfähigkeit gem. § 21 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Stadt Billerbeck für das Jahr 2022.

·           Sowie die Zulässigkeit von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung der Stadt Billerbeck für das Jahr 2022. Die Zulässigkeit ist gegeben, wenn diese Aufwendungen bzw. Auszahlungen unabweisbar sind. Mangels einer Definition des Begriffs „unabweisbar“ von Seiten des Gesetzgebers stellt dieser Betriff auf die dringende Notwendigkeit bzw. Eilbedürftigkeit der Umsetzung darauf ab, dass eine Verschiebung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zweckmäßig ist.

 

Über- und außerplanmäßige Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind. Dies ist bei Überschreitung eines Betrages ab 15.000,00 Euro je Haushaltsposition innerhalb der einzelnen Produkte der Fall. Die Deckung muss durch Mehrerträge/Mehreinzahlungen oder Minderaufwendungen/Minderauszahlungen gewährleistet sein.

 

 

i.A.                                                                        i.A.

 

 

Sandra Niemann                                             Hubertus Messing                                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: